Nein. (Deine Frage ist nicht blöd sondern berechtigt) Die Juristen müssen sich ihre eigene Meinung über die Rechtslage bilden und diese dann auf Verfassungsprinzipien gründen. Denn sie können im Falle eines anhängigen Verfahrens ein Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen, falls sie es für unwirksam halten (dieses Verfahren nennt man "Normenkontrolle").
Darüber hinaus muss jetzt schon daran gearbeitet werden, wichtigen Schaltstellen wichtige Informationen zukommen zu lassen - auch das Verfassungsgericht arbeitet am Ende aller Tage nicht von einem abgelegenen Stern aus.
Darüber hinaus muss jetzt schon daran gearbeitet werden, wichtigen Schaltstellen wichtige Informationen zukommen zu lassen - auch das Verfassungsgericht arbeitet am Ende aller Tage nicht von einem abgelegenen Stern aus.