Erste Eckpunkte des Gesetzes

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    • Erste Eckpunkte des Gesetzes

      Religion: So soll Beschneidung in Deutschland legal werden - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT

      "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll."
      Dies soll Eingang ins bürgerliche Gesetzbuch finden.
    • Faz-Artikel zum neuen Gesetz

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Aha. Beisst sich die Katze da nicht selbst in den Schwanz?
      Und natürlich die Ausnahme für jüdische Mohels:
      Diese dürfen ebenfalls ran, "wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und, ohne Arzt zu sein, für
      die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind"
      Was auf gut Deutsch heißt: Keine Anästhesie, keine sterile Umgebung. Ein Tropfen Wein auf die Lippen und weg damit.
      X(

      ich würd grad gern k..tzen...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Frau Merkel möchte wohl " Mitarbeiterin des Monats" werden......

      "...Wie ironisch ist dann die Tatsache, dass Merkel, die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, die Regierungschefin eines Landes, das noch immer dieselbe Nationalhymne singt wie seinerzeit die Nazis, dass eben diese Frau Merkel immer mehr zur besten Freundin Israels wird? Dass sie sich diese Woche mutig in die vorderste Reihe der Front gegen den Iran gestellt hat? Dass sie ohne jeden Zweifel die erste deutsche Führerin ist, die sogar überzeugte Deutschland-Hasser nicht nur respektieren, sondern sogar ins Herz schließen?....."


      Eine Liebe in Deutschland: Angelas Geheimnis « haGalil


      Das Kindswohl wird IMMER durch Beschneidungen gefährdet.


      So ein Gesetz könnte man auch für den Konsum von harten Drogen machen:
      Der Konsum von Morphium und seinen Derivaten ist unbeschränkt erlaubt.
      Dies gilt nicht, wenn die Gesundheit des Konsumenten gefährdet wird.


      Solche geistigen Ergüsse lassen vermuten, daß es eine Renaissance des Dadaismus gibt....
      Paßt doch irgendwie auch:

      Totentanz - Hugo Ball



      Totentanz
      Nach der Melodie "So leben wir"

      So sterben wir, so sterben wir.
      Wir sterben alle Tage,
      Weil es so gemütlich sich sterben läßt.
      Morgens noch in Schlaf und Traum
      Mittags schon dahin.
      Abends scho zuunterst im Grabe drin.

      Die Schlacht ist unser Freudenhaus.
      Von Blut ist unsere Sonne.
      Tod ist unser Zeichen und Losungswort.
      Weib und Kind verlassen wir -
      Was gehen sie uns an?
      Wenn man sich auf uns nur
      Verlassen kann.

      So morden wir, so morden wir.
      Wir morden alle Tage
      Unsre Kameraden im Totentanz.
      Bruder, reck dich auf vor mir,
      Bruder, deine Brust
      Bruder, der du fallen und sterben mußt.

      Wir murren nicht, wir knurren nicht,
      Wir schweigen alle Tage,
      Bis sich vom Gelenke das Hüftbein dreht.
      Hart ist unsere Lagerstatt
      Trocken unser Brot.
      Blutig und besudelt der liebe Gott.

      Wir danken dir, wir danken dir,
      Herr Kaiser, für die Gnade,
      Daß du uns zum Sterben erkoren hast.
      Schlafe nur, schlaf sanft und still,
      Bis dich auferweckt,
      Unser armer Leib, den der Rasen deckt.



      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Den Bedarf wird wohl der Behandler festlegen - ansonsten wird es schwer, denn dann müssen auch andere Dinge noch neu geregelt werden, weil nicht Approbierte nicht anästhesieren dürfen (Zum Glück!). Man spritzt nicht in die Gefäße sondern in das Gewebe, denn sonst hat man eine systemische Wirkung.....und dann: Masel tov!
      Learning by doing während der nächsten 4000 Jahre......
    • Ich lese aus den Zeitungsmeldungen heraus, dass es eigentlich keiner Begründung mehr für eine Knabenbeschneidung bedarf. Das heißt, es darf auch beschnitten werden, wenn die Eltern das Pimmelchen des kleinen ohne Vorhaut schöner finden. Es muss nur kunstgerecht und möglichst schmerzfrei erfolgen. Grotesk, dass jetzt die religiösen Motive keine Rolle mehr spielen sollen, obwohl der ganze Debattenhintergrund seitens der Befürworter von religiösen Argumenten bestimmt wird. Grotesk, dass jetzt auch eine willkürliche Entscheidung der Eltern für die Beschneidung und damit für eine Körperverletzung straffrei bleiben soll.
      Vielleicht schießt die Justizministerin damit auch ein Eigentor: wie kann man eine willkürliche (schwere) Körperverletzung unbegründet freigeben? Das müsste doch jedem Verfassungsrichter auffallen.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Hallo R(h)einwein,

      hier muss ich dir widersprechen, d. h. ich finde dass weglassen der "religösen gründe" überhaupt nicht grotesk. andernfalls wäre nämlich zu offensichtlich, dass es sich hier um religöses sonderrecht, d. h. eine extrawurst handelt und das würde wohl jeden auf die palme bringen, egal ob pro oder kontra beschneidung. hinzu kommt natürlich die schwierigkeit, die religionszugehörigkeit zu kontrollieren, bekanntlich ist jeder moslem, der das glaubensbekenntnis vor zeugen zwei mal spricht (anna möge mich korrigieren, wenn das nicht stimmt).

      grüsse,
      BOB
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • meinte Putzke heute abend wollten sie draussen lassen, damit nicht der Eindruck eines religiösen Sondergesetzes entstünde (bei denen, die nicht wissen, WARUM es überhaupt zustande kam...).

      Damit wolle man sich weniger angreifbar machen. Es bleibt aber genug.

      Stimme Dir Rheinwein völlig zu.

      Mir ist auch ganz schlecht. Aber wie ich die Leute heute abend gehört habe...einfach NULL Einsicht darin, was Beschneidung für das KIND bedeutet (für die Eltern schon, da machen sie sich vor Rücksicht und Ehrfurcht permanent in die Hose).
    • B.O.Bachter schrieb:

      andernfalls wäre nämlich zu offensichtlich, dass es sich hier um religöses sonderrecht,
      Ja sicher, genau deswegen lassen sie das jetzt weg. Aber damit wird ja das ganze Sondergesetz in seinem Zweck völlig unverständlich. Und das nenne ich schon grotesk. Die machen ein Gesetz mit einem bestimmten Zweck und verschweigen diesen Zweck ????????????????????????????????????????? Was soll das? :?: :?: :?:

      Ich mach mal ein Beispiel: da gibt es einen fiktiven Verein, der sich "Freunde aller Hunde" nennt. Dieser dressiert Hunde traditionell und seit Jahrzehnten erfolgreich mit besonders rüden, quälenden Methoden. Was würden die Menschen sagen, wenn dieser Verein durch eine Ausnahmeregelung vom Tierschutzgesetz freigestellt würde, in der es heißt, man müsse nur seine Vereinszugehörigkeit nachweisen, dann dürfe man die besonderen Dressurmethoden anwenden - ohne inhaltliche Begründung? - Würdest Du das nicht grotesk finden?
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Dieser Gesetzentwurf scheint ja noch hinter das Wischiwaschi des "Ethikrates" zurückzufallen. Einfach nur bitter. Was ist denn die politische Aussage? Dass Mediziner und Eltern jetzt nach Lust und Laune chirurgische Eingriffe am Körper kleiner Kinder vornehmen können? Merkt die (bislang von mir einigermaßen geschätzte) Leutheusser-Schnarrenberger eigentlich, was sie da gerade anrichtet?
    • Maria Werner schrieb:

      Naaaa? Was fällt auf? Richtig! Ein Schwein ist besser geschützt als ein jüdisches Baby oder ein muslimisches Kind. Hurra Deutschland.
      Ja leider. Deswegen bin ich ja auf das Beispiel mit dem Tierschutz verfallen. Da ist der Gesetzgeber sensibler als bei Knaben.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • In der Tat, wirklich grotesk, wie man den Sachverhalt juristisch verbiegt, aber leider in dieser Form zu erwarten gewesen.

      Machen wir uns nichts vor, es sind defakto religiöse Sonderrechte, geschuldet der Deutschen Vergangenheit.

      Der Weg zum BVG bleibt noch, wenngleich ich auch hier so mein Befürchtung habe...
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Korrespondenz mit Andrew Kohler

      Hier meine Korrespondenz mit Andrew Kohler über das Thema. Hinweis: die läuft öffentlich und für jeden sichtbar über Facebook. Persönliche Lebens- und Geheimbereiche sind hiervon nicht betroffen.


      Andrew Kohler:

      Misplaced priorities seems to be a defining characteristic of the human species, doesn't it? x-(

      I'm rather confused by the provision that it can be carried out as long as it's "nach den Regeln der ärtzlichen Kunst vorgenommen." I guess it's good they're saying that people can't just take kitchen knives to their children's bodies, but isn't the nonconsensual amputation the crux of the problem here?

      Before any Jewish leaders arrogate the right to speak for all Jews (ALWAYS a mistake--two Jews will have at least three opinions on any given matter), I suggest they read the following:

      Some American Jews Think That Child Circumcision Should Be Against the Law - The WHOLE Network: Accurate Circumcision & Foreskin Information



      Ich:

      These leaders kept on saying that "all" jews would have to leave the country if circumcision wasn't allowed. It's likely to be allowed as well if it's done by someone else but a doctor if done during the first 6 month. This is what Rabbi Metzger demanded. Andrew! Do you know that it's forbidden to cut off a part of an animal's body?



      Andrew Kohler:

      To say that "all" Jews would "have" to leave is nonsense, of course. Who gave this dreadful Rabbi Metzger authority to speak for me?

      So it's illegal to cut off part of an animal's body with the exception of one species: Homo sapiens. The only-as-a-baby rule shows that Jews and Muslims receive different treatment in Germany, which cannot possibly be legally sound. It also shows that the only way in which circumcision can be acceptable is if the person cannot be old enough to realize what is being taken from him--that is the only difference, after all. "He won't remember it" is just plain irrelevant, as well as being specious, and otherwise the long-term effect is identical.

      x-( x-( x-(
    • sehr interessanter Austausch, Maria.

      Die entscheidende "Hilfe" für unsere ängstlichen Politiker kann wohl tatsächlich nur aus den Reihen der kritischen Juden selbst kommen. Vielleicht sollte unsere Überzeugungsarbeit mehr in diese Richtung ausgedehnt werden.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • B.O.Bachter schrieb:

      bekanntlich ist jeder moslem, der das glaubensbekenntnis vor zeugen zwei mal spricht (anna möge mich korrigieren, wenn das nicht stimmt).
      Einmal überzeugt das Glaubensbekenntnis aussprechen reicht. Manche sind der Meinung, dass man es vor zwei Zeugen sprechen soll, aber das ist nicht obligatorisch. Gott als Zeuge ist schon mehr als genug.

      Ich denke auch, dass ein religiöses Sonderrecht alles noch schwieriger machen würde. Es verstößt gegen das Gleichheitsgesetz und würde zudem Ressentiments noch mehr schüren...
    • Dieter Graumann schrieb:

      Als klugen Vorschlag, der Respekt und Anerkennung verdiene, bezeichnete der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, den Entwurf. Das Diskussionspapier bedürfe aber noch in Einzelfragen des Feinschliffs.


      Was er mit Feinschliff wohl meint?
      Die Schärfe des Beschneidungsbestecks?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Stellungsnahme von Manndat zum geplanten Gesetz

      Kronau, 26.09.2012
      Telefon: 06233-2390043
      Fax: 032222471008
      E-Mail: [email protected]
      Internet: manndat.de

      Dr. Bruno Köhler
      Erster Vorsitzender


      Unser Zeichen:
      manndat-bk/2012



      (Bei Antwortschreiben bitte angeben)


      MANNdat e.V.
      Postfach 60 14 05 22214 Hamburg






      Bundesministerium
      der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin



      Stellungnahme zum Gesetz zur Beschneidung bei männlichen Kindern





      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir möchten hiermit als Interessenvertretung von Jungen fristgemäß zum beabsichtigten Gesetz zur Legalisierung der Beschneidung von Jungen Stellung nehmen.

      Das beabsichtigte Gesetz ist aus mehreren Gründen äußerst bedenklich und nicht verfassungskonform:

      1. Durch die Beschneidung wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes zumindest bei nicht einwilligungsfähigen Kindern beschränkt. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 136 Abs. 1 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919, denn danach dürfen die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden.

      2. Nach Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 136 Abs. 4 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 darf niemand zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden. Durch die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Kinder wird gegen dieses Grundrecht verstoßen.

      3. Die operative Entfernung eines gesunden Organs – also ohne medizinische Indikation - kann niemals kindeswohldienlich sein, da jeder operative Eingriff – selbst wenn er nach den anerkannten Regeln der Medizin durchgeführt wird - die Gefahr von Komplikationen beinhaltet. Hier wird also aus rein rituellen Gründen, ohne medizinische Indikation, das Risiko von gesundheitlichen Komplikationen billigend in Kauf genommen.

      4. Die WHO teilt die Beschneidungsformen bei Mädchen je nach Schweregrad in verschiedene Kategorien ein. Während selbst rein rituelle Beschneidungsformen ohne wirklichen Eingriff bzw. Schnitt bei Mädchen auch aus religiösen Gründen verboten sind, wird bei Jungen ein irreversibler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit legalisiert. Das ist eine Teilung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 des GG und ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des GG. Zudem widerspricht es dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

      Wir sind überrascht, dass die politisch Verantwortlichen diesen verfassungsrechtlichen Aspekten keine ausreichende Bedeutung beigemessen haben und fordern, Beschneidungen bei Jungen, und vor allem bei nicht einwilligungsfähigen Jungen, ebenso konsequent zu verbieten, wie bei Mädchen. Alles andere sehen wir, als Interessenvertretung von Jungen, als jungenfeindlich.

      Wir sind sehr bestürzt über die Tatsache, dass die Politiker und Politikerinnen entgegen ihren Lippenbekenntnissen von wegen „neuen Wegen für Jungs“ und „neuen Rollenbildern“ Jungen immer noch mehr Gewalt zumuten als Mädchen. Hier zeigt sich deutlich, dass es nicht die Jungs, sondern die Politikerinnen und Politiker sind, die Jungen immer wieder in die alten archaischen Formen pressen. Das ist nicht nur rückständig und nicht mehr zeitgemäß, sondern auch Jungen benachteiligend.

      Es gibt sowohl im Judentum als auch im Islam männliche Angehörige dieser Religionsgemeinschaften, die nicht beschnitten und trotzdem vollwertige Mitglieder ihrer Religionsgemeinschaft sind. Wir sind deshalb überzeugt, dass eine Lösung gefunden werden kann, die Jungen das uneingeschränkte Recht auf körperliche Unversehrtheit zugesteht und den Interessen der Religionsgemeinschaften Rechnung trägt. Es ist Aufgabe der politisch Verantwortlichen diese Lösung zu finden.

      Für eine kurze Rückantwort auf unsere Stellungnahme wären wir dankbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. Bruno Köhler
    • Hm die rechtlichen Ausführungen muss ich leider als mangelhaft bezeichnen. Sehr sogar. Das ist schade, weil es dem Schreiben seine Glaubwürdigkeit nimmt. Als Jurist hört man nach den ersten Zeilen schon auf zu lesen und denkt nur: "Facepalm"!

      Es wäre besser gewesen, wenn die Macher von MANNdat über das gesprochen hätten, womit sie sich wirklich auskennen. Das ist keineswegs wenig, und es ist von Belang.

      Ihre Stimme hätte dann auch in ganz anderer Weise Gewicht gehabt.