Malte Lehming im Tagesspiegel: Sexuelle Selbstbestimmung ein Fetisch

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    • Malte Lehming im Tagesspiegel: Sexuelle Selbstbestimmung ein Fetisch

      tagesspiegel.de/politik/deutsc…tbestimmung/10764468.html

      Zitat: "Sexuelle Selbstbestimmung sollte wie keine Selbstbestimmung zum Fetisch werden. Das hat zuletzt die Debatte über die Beschneidung gezeigt. Der beschnittene Säugling wird zweifellos fremdbestimmt. Dennoch ist das elterliche Recht auf Religionsfreiheit gewichtiger als das kindliche Recht auf körperliche Unversehrtheit."
    • Ja genau, sexuelle Fremdbestimmung ist doch auch was feines!

      Vor allem, weil man sie an anderen austoben kann, weil sie einen selbst nicht betrifft.
      Wie Lehming es wohl fände, wenn er mit der Frau, die er liebt alles mögliche machen dürfte, nur eben nicht "vaginal"? Ja, man kann sich doch immer "behelfen", gell?
      Vergewaltigung ist nie einvernehmlich, egal, wer wen vergewaltigt - irgendwas hat Lehming da nicht begriffen, offenbar eine ganze Menge. Aber schön, dass man mal wieder en passant etwas Verstümmelungsverharmlosung betreiben konnte!
      Und dann dieser Quark mit der Polygamie, wer heute in einer n-Tupel-Kombi leben will, der macht das einfach und pfeift auf den Trauschein.... "der flotte Dreier", Vierer... ist ja nicht verboten.

      Ja, sexuelle Fremdbestimmung ist ja so was tolles!
      Wir machen das jetzt mal kaputt, und du wirst dein ganzes Leben damit keinen Spaß mehr haben - weil es ist ja kaputt. Im Mülleimer verrotttet.

      Kindergenitalien sollten nicht zum Fetisch werden. Weder Klitoren noch Vorhäute noch Schamlippen.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Fürchterlicher Artikel, nicht nur in Sachen Beschneidung. Ein Plädoyer für allgemeine Unvernunft. Und diese auch noch begründet mit dem Beschneidungsgesetz. Herrlich. Aber warum auch nicht, FGM wird ja inzwischen vereinzelt auch schon mit dem Gesetz als möglich erachtet.

      Wann dürfen wir endlich wieder Babies als Talisman in das Fundament unserer Häuser einbauen? Ach, das wär so schön - nie mehr Unheil und so!
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Weitaus kürzer, weitaus besser:

      sueddeutsche.de/panorama/inzes…kein-moralrecht-1.2144134

      Die Sache zeigt leider auch, dass auf das Bundesverfassungsgericht in Sachen "sexuelle Selbstbestimmung" kein Verlass ist. Wie sich auch schon mal 1957 in dem Schandurteil (§175) zu einer anderen Art von als "unnatürlich" bzw. "abartig" deklarierten Liebe gezeigt hat.
      Von daher kann man sich in Sachen 1631d auch nicht sicher sein. Auch beim BVerfG setzt manchmal der Verstand aus.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Aber das hier
      beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=4938
      ist kein fetischismus
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Alter Bekannter

      „absurd“, dass sich der Ethikrat angesichts aktuell drängender Themen mit dem Geschwister-Inzest beschäftigt habe. Besser wären der Antisemitismus,....


      Natürlich, da ist er wieder! Damit kann man alles erschlagen. Bevor ihr groß die Klappe aufreißt, kümmert euch doch erst mal um den Antisemitismus! Und da der ewiglich ist, habt ihr sowieso gar keine Gelegenheit euch um etwas anderes zu kümmern.
      Und dann die MGM reinbringen - da passt wieder alles zusammen. Nicht nur wer gegen MGM ist, auch wer gegen andere sinnlose Einschränkungen der sexuellen Selbstbestimmung ist - ist Antisemit!

      Aber um den Antisemitismus(vorwurf) hat sich doch Lehming schon selbst mal "gekümmert", in 2010, und offenbar hat er sich die massive Schelte, die er dafür bekommen hat zu Herzen genommen:

      tagesspiegel.de/meinung/antise…r-folklorist/1840868.html

      Malte Lehming ist einschlägig bekannt:

      Die Toleranz wird auf dem Altar der Humanität geopfert.


      Humanität ist ein Opfer-Altar, Vernunft ist eine Diktatur, Menschenrechte sind bloße Fetische.... (würg)

      Nicht Toleranz wird da geopfert, sondern ein Körperteil!


      Die Diktatur des Rationalismus


      Und wenn ihm nicht einfällt - dann schreibt er ab:

      taz.de/1/archiv/?dig=2003/06/28/a0259

      Vor diesem Hintergrund bekommt auch seine Berichterstattung zum so genannten "Krieg gegen den Terror" seit dem 11. September 2001 eine neue kreative Dimension. Hatte man sich bisher gefragt, warum der Tagesspiegel einen Amerika-Korrespondenten beschäftigt, dessen Berichte und Kommentare zur Außenpolitik der Bush-Administration derart affirmativ und unkritisch sind, dass sie auch von Pressereferenten des Pentagon stammen könnten, so stellt sich nun die darüber hinausgehende Frage: Woher hatte Lehming seine Informationen?


      Ja, ja unser Qualitätsjournalismus!
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Dass dies mit Verstand geschah, war Herr Lehrer Lehming da!

      Ja, ja! Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein!
      Der Rebellionsimpuls gegen Fremdbestimmung (habe Mut, dich
      deines eigenen Verstandes zu bedienen) muss sich mäßigen lassen durch
      verständige Akzeptanz sozialer und moralischer Strukturen.
      Aha! Selbstverständlich ohne diese moralischen Strukturen hinterfragenzu dürfen!
      Und „dass dies mit Verstand geschah, ist Herr Lehrer Lehming da!“

      Jetzt habe ich endlich begriffen, was ein quasiolythischerPhrasiometer ist!

      Moralische Strukturen! Was ist denn Moral? Und wer bestimmt,was Moral ist?

      Mir scheint, Herr Lehming hat ein paar grundlegende Begriffe nicht verstanden, etwa den Unterschied zwischen Moral und Ethik:

      Ethik ist die Suche nach gerechten, für alle von einerFragestellung Betroffenen fairen Problem- und Interessenkonfliktlösungen. Dassetzt Kompromissbereitschaft voraus und die Fähigkeit, sich zu entwickeln.

      Das ist so ähnlich wie mit den Menschenrechten. Die sind auch nicht vom Himmel gefallen, sondern mussten erkämpft werden und müssen ständig verteidigt und weiterentwickelt werden.

      Moralbegriffe hingegen nehmen für sich in Anspruch, ewig und unveränderlich zu sein. Ziemlich abgehoben! Finden Sie nicht?


      Die meiste Zeit in der Geschichte der vergangenen 2000 Jahre waren diese Moralbegriffe daher nichts mehr und nichts weniger als Tyrannen sowohl gegen die Vernunft, erst recht aber gegen die Natur.


      Sexuelle Selbstbestimmung sollte wie keine Selbstbestimmung
      zum Fetisch werden. Das hat zuletzt die Debatte über die Beschneidung gezeigt.
      Wow! Jetzt begibt er sich ins Milieu! Aber was tut man nicht alles, wenn man keine Argumente hat.

      Sexuelle Selbstbestimmung, Herr Lehrer, ist bereits in Artikel 1 unseres Grundgesetzes enthalten. Und die muss sich nicht mäßigen lassen. Intimbereich, höchstpersönlicher Bereich – die Begriffe sagen Ihnen
      sicher etwas. Und zum Glück kann Artikel 1 nicht geändert werden. Ob die Väter des GG etwas geahnt haben …?
      Der beschnittene Säugling wird zweifellos fremdbestimmt.
      Dennoch ist das elterliche Recht auf Religionsfreiheit gewichtiger als das
      kindliche Recht auf körperliche Unversehrtheit.
      Wo haben Sie denn diesen Unfug her?

      Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabeherumdrehen, wenn sie wüssten, welch hirnrissigen Schabernack heute scheinbar gebildeteMenschen mit dem GG treiben.

      Persönlichkeitsrechte, Menschenrechte, Grund- und Kinderrechte sind Individualrechte! Sie finden dort ihre Grenzen, wo sie gleichartige Rechte anderer verletzen. Können Sie lesen, Herr Lehrer? Dann lesen sie Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 136 WRV. Da steht das ganz klar und deutlich drin!

      Das unsere Leisetreter-Politik nicht den Ar*** in der Hose hat, die Konsequenzen durchzuhalten, die sich aus dem JA zu Menschen- und Kinderrechten und aus dem eigenen Grundgesetz ergeben, ändert daran gar nichts.
      Es ist nur ein weiterer Beweis dafür, auf welch schwachen Füßen Aufklärung und Humanismus heute immer noch (oder wieder) stehen.
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Das ist schon irgendwie zum Brüllen komisch. War mir damals schon aufgestoßen:

      “Wirklich fehlen uns die Säbelantilope oder der Schwarzfußiltis nicht. Aber irgendwie fühlen wir uns ärmer ohne sie. Obwohl wir sie nicht brauchen, vermissen wir sie.”


      Und deshalb - würden wir auch die Genitalverstümmelung vermissen. Genau so wie die Säbelantilope!

      Denkt Malte an die Säbelantilope in der Nacht, ist er um den Schlaf gebracht!

      Der Unterschied ist nur - die Säbelantilope ist für immer weg - die Vorhaut nach der Verstümmelung auch! :D

      Die eine können wir noch erhalten, die andere leider nicht mehr.

      Mann, Mann, Mann! Mit was für einem Schrott man als Journalist Geld verdienen kann!

      Der Rebellionsimpuls gegen Fremdbestimmung (habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen) muss sich mäßigen lassen durch verständige Akzeptanz sozialer und moralischer Strukturen.


      So was hat man vor 50 Jahren den Schwulen um die Ohren gehauen: "Nun mäßigt euch doch mal! Versucht es doch mal mit Frauen! Akzeptiert doch einfach die moralischen Strukturen!" :cursing:
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Was ich Fleming am meisten vorwerfe, ist dass ihn das Leid der Betroffenen offenbar einen Dreck interessiert. In beiden Fällen.
      Ich glaube auch nicht, dass er die Stellungnahme des Ethikrates überhaupt nur gelesen hat - den die enthält Aussagen von Betroffenen, die einen einfach nicht kalt lassen können:

      ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-inzestverbot.pdf

      Ich vermute, er hat nur Sekundärmaterial gelesen, Kommentare. Von Unionspolitkern, Bischöfen....

      Was ich allerdings dem Ethikrat vorwerfen muss, ist dass er beim Inzest leidvoll Betroffene hat ausführlich zu Worte kommen lassen, bei der MGM nicht.
      Bei der MGM ging das so hoplahop, (und mit allen Tricks (Lataschs handverlesene, gekürzte, manipulative Videos)) - dass man den Eindruck hatte, das Ergebnis stand von vorne herein fest.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Bei der MGM ging das so hoplahop, (und mit allen Tricks (Lataschs handverlesene, gekürzte, manipulative Videos)) - dass man den Eindruck hatte, das Ergebnis stand von vorne herein fest.


      In Sachen MGM war man doch im Bundestag für jedes Ergebnis offen, solange Zwangsbeschneidungen nur von Jungen weiterhin straffrei bleiben. Sonst hätte man doch z.B. niemals Elma als Feigenblatt akzeptieren können. Die waren für jeden Stuss offen und haben diesem dann ja auch zugestimmt ;)

      Umgekehrt hat aber die absolute Mehrheit der Deutschen diese Entscheidung und damit dieses Unrecht angenommen, indem sie letztes Jahr die selben Politiker wieder im Amt bestätigt haben. Ich frage daher offen, wer hier korrupter ist?
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Das interessante bei dem neuen Ethikrat-Papier ist doch nicht nur, dass jetzt auf einmal sogar mal Betroffene gehört werden sondern auch, dass jetzt auf einmal Religion gar keine Rolle mehr spielt!

      3.Mose 18,6-18:

      Niemand von euch darf sich einer Blutsverwandten nähern, um ihre Scham zu entblößen. Ich bin der Herr.
      ...
      Die Scham deiner Schwester...darfst du nicht entblößen, sei sie im Haus oder außerhalb geboren.

      Alle nämlich, die irgendeine dieser Gräueltaten begehen, werden aus der Mitte ihres Volkes ausgemerzt.
      30 Achtet auf meine Anordnungen, befolgt keinen von den gräulichen Bräuchen, die man vor euch befolgt hat, und verunreinigt euch nicht durch sie. Ich bin der Herr, euer Gott.

      3.Mose 20:
      Nimmt einer seine Schwester, ...und sieht ihre Scham und sie sieht die seine, so ist es eine Schandtat. Sie sollen vor den Augen der Söhne ihres Volkes ausgemerzt werden.

      5.Mose 27:
      Verflucht, wer sich mit seiner Schwester hinlegt, ... Und das ganze Volk soll rufen: Amen.


      Alles schietegal, in diesem Fall geht es auch ohne Bibel. In dem gesamten Papier (immerhin 91 Seiten!) kommt das Wort Religion NICHT vor!

      Aber nicht so bei der Genitalverstümmelung, da schlägt Genesis 17,10ff in Gestalt von Dr. Latasch voll durch. Ist halt religiöse Vorschrift, geht nicht anders... Der Ethikrat redet ja auch immer von "religiöser Beschneidung"!

      Ilhan Ilkilic vor dem Ethikrat:


      Anschließend möchte ich die Argumente für
      die Straffreiheit der Beschneidung als religiöse Grundpflicht darstellen.

      Nach islamischem Glauben geht die Tradition der Beschneidung auf den Propheten
      Abraham zurück und diese Religionspraxis bedeutet für die Muslime eine Anlehnung
      an die monotheistische bzw. abrahamitische Tradition.
      ..
      In einem
      Hadith (d.h. Aussprache des Propheten Muhammed) wird der beschnittene Zustand
      des Mannes nach muslimischem Menschenbild als zur Natur des Menschen
      gehörend erklärt.


      Der Theologe Peter Dabrock vor dem Ethikrat:

      Für Menschen dieser Religionen geht es jedoch um ein existentiell bedeutsames Zeugnis ihres
      Glaubens.

      Religion ist vor allem der mittleren
      Generation der Leistungsträger, die schon rein ökonomisch Wesentliches zu unserem Gemeinwohl beiträgt,
      enorm wichtig, sie ist ihr entscheidendes Identitätsmerkmal.



      Aber nie von "religiösem Inzestverbot". Das BVerfG ging hingegen auf den religiösen Hintergrund ein.

      Und was ist geworden aus den 4 "Mindestanforderungen" des Ethikrates? Gar nichts!

      1. umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten - "umfassende Aufklärung" ist im Gesetz nicht vorgesehen. Überhaupt keine.
      2. qualifizierte Schmerzbehandlung - für Nicht-Mediziner (im Gesetz vorgesehen) gar nicht möglich
      3. fachgerechte Durchführung des Eingriffs - für Nicht-Mediziner (im Gesetz vorgesehen) gar nicht möglich, wegen der Schmerzbehandlung
      4. Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen. - auch das wurde nicht realisiert - die Eltern SOLLEN sich mit dem Kindeswillen auseinandersetzen, müssen ihm aber keineswegs folgen

      Und so wird es auch der neuen Empfehlung des Ethikrates gehen. Sie wird geknickt werden.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.