Ende September fand der Berliner Menschenrechtstag statt:
Tja, gute Frage. Was hindert wohl Kinder oder gar Säuglinge daran, ihr Recht auf ein intaktes Genital einzufordern?
Könnte es vielleicht daran liegen, daß sie von ihren Eltern vertreten werden, die genau diesen menschenrechtswidrigen Eingriff wollen?
Sollte ein Menschenrechtstag so etwas nicht thematisieren?
Hört, hört! Eine Geringschätzung der Rechtsposition von Kindern darf also nicht hingenommen werden.
Und was sagte selbige Frau Rudolf doch am 13.7.2012 dem Tagesspiegel, als die Beschneidungsdebatte gerade begonnen hatte?
Mir ist kein Gesetz bekannt, das Kindern mit intaktem Genital verbietet, "in einer religiösen Gemeinschaft aufzuwachsen". Mir ist ebenfalls kein Gesetz bekannt, das Eltern verbietet, ihrem genital intakten Kind religiöse Werte und Vorstellungen zu vermitteln. Was soll da abzuwägen sein?
Immerhin:
Wenn eine "Beschneidung ohne Betäubung oder medizinische Fachkenntnis menschenrechtlich nicht hinnehmbar" ist, wo bleibt dann ihr Protest gegen die sogenannte Mohel-Klausel? Wenn "Traumatisierungen oder andere Spätfolgen" zu prüfen seien, wieso studiert sie dann nicht die Literatur hierzu, die negative Folgen belegt?
Der Berliner Menschenrechtstag am 26. September beschäftigte sich mit der Frage: "Was hindert Menschen daran, ihre Menschenrechte einzufordern?"
Tja, gute Frage. Was hindert wohl Kinder oder gar Säuglinge daran, ihr Recht auf ein intaktes Genital einzufordern?
Könnte es vielleicht daran liegen, daß sie von ihren Eltern vertreten werden, die genau diesen menschenrechtswidrigen Eingriff wollen?
Sollte ein Menschenrechtstag so etwas nicht thematisieren?
Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, betonte in ihrem Grußwort, dass der fehlende Zugang zum Recht bei Menschenrechtsverletzungen ein Problem sei, das alle angehe [...].
"Ein Menschenrecht ist nur dann ein Recht, wenn man es auch einfordern kann", betonte sie. Das sei die "Nagelprobe des Rechtsstaats": Eine Geringschätzung der individuellen menschenrechtlichen Rechtsposition dürfe nicht hingenommen werden.
Hört, hört! Eine Geringschätzung der Rechtsposition von Kindern darf also nicht hingenommen werden.
Und was sagte selbige Frau Rudolf doch am 13.7.2012 dem Tagesspiegel, als die Beschneidungsdebatte gerade begonnen hatte?
Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, kritisierte "Simplifizierungen in der Debatte". Während die eine Seite die Schwere des Eingriffs durch eine Beschneidung einfach leugne, setze die andere die Religionsfreiheit pauschal hintan, sagte sie dem Tagesspiegel. Es müssten aber "drei Rechte miteinander abgewogen werden", das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, darauf, in einer religiösen Gemeinschaft aufzuwachsen - als Teil der Religionsfreiheit - und das religiöse Erziehungsrecht der Eltern.
Mir ist kein Gesetz bekannt, das Kindern mit intaktem Genital verbietet, "in einer religiösen Gemeinschaft aufzuwachsen". Mir ist ebenfalls kein Gesetz bekannt, das Eltern verbietet, ihrem genital intakten Kind religiöse Werte und Vorstellungen zu vermitteln. Was soll da abzuwägen sein?
Immerhin:
Zwar sei Beschneidung ohne Betäubung oder medizinische Fachkenntnis menschenrechtlich nicht hinnehmbar, auch sei zu prüfen, ob sie Traumatisierungen oder andere Spätfolgen habe [...]
Wenn eine "Beschneidung ohne Betäubung oder medizinische Fachkenntnis menschenrechtlich nicht hinnehmbar" ist, wo bleibt dann ihr Protest gegen die sogenannte Mohel-Klausel? Wenn "Traumatisierungen oder andere Spätfolgen" zu prüfen seien, wieso studiert sie dann nicht die Literatur hierzu, die negative Folgen belegt?
Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)