Baden- Württenbergischer Landtag: straflos statt zulässig

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    • Baden- Württenbergischer Landtag: straflos statt zulässig

      „Straflos“ statt „zulässig“ - Südwest - Nachrichten - morgenweb

      "...
      Der gelernte Mediziner präsentiert jetzt einen konkreten Reformvorschlag: Wie beim Schwangerschaftsabbruch sollte die Beschneidung straffrei gestellt werden, ohne sie ausdrücklich zuzulassen....."



      "...Mit einer solchen Regelung können wir die Verantwortung auf die Eltern und ihre Religionsgemeinschaft übertragen", wirbt Lasotta. Dann müsse später der Vater dem Sohn gegenüber die Beschneidung rechtfertigen...."


      Na, wenn das kein toller Vorschlag ist: Körperverletzung zulassen, weil die Eltern es wünschen.....
    • Immerhin räumt er damit die Rechtswidrigkeit der Knabenbeschneidung ein. Der Staat solle "nur" auf die Bestrafung des Delikts verzichten. Komische Rechtsauffassung im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention, alles zu tun, um Kinder vor Schaden zu schützen. Aber ein kleiner Fortschritt: Der Vorgang soll nicht mehr bagatellisiert und grundsätzlich legalisiert werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt werden. Vielleicht kriegen wir dieses Ansinnen auch noch aus der Welt zugunsten eines generellen, strafbewehrten Verbotes der Kinderbeschneidung (beider Geschlechter).
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)