Beschnitten mit Fünf

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    • Ich hatte schon länger versprochen euch mal wieder auf den aktuellen stand zu bringen. Und da ich damit lange genug rum gedruckst habe:

      Ich war letztlich beim mittlerweile zweiten Arzt und bei diesem konnte ich wirklich brauchbare Informationen bekommen. Keine medizinischen Tipps! Laut den Arzt ist das aussehen meines Penis normal - für einen eine Beschneidung. Alle Narben und Hautbrücken, etc ist für Ärzte normal. Mit einem intakten natürlich nicht vergleichbar.

      Was lernen wir daraus..? Richtig wir erklären einen schlimmen zustand für Normal und alles ist gut.

      Interessant sind eher die Aussagen:

      "Die KinderärztINNEN schicken die kleinen Jungs reihenweise (unnötigerweise) zum Urologen."


      "Bei der Dokumentation muss ein Urologischer Aufklärungen beiliegen der von deinen Eltern unterschrieben werden musste."

      Fakt ist dieser Bogen existiert nicht(, oder nicht mehr). Das wurde mir vom Krankenhaus ja sogar bestätigt.


      "Dein Operierender Arzt" (der Doc kannte meinen Täter persönlich) " macht so etwas nicht so früh. In der Urologie wird immer bis zur Pubertät gewartet, da sich die Verklebungen fast immer von selber lösen. Das kann er nicht getan haben, dafür halte ich mein linken Hand ins Feuer."

      Ich hoffe für ihn er ist Rechtshänder... Das schreit gerade zu nach Behandlungsfehler. Wo in allem Dokumenten immer nur von Präputialverklebungen die Rede ist.


      Das wichtigste Dokument fehlt sowieso. Sie haben also in beiden fällen die Dokumentaionspflichten verlezt.


      Was macht man nun mit diesem Infos? Zum Anwalt für Medizinrecht natürlich. Laut der Anwältin ist die Frage weniger, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, der ist so gut wie sicher. Die einzige Frage die bleibt: Ist die Verjährung abgelaufen? Sie macht sich zurzeit noch darüber schlau. Es ist wirklich kompliziert laut ihr, aber ich kann nur hoffen. Das ist das einzigste was mir noch bleibt...
    • in der Urologie wird immer bis zur Pubertät gewartet
      ...auch Bullshit, da sich die Präputialverklebungen offensichtlich auch noch während der Pubertät lösen können (Further fate of the foreskin J. Oster)

      Ich hoffe, dass du mit deinem Vorhaben Erfolg haben wirst. Sowas gehört bestraft und so bekommst du wenigstens eine Entschädigung (der Schaden bleibt leider -.-).
    • Hi Yelock,

      sag mal und berate das mit Deiner Anwältin: Wenn keine Einverständniserklärung schriftlich vorliegt, dann hätte Dich kein Arzt operieren drüfen. Somit dürfte doch die Beweislast beim Krankenhaus/operierender Einrichtung liegen-oder etwa nicht? Auf diese Schiene würde ich jetzt setzen. Man könnte fast sagen-gegen den Willen aller.

      Und dass in der Urologie immer gewartet wird......................, stimmt auch nicht. Die Beschneidung ist in Krankenhäusern (auch in den Unikliniken) nach wie vor eine sogenannte Lehroperation, wo Chirurgenanfänger mit einem erfahrenen Oper-/Chefarzt das operieren lernen - leider! Ich hatte hier vor kurzem ein langes Gespräch mit einem sehr jungen Arzt,der gerade in die Kinderchirurgie rotiert ist. Natürlich machen sie nur absolut medizinisch indizierte Operationen!

      Fakt ist in Deutschland; und deswegen sind wir im europäischen Vergleich Weltmeister im Operieren, dass unser Gesundheitswesen (oder Krankheitswesen?) nach den doch so tollen Fallpauschalen finanziert werden - und für OPs, sind sie noch so klein und kurz, wird im Verhältnis eine Menge von den Kassen gezahlt.
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • Da wird ein 17-jähriger für dumm verkauft!

      :||
      Laut den Arzt ist das aussehen meines Penis normal - für einen eine Beschneidung. Alle Narben und Hautbrücken, etc ist für Ärzte normal. Mit einem intakten natürlich nicht vergleichbar.

      Ja, das ist schon ein starkes Stück – man könnte auch sagen: eine Behauptung wider besseres Wissen, denn kein Arzt ist so doof, dass er eine Hautbrücke nicht als unnatürlich erkennt.

      "Die KinderärztINNEN schicken die kleinen Jungs reihenweise (unnötigerweise) zum Urologen."
      Das kann ich so pauschal nicht bestätigen. Ich habe andere Kinderärztinnen kennengelernt. Wenn es solche Damen gibt, dann sollte man(n) sie bewerten. Dazu gibt es heute Möglichkeiten via Internet. Dann trifft es die wirklichen „schwarzen Schafe“ und nicht alle. Auch an eine Beschwerde bei der Ärztekammer wäre im konkreten Fall zu denken.

      Das ist das einzigste was mir noch bleibt...
      Das sehe ich anders. Ob Du klagst oder nicht, ob verjährt oder nicht: Rückgängig kannst Du es nicht mehr machen. Aber Du kannst zwei andere Dinge tun:

      1. dabei helfen, solche o. g. „schwarzen Schafe“ wasserdicht zu überführen und ihnen das Handwerk zu legen. Das führt dann ganz nebenbei vielleicht dazu, dass sich auch deren ehrliche, zum Wohl des Kindes handelnde Kolleginnen und Kollegen, die durch diese Typen unschuldig mit in den Dreck gezogen werden, endlich gegen solche Nestbeschmutzer wehren.

      2. kannst Du durch Dein Engagement heutige und künftige Jungen vor unnötigen „Phimose-Operationen“ schützen.

      DU weißt, wovon Du redest! Wer wäre besser dafür geeignet als ein Junge wie Du?

      @ich

      Die Beschneidung ist in Krankenhäusern (auch in den Unikliniken) nach wie vor eine sogenannte Lehroperation, wo Chirurgenanfänger mit einem erfahrenen Oper-/Chefarzt das operieren lernen - leider! Ich hatte hier vor kurzem ein langes Gespräch mit einem sehr jungen Arzt, der gerade in die Kinderchirurgie rotiert ist. Natürlich machen sie nur absolut medizinisch indizierte Operationen!
      Ob indiziert oder nicht; ob mit oder ohne wirksame Einwilligung:

      HIER gilt es zu beachten, dass nur Mediziner operieren dürfen! „Arzt“ ist OK, aber ein Medizinstudent etwa ist KEIN Mediziner! Er wird es auch nicht dadurch, dass der Onkel Doktor danebensteht und aufpasst! Siehe hier:

      intaktiv-online.de/start-downl…namen-des-volkes.pdf.html
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Mario Lichtenheldt schrieb:


      1. dabei helfen, solche o. g. „schwarzen Schafe“ wasserdicht zu überführen und ihnen das Handwerk zu legen. Das führt dann ganz nebenbei vielleicht dazu, dass sich auch deren ehrliche, zum Wohl des Kindes handelnde Kolleginnen und Kollegen, die durch diese Typen unschuldig mit in den Dreck gezogen werden, endlich gegen solche Nestbeschmutzer wehren.

      Wie stellt man sowas am besten an? Ich kenne da vielleicht auch das ein oder andere schwarze Schaf. Die Aussagen, die Yelock hier von dem Arzt zitiert sind ja schon teilweise höchst kritisch (wie das worauf ich drauf eingegangen bin). Ärztekammer?
    • Ärztekammer ist eine Möglichkeit. Allerdings sollte man dann schon handfeste Argumente haben und ich würde auch nicht mit dem Vorschlaghammer durch die Tür fallen, sondern immer freundlich, nett und unbefangen fragen. Dein Gesprächspartner muss am Ende denken, er bzw. sie selber hätte das Problem erkannt - dann fühlt er/sie sich gut, ist motiviert und Du erreichst Dein Ziel, na ja, wenn alles klappt...

      ;)
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Hey ich bin auch in deinem Alter und kann die ganze Eltern Geschichte gut nachvollziehen.


      Wenn du mit dem Wiederherstellen der Vorhaut anfangen willst, binde deine Eltern mit ein. Evt bezahlen sie dir sogar einige Hilfsmittel und Geräte zum dehnen der Schaft und inneren Vorhaut.
      Es ist ein erleichterndes Gefühl, wenn die Eltern sich für dich interessieren und dir zuhören, wenn du über Fortschritte berichtest. In meiner Familie ist das Thema Sexualität total normal und es kann einfach so angeprochen werden. Meine Mutter dachte damals sie tut genau das Richtige, da sie der Arzt noch in ihrem Glauben bestätigte handeln zu müssen.

      Zum Restoren (Wiederherstellen) :

      Wenn du dich entschieden hast, es zu tun warte nicht lang. natürlich sollte man sich darüber ausführlich informieren, was du sicherlich schon gemacht hast. Je früher du anfängst , desto länger hast du ein Leben mit einem ,,normalen´´ Penis und er kann sich über die Jahre regenerieren.

      Ich restore seit 2-2.5 Monaten und es tut sich gewaltig was. Erst konnte ich die Eichel im schlaffen Zustand nur zur Hälte bedecken, nun ganz. Vielmehr, wenn er schlaff ist kann ich bis zu 2 cm die Haut über die Eichel ziehen. Bei Sb erreiche ich im erregierten Zustand schon die Hälfte , kann also schon ein wenig gleiten. Der,, hump´´, also das rüberschieben der Haut über die Eichel ohne Hilfsmittel ist auch nicht mehr weit.

      Zwar strapaziert das dehnen ein wenig die Haut, aber ich bin überzeugt, dass es sich lohnt.

      Habe dir ne freundschaftsanfrage geschickt, da wir beide Jugendlich sind und bestimmt einiges gemeinsam haben ;)
    • ich schrieb:

      sag mal und berate das mit Deiner Anwältin: Wenn keine Einverständniserklärung schriftlich vorliegt, dann hätte Dich kein Arzt operieren drüfen. Somit dürfte doch die Beweislast beim Krankenhaus/operierender Einrichtung liegen-oder etwa nicht? Auf diese Schiene würde ich jetzt setzen.
      Richtig, genauso ist es, der Arzt liegt in der Beweislast. Leider verjährt irgendwann auch die schlimmste Körperverletzung.


      Danke Mario für den Link! Ich habe den Artikel schon länger gesucht, aber nicht mehr gefunden. Ich habe meine Anwältin mal auf das Urteil hingewiesen. Ich warte jetzt erst einmal auf ihre recherchen.

      Lg
    • Mario Lichtenheldt schrieb:

      HIER gilt es zu beachten, dass nur Mediziner operieren dürfen! „Arzt“ ist OK, aber ein Medizinstudent etwa ist KEIN Mediziner!
      Der Eingriff bei mir war im Jahr 2000, der durchführende Operateur war Aipler, ein Arzt im praktischen Jahr, war der nun schon Arzt, oder noch Student? Aber im OP-Bericht steht ein anderer Name, der Name des Aufsehers ist korrekt, der 2. Name machte damals dort seine Facharztausbildung...

      Yelock schrieb:

      Leider verjährt irgendwann auch die schlimmste Körperverletzung.
      Das ist richtig. Aber nach Zivilrecht erst nach 30 Jahren...kommt aber auch wieder darauf an, wann der Eingriff war, da hat sich mal was geändert...mein Fall würde erst 2030 verjähren, muss mich aber noch genauer erkundigen...und habe das volle Risiko, da ich damals nicht rechtschutzversichert war...mal schauen...die Akten seien laut Klinik, als ich mich vor 2 Jahren dort erkundigte, schon vernichtet, aber Kliniken hätten 30 Jahre Aufbewahrungsfrist (Vertragsärzte 10 Jahre, es wird ihnen aber wegen der Möglichkeit einer Zivilklage 30 Jahre empfohlen), und wenn nichts mehr da ist, gilt Beweislastumkehr, die müssen beweisen, das die erhobenen Vorwürfe z.B. fehlende Aufklärung über alternative Op-Methoden wie Teilbeschneidung oder Erweiterungsplastiken, nicht der Wahrheit entsprechen...so habe ich es jedenfalls bisher verstanden, und werde mich noch genauer erkundigen...und wenn es geht klagen...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama