Es gibt mal wieder ein neues Urteil, dass Grundrechte zugunsten der Religionsfreiheit opfert:
spiegel.de/karriere/berufslebe…ederheirat-a-1004065.html
Die Religionsausübung wird im Grundgesetz garantiert. Gehört es aber tatsächlich zur Religionsausübung, wenn ein Mitarbeiter eines Krankenhauses gefeuert wird, weil er zum zweiten Mal geheiratet hat. Das Grundgesetz schreibt auch hier den Schutz der Ehe vor, aber die Rechtsprechung hat hier leider die freie Religionsausübung (Sonderrecht der Kirchen) aus meiner Sicht fast wie einen Universaljoker missbraucht.
Das Beschneidungsgesetz bzw. der Verstümmelungsparagraph war wohl nur der Anfang in Richtung Gottesstaat. Ich bin (noch) ein gläubiger Mensch und fordere alle ebenfalls gläubigen und auch ungläubigen Menschen auf die Religionen in ihre Schranken zu weisen. Religionen sind hin und wieder das Gift, dass den wahren Glauben erstickt.
spiegel.de/karriere/berufslebe…ederheirat-a-1004065.html
Die Religionsausübung wird im Grundgesetz garantiert. Gehört es aber tatsächlich zur Religionsausübung, wenn ein Mitarbeiter eines Krankenhauses gefeuert wird, weil er zum zweiten Mal geheiratet hat. Das Grundgesetz schreibt auch hier den Schutz der Ehe vor, aber die Rechtsprechung hat hier leider die freie Religionsausübung (Sonderrecht der Kirchen) aus meiner Sicht fast wie einen Universaljoker missbraucht.
Das Beschneidungsgesetz bzw. der Verstümmelungsparagraph war wohl nur der Anfang in Richtung Gottesstaat. Ich bin (noch) ein gläubiger Mensch und fordere alle ebenfalls gläubigen und auch ungläubigen Menschen auf die Religionen in ihre Schranken zu weisen. Religionen sind hin und wieder das Gift, dass den wahren Glauben erstickt.
Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)