Erst frei ab 18?!

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    • Erst frei ab 18?!

      Jetzt hat´s Cem Özdemir erwischt ;-)

      Jeder Bürger über 18 solle selbst entscheiden dürfen, ob er Cannabis konsumieren wolle.

      spiegel.de/politik/deutschland…n-oezdemir-a-1013543.html

      Echt cool, ab 18 darf man dann seiner Meinung nach sogar selbst über sein Leben und seine Gesundheit frei entscheiden. Schade nur, dass eine abgeschnittene Vorhaut durch eine freie Entscheidung nicht wieder anwächst. Ich finde das total krank. Auf der einen Seite auf liberal machen und dann die Zwangsbeschneidung befürworten:

      "Ich sage unzweideutig, dass Juden und Muslime das Recht auf Beschneidung ihrer männlichen Kinder haben sollten...

      welt.de/newsticker/news3/artic…cht-auf-Beschneidung.html

      Der Fairness wegen möchte ich aber anmerken, dass Cem Özdemir am 12.12.12 nicht für die Strafbefreiung von Zwangsbeschneidungen gestimmt hatte. Dies lag aber daran, dass ihm seine Partei keinen "sicheren Listenplatz" für die damalige Bundestagswahl gewährte und er daher kein Bundestagsabgeordneter war.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      nicht für die Strafbefreiung von Zwangsbeschneidungen gestimmt hatte


      Es ging am 12.12.12. ja nicht um Strafbefreiung. "Nur straffrei" reichte dem Zentralrat der Juden ja nicht. Man hat eine Legalität erster Klasse ff gefordert, und - wie bestellt - so geliefert, inkl. "Mohel-Klausel". Den Gedanken, dass Kinderverstümmeln widerrechtlich sein, aber dennoch strafbefreit gestellt werden könnte (a la 218a) - wie das manchen Abgeordneten vorschwebte - den hat man empört zurückgewiesen.
      Wenn der Zentralrat "Hepp!" ruft, dann springt der Bundestag offensichtlich.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Man hat eine Legalität erster Klasse ff gefordert, und - wie bestellt - so geliefert, inkl. "Mohel-Klausel".
      Was bedeutet "legal", wenn im Grundgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht und einem dritten (=Eltern) die Erlaubnis erteilt wird für rituelle Handlungen einen Schutzbefohlenen zwangsbeschneiden zu lassen. Legal ist das ganze wohl nur, wenn man auch ganz fest daran glaubt, dass es legal wäre.

      Tja und Özdemir hat wohl geglaubt, dass Kiffen ok. ist und musste nun lernen, dass andere genauso "konservativ" sein können wie er in Sachen Beschneidung. Ironie des Schicksals eben ...
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)