Die Bedeutung der Idee eines durch Masturbation hervorgerufenen Irreseins liegt in der Tatsache, dass die sexuelle Selbststimulierung das erste einer langen Reihe von religiösen Vergehen war, die in medizinische Krankheiten umgewandelt wurden. RNC und Anti-Masturbation wurzeln im jüdischen Recht, das erotisches Vergnügen im Zusammenhang mit Sexualverkehr zulässt, aber nur, wenn es sich dabei um ehelichen Geschlechtsverkehr zwischen einem jüdischen Mann und einer jüdischen Frau handelt. Jede andere sexuelle Handlung ist strikt untersagt. Masturbation wird gleichermaßen im Talmud wie in nicht-talmudischer Literatur verurteilt. Der Zohar (ein maßgeblicher Kommentar zum Pentateuch) nennt die Masturbation »eine Sünde, schlimmer als alle anderen Sünden der Tora«. Jüdische Exegeten interpretieren die Handlung als Mord und sagen, dass die schuldige Person den Tod verdiene, eine Übertreibung, die einen Hinweis darauf liefert, dass das Verbot auf der Ansicht gründet, dass durch die Zerstörung seines »zeugungsfähigen Samens« der Masturbierer eine dem Mord nicht unähnliche Handlung begehe. Im Bewusstsein der offensichtlichen Verbindung zwischen der Berührung des Penis und sexueller Erregung gibt es im jüdischen Recht das »absolute Verbot der Berührung des eigenen Geschlechtsteils: dem unverheirateten Mann ist die Berührung niemals gestattet, dem verheirateten Mann lediglich in Verbindung mit dem Urinieren«. Wenn ein jüdischer Vater mit seinem Sohn das Urinieren übt, dann immer mit der Ermahnung: »Ohne die Hände! Lieber daneben zielen, als sich was Falsches angewöhnen!«
Die Routine-Beschneidung Neugeborener: ein medizinisches Ritual – Thomas Szasz