Erste Eckpunkte des Gesetzes

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    • @ Maria Werner: Kannst Du ein wenig erläutern, warum die rechtlichen Ausführungen nicht stimmen? Nur grob, ohne zu sehr ins Detail zu gehen? Das würde uns sicher bei unserer eigenen Argumentation helfen!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Nee sorry, das ist jetzt ein wenig zu viel Aufwand. ;) Nur so viel: die Einbeziehung der WRV ist unter Juristen zum Teil streitig, obwohl Artikel 140 GG den hier relevanten Vorschriften Verfassungsrang einräumt: Art. 140 GG - dejure.org.

      Wer juritisch argumentieren will, muss das sauber und ordentlich machen: erst einmal werden direkt die Vorschriften des GG zitiert und dann kommt es vor allem auf die verfassungsimmanenten Beschränkungen der Religionsfreiheit an. Man merkt ganz eindeutig, dass MANNdat hier ein bisserl juristisch auf den Putz haut, ohne etwas davon zu verstehen. So verschafft man sich nicht wirklich eine ernstzunehmende Position.

      Für unsere eigene Argumentation reicht es, auf die körperliche Unversehrtheit des Kindes zu verweisen, die als Grundrecht die Religionsfreiheit begrenzt.
    • Ok. Ich hab nur gefragt, weil ich selber mal sehr ähnlich mit den Artikeln der WRV argumentiert hab. Ein "normaler" Mensch denkt wohl etwas zu einfach für Juristen... ;)
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
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    • Nee nee, im Falle eines Kommentars halte ich das für ok! Wie gesagt, die Anwendung der WRV ist nicht per se falsch, denn diesen Vorschriften wird nicht umsonst explizit Verfassungsrang eingeräumt. Weil die Religionsfreiheit unbeschränkt gewährleistet wird und die WRV Beschräkungen enthält, motzen halt ein paar Leute rum. Macht nix. Einfach weiterzitieren, passt schon!

      Nur im Falle eines solchen Schreibens finde ich schon, dass man nicht andere über etwas belehren sollte, wo man selbst keinen sicheren Grund unter den Füßen hat. Das wirkt einfach irgendwie doof. :D
    • Na, dann hab ich ja alles richtig gemacht. Diese Juristen.... ;)

      Ach ja, wie war das... "Was sind 10 Rechtsanwälte mit einem Betonklotz am Bein auf dem Meeresgrund? Ein guter Anfang!" :D
      Spätzle g'macht Maria!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
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    • Zwei Männer verirren sich beim Ballonflug im Nebel. Im Dunst sehen sie einen weiteren Ballon und rufen ihm zu: „Können Sie uns sagen, wo wir sind?“ - Der Angesprochene überlegt lange: „Sie sind im Korb eines Ballons!“ - Die Beiden sehen sich verblüfft an, sagt der Eine: „Der ist Kalkulator!“ – „Wieso?“ – „Erstens hat er lange nachgedacht, zweitens ist seine Antwort hundertprozentig richtig und drittens ist sie für uns vollkommen nutzlos.“

      :D
    • Klasse! Das weiß jemand, was ich beruflich mach, FB sei Dank... :D
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
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    • Genau das meine ich- für Menschen wie mich sind die Stolperfallen in juristischen Fragen vorprogrammiert. Ich KANN nicht juristisch argumentieren, ebenso werden andere Menschen Schwierigkeiten haben, gewisse biologische Sachverhalte richtig einzuordnen, soziologische Studien zu interpretieren.....
      Deshalb würde ich es befürworten, daß Aktionen, die über Leserbriefe hinausgehen (und somit die Meinung Einzelner wiedergeben) miteinander zu besprechen - jeder sieht es eben aus einem anderen Blickwinkel....
    • Ich finde MANNdat okay!

      Ich bin selber kein Jurist, verstehe höchstens ein bisschen was von Kirchenrecht. Meines Wissens argumentiert der emeritierte Professor Rolf Herzberg ebenfalls mit der Weimarer Reichsverfassung. Das Kölner Urteil nimmt sogar auf Herzberg Bezug. Von ihm wird in den nächsten Tagen übrigens ein Aufsatz in ZIS online zu lesen sein. MANNdat kann sich also durchaus auf einen sehr namhafte Strafrechtsdogmatiker berufen.
      Ganz wichtig finde ich aber den Punkt 4 der Stellungnahme von MANNdat: Warum will der Gesetzgeber die körperliche Unversehrtheit von männlichen Kindern schlechter schützen als die vo Mädchen. Das passt nicht mehr in unsere Zeit.
      Was ich als juristischer Laie noch für wichtig halte sind zwei Dinge:
      1. In die körperliche Unversehrtheit eines Menschen darf nach Art. 2 GG nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Es gibt bislang nur wenige Eingriffe, die gesetzlich erlaubt sind, wie z.B. eine Blutprobe bei Verdacht auf eine Straftat. Bei der medinzinisch unnötigen Vorhautamputation eines schutzbefohlenen Jungen handelt es sich aber um einen ungleich schwereren Eingriff mit lebenslangen Folgen. An ein Gesetz, welches diesen Eingriff erlaubt, müssen daher sehr, sehr hohe Maßstäbe gelegt werden. Der jetzige Gesetzesentwurf wird dem nicht gerecht.
      2. Durch den geplanten Abs. 2 eines § 1631 d BGB würde ein religiöses Sonderrecht für jüdische Mohalim geschaffen, das m.E. gegen den Gleichheitsgrundsatz verstösst und daher verfassungswidrig ist. Angenommen, ein muslimischer Beschneider, der kein Arzt ist, würde einen Jungen beschneiden, der älter als 6 Monate ist. Er würde wegen Körperverletzung verurteilt und würde dann vor das Verfassungsgericht ziehen ...
    • Sehr gute Darstellung, Benni, volle Zustimmung. Ja, Prof. Herzberg legt das sehr schön dar. Ich meinte nur: man merkt ganz deutlich, dass es nicht von Juristen geschrieben wurde und hätte dann eher - wie es auch das LG Köln tat - eine entweder-oder-Situation oder eine sowohl-als-auch-Argumentation aufführen müssen - WENN man schon schreibt: ihr habt das alles falsch gemacht. Das suggeriert nämlich: ich weiß besser, wie das verfassungsrechtlich läuft. Dann muss man es aber auch wirklich besser wissen. Sonst wirkt das ein bisserl komisch. Im Bundestag tummeln sich nämlich ziemlich viele Juristen.

      Der Rest ist super, keine Frage.

      Mir geht es nicht darum, blöd rumzukritteln. Mir geht es darum, dass sich so wichtige Organisationen wie MANNdat adäquat Gehör verschaffen und ernst genommen werden. ;)
    • Maria Werner schrieb:

      Zwei Männer verirren sich beim Ballonflug im Nebel. Im Dunst sehen sie einen weiteren Ballon und rufen ihm zu: „Können Sie uns sagen, wo wir sind?“ - Der Angesprochene überlegt lange: „Sie sind im Korb eines Ballons!“ - Die Beiden sehen sich verblüfft an, sagt der Eine: „Der ist Kalkulator!“ – „Wieso?“ – „Erstens hat er lange nachgedacht, zweitens ist seine Antwort hundertprozentig richtig und drittens ist sie für uns vollkommen nutzlos.“
      Den kenn' ich anders Maria. Ist das die Umkehrung der Verhältnisse? Nach der mir bekannten Version kommt die Antwort sofort, ist hundertprozentig richtig aber unbrauchbar. Es war ein Jurist.

      Ich halte Deine rechtlichen Sorgen bei der Eingabe von manndat für ein wenig übertrieben. Wenn sich Ärzte äußern, erwarte ich medizinisch gut fundierte Aussagen, wenn sich Experten des öffentlichen Rechts äußern, erwarte ich eine sorgfältige rechtliche Auslotung der Fragen. Wenn sich eine Interessengruppe (oder Einzelperson) zu ihrer Auffassung über verletzte Grundgesetzartikel äußert, dann sollte man keinen so engen Maßstab anlegen. Sonst würde man letztlich dem Normalbürger sagen, er dürfe sich zum Grundgesetz keine Meinungsäußerung erlauben, wenn diese nicht den letzten Stand der rechtswissenschaftlichen Diskussion berücksichtigt. Das kann doch im Ernst keiner wollen, denn das käme einer Entmündigung gleich. Ich finde es im Übrigen immer wieder faszinierend, mit welcher einfachen und verständlichen Sprache die Väter des Grundgesetzes gearbeitet haben. Genau diese Verständlichkeit bedingt meines Erachtens die hohe Achtung und Akzeptanz, die das GG erhält. Damit darf sich auch jeder Normalbürger und Interessenverband eine Meinung dazu machen, ob er ein Grundrecht verletzt sieht oder nicht.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Sie lässt ein Standardschreiben posten, mit dem sie erklärt, dass sie Fragen auf Abgeordnetenwatch nicht beantwortet und dann eine Erklärung, dass sie sehr nah am Bürger ist und ihre Website ausreichend Antwort gibt.
      Immer dasselbe Schreiben.
      Kurz: eine Unverschämtheit.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Sie lässt ein Standardschreiben posten, mit dem sie erklärt, dass sie Fragen auf Abgeordnetenwatch nicht beantwortet und dann eine Erklärung, dass sie sehr nah am Bürger ist und ihre Website ausreichend Antwort gibt.
      Immer dasselbe Schreiben.
      Kurz: eine Unverschämtheit.
      Ich meinte ihre Reaktion, wenn man an [email protected] direkt schreibt.


      Wenn einer einen Musterbrief hat, schicke ich den gerne in meiner eigenen Fassung mal raus (mir fehlen nur einfach die Ideen...)
      Gruß
      Hickhack

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hickhack ()