intact-ev.de/rueckblick/INTACT_JR14.pdf
Liebe Freundinnen und Freunde,
als erstes möchte ich mich bei Ihnen für die großartige Unterstützung unserer Vereinsarbeit bedanken. So können wir auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurückblicken. Gemeinsam haben wir erreicht, dass vielen weiteren Mädchen in Burkina Faso, Senegal und Ghana die Tradition der Genitalverstümmelung erspart blieb. Hierüber bin ich sehr glücklich.
Ich möchte heute Ihren Blick jedoch noch einmal auf Deutschland und die männliche Genitalverstümmelung lenken. Die Gefahr, dass die gesetzliche Erlaubnis der männlichen Genitalverstümmelung zum Eingangstor für die Erlaubnis der weiblichen wird, ist leider noch lange nicht gebannt.
Nach wie vor wird die männliche "Beschneidung" von vielen bagatellisiert. Dagegen sehen Mediziner und ihre Verbände die erheblichen negativen Auwirkungen einer medizinisch nicht notwendigen "Beschneidung" auf die körperliche und seelische Gesundheit der Jungen und Männer. Der im Herbst 2012 im Eiltempo von der Bundesregierung verabschiedete Paragraph 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubt den Eltern nach wie vor, ihre Söhne verstümmeln zu lassen.
Der 70. Deutsche Juristentag vom September 2014 empfiehlt dem Gesetzgeber nun, die männliche Genitalverstümmelung nach der Schwere des Eingriffs zu klassifizieren. Ein Eingriff, der "in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht", sei eine Genitalverstümmelung. Nur diese solle man verbieten. Wo allerdings die Grenze zwischen einer traditionellen "Beschniedung" und einer Genitalverstümmelung liege, wird nicht festgelegt. Wie viel Vorhaut darf nach dem Willen dieser Juristen abgeschnitten werden?
Die Diskussion erscheint völlig absurd. Und sie ist gefährlich. Denn nach jahrzehntelangem Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung sind sich weltweit alle Akteure einig, wie wichtig es ist, sämtliche Formen der weiblichen Genitalverstümmelung ohne Ausnahme als Menschenrechtsverletzung zu ächten und zu verbieten.
Nach Auffassung der Juristen darf man an den Genitalien der Jungen ein wenig herumschnippeln, an denen der Mädchen aber gar nicht.
Das Verbot einer über das Ausmaß einer traditionellen männlichen "Beschneidung" hinausgehenden männlichen Genitalverstümmelung soll gesetzlich im Paragraphen 226a des des Strafgesetzbuches erfolgen, der die weibliche Genitalverstümmelung in allen Formen explizit seit September 2013 unter Strafe stellt.
Meine große Sorge ist es, dass die rechtliche Ungleichbehandlung von männlicher und weiblicher "Beschneidung" abgeschafft wird, indem man die weniger invasiven Formen der weiblichen "Beschneidung" entsprechend erlaubt. Einen solchen Vorstoß gab es bereits.
Deshalb wird (I)NTACT auch weiterhin gegen jede Form der Genitalverstümmelung an Kindern kämpfen. Alle Kinder auf der Welt sollen mit unversehrten Genitalien aufwachsen dürfen! Ich hoffe sehr, dass Sie die Auffassung, dass Jungen das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit haben wie Mädchen, mit mir teilen, und, dass Sie sich mit uns dafür einsetzen, dass dieses Recht auch in Deutschland verwirklicht wird.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein schönes und gesundes neues Jahr
Ihre Christa Müller
Liebe Freundinnen und Freunde,
als erstes möchte ich mich bei Ihnen für die großartige Unterstützung unserer Vereinsarbeit bedanken. So können wir auf ein erfolgreiches Jahr 2014 zurückblicken. Gemeinsam haben wir erreicht, dass vielen weiteren Mädchen in Burkina Faso, Senegal und Ghana die Tradition der Genitalverstümmelung erspart blieb. Hierüber bin ich sehr glücklich.
Ich möchte heute Ihren Blick jedoch noch einmal auf Deutschland und die männliche Genitalverstümmelung lenken. Die Gefahr, dass die gesetzliche Erlaubnis der männlichen Genitalverstümmelung zum Eingangstor für die Erlaubnis der weiblichen wird, ist leider noch lange nicht gebannt.
Nach wie vor wird die männliche "Beschneidung" von vielen bagatellisiert. Dagegen sehen Mediziner und ihre Verbände die erheblichen negativen Auwirkungen einer medizinisch nicht notwendigen "Beschneidung" auf die körperliche und seelische Gesundheit der Jungen und Männer. Der im Herbst 2012 im Eiltempo von der Bundesregierung verabschiedete Paragraph 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubt den Eltern nach wie vor, ihre Söhne verstümmeln zu lassen.
Der 70. Deutsche Juristentag vom September 2014 empfiehlt dem Gesetzgeber nun, die männliche Genitalverstümmelung nach der Schwere des Eingriffs zu klassifizieren. Ein Eingriff, der "in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht", sei eine Genitalverstümmelung. Nur diese solle man verbieten. Wo allerdings die Grenze zwischen einer traditionellen "Beschniedung" und einer Genitalverstümmelung liege, wird nicht festgelegt. Wie viel Vorhaut darf nach dem Willen dieser Juristen abgeschnitten werden?
Die Diskussion erscheint völlig absurd. Und sie ist gefährlich. Denn nach jahrzehntelangem Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung sind sich weltweit alle Akteure einig, wie wichtig es ist, sämtliche Formen der weiblichen Genitalverstümmelung ohne Ausnahme als Menschenrechtsverletzung zu ächten und zu verbieten.
Nach Auffassung der Juristen darf man an den Genitalien der Jungen ein wenig herumschnippeln, an denen der Mädchen aber gar nicht.
Das Verbot einer über das Ausmaß einer traditionellen männlichen "Beschneidung" hinausgehenden männlichen Genitalverstümmelung soll gesetzlich im Paragraphen 226a des des Strafgesetzbuches erfolgen, der die weibliche Genitalverstümmelung in allen Formen explizit seit September 2013 unter Strafe stellt.
Meine große Sorge ist es, dass die rechtliche Ungleichbehandlung von männlicher und weiblicher "Beschneidung" abgeschafft wird, indem man die weniger invasiven Formen der weiblichen "Beschneidung" entsprechend erlaubt. Einen solchen Vorstoß gab es bereits.
Deshalb wird (I)NTACT auch weiterhin gegen jede Form der Genitalverstümmelung an Kindern kämpfen. Alle Kinder auf der Welt sollen mit unversehrten Genitalien aufwachsen dürfen! Ich hoffe sehr, dass Sie die Auffassung, dass Jungen das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit haben wie Mädchen, mit mir teilen, und, dass Sie sich mit uns dafür einsetzen, dass dieses Recht auch in Deutschland verwirklicht wird.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein schönes und gesundes neues Jahr
Ihre Christa Müller