Folgender Fall, den ich kenne:
Ein muslimischer Junge wurde im Alter von 2 Jahren in der elterlichen Wohnung in Deutschland ohne Betäubung beschnitten. Er ist heute 16 Jahre alt und sagt, dass er sich noch sehr gut an die barbarischen Schmerzen erinnern kann. Sie haben sich tief in sein Gedächtnis eingegraben.
Frage: Kann er heute oder später (als Erwachsener) von seinem Beschneider Schadensersatz fordern? Gibt es eine Verjährungsunterbrechung ähnlich wie beim sexuellen Missbrauch?
Wer kann mir eine Antwort geben?
Ein muslimischer Junge wurde im Alter von 2 Jahren in der elterlichen Wohnung in Deutschland ohne Betäubung beschnitten. Er ist heute 16 Jahre alt und sagt, dass er sich noch sehr gut an die barbarischen Schmerzen erinnern kann. Sie haben sich tief in sein Gedächtnis eingegraben.
Frage: Kann er heute oder später (als Erwachsener) von seinem Beschneider Schadensersatz fordern? Gibt es eine Verjährungsunterbrechung ähnlich wie beim sexuellen Missbrauch?
Wer kann mir eine Antwort geben?