Medizinrechter Andreas Manok veröffentlicht umfangreiche Abhandlung

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    • Medizinrechter Andreas Manok veröffentlicht umfangreiche Abhandlung

      Sicherlich das klassische Material für die Uni-Bibliothek, doch es ist interessant, dass es diese 217 Seiten umfassende Abhandlung jetzt geben wird:

      duncker-humblot.de/index.php/n…es-mannlichen-kindes.html

      Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes
      Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte

      Beschreibung des Verlages:

      Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kulturhistorischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sogenannte »Kölner Beschneidungsurteil« in das BGB eingefügte § 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass § 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung durch § 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen.
    • Das ist im Grunde schlichtes Zivilrecht (BGB) und Leute wie Herr Manok, mit diesem Hintergrund, vertreten Leute in aller Regel nicht ohne hohe Honorarvereinbarung. Lieschen Müller könnte sich den nicht leisten. Es sei denn, es geht um einen Prestige- oder Grundsatzfall, das machen einige Anwälte dann auch aus persönlichem Interesse, wegen der Medienwirksamkeit oder weil es darum geht, eine wichtige, offene Rechtsfrage, die auch für andere Fälle dieser Art von Belang ist, geklärt zu bekommen. Dann wird auch mal nach RVG abgerechnet.