27Sep
Beschneidung: Vorschlag des Justizministeriums nicht zustimmungsfähig
Zu den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkten für eine gesetzliche Regelung der Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen erklären die kinderpolitischen Sprecherinnen ihrer Fraktionen, Marlene Rupprecht (SPD), Diana Golze (Die Linke) und Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen):
“Dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Regelungsvorschlag, der darauf abzielt, die Beschneidung von Jungen grundsätzlich zu erlauben, können wir nicht zustimmen. Kinder sind Träger eigener Rechte. Ihre Rechte dürfen nicht – weder religiös motiviert noch aus anderen Erwägungen – zur Disposition gestellt werden. Dies geschieht aber mit dem vorliegenden Regelungsvorschlag. Es ist erschreckend, dass das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit bei den Überlegungen der Bundesregierung offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle spielt. Der Vorschlag bleibt zudem nicht nur hinter den Regelungsvorschlägen des Deutschen Ethikrates, sondern selbst hinter der Maßgabe des Beschlusses des Bundestages zurück, dass die Beschneidung ohne unnötige Schmerzen durchzuführen ist.”
Beschneidung: Vorschlag des Justizministeriums nicht zustimmungsfähig
Zu den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkten für eine gesetzliche Regelung der Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen erklären die kinderpolitischen Sprecherinnen ihrer Fraktionen, Marlene Rupprecht (SPD), Diana Golze (Die Linke) und Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen):
“Dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Regelungsvorschlag, der darauf abzielt, die Beschneidung von Jungen grundsätzlich zu erlauben, können wir nicht zustimmen. Kinder sind Träger eigener Rechte. Ihre Rechte dürfen nicht – weder religiös motiviert noch aus anderen Erwägungen – zur Disposition gestellt werden. Dies geschieht aber mit dem vorliegenden Regelungsvorschlag. Es ist erschreckend, dass das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit bei den Überlegungen der Bundesregierung offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle spielt. Der Vorschlag bleibt zudem nicht nur hinter den Regelungsvorschlägen des Deutschen Ethikrates, sondern selbst hinter der Maßgabe des Beschlusses des Bundestages zurück, dass die Beschneidung ohne unnötige Schmerzen durchzuführen ist.”