Angepinnt Thesen zum Juristentag - Tatjana Hörnle

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Professor Hörnle is already infamous in Germany for stating that the German ban of incest is not plausible.

      Was meinen die denn damit?!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Dass die Dame bisher nur wenig veröffentlicht hat, unter anderem zum Thema "Inzestverbot":
      google.de/search?q=tatjana+h%C…me-mobile&espv=1&ie=UTF-8
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • In der Hinsicht hat sie auch völlig recht. Auch in ihrer Stellungnahme zur "Jugendpornographie". Aber das wäre OT.
      In beiden Fällen geht es auch ganz wesentlich um sexuelle Selbstbestimmung.
      Und dabei geht es auch bei der Genitalverstümmelung. Bloß sieht Hörnle es da auf einmal anders herum.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • picard_72 schrieb:

      Das ist wohl als eine einschränkende Auslegung des Gesetzes im Sinne einer " religiösen Indikation" gedacht, d.h. die Beschneidung entspräche demnach nur dann dem Kindeswohl, wenn sie als grundlegend für die religiöse Erziehung begriffen wird


      Das wäre dann aber wieder zweierlei Maß, denn bei FGM sagt Hörnle:

      Strafmaßbegründungen: Tatgerichten ist zu empfehlen, unspezifische Verweise auf „fremde Kulturkreise“ und undifferenzierte Urteile über große Religionen wie „den Islam“ oder Länder mit heterogenen Verhältnissen zu vermeiden


      Die Frage ist, ob man nicht auch den Stierkampf in Deutschland zulassen muss, denn in Andalusien ist das eine ganz wichtige kulturelle Tradition. Man sieht das sogar als "eine Art Religion" an!
      Und wenn nun andalusische Gastarbeiter in Deutschland eine kleine Corrida abhalten möchten?
      Die EU subventioniert (zu einem großen Teil Deutschland) doch den Stierkampf, da kann das doch nichts schlechtes sein!
      Nur weil die große Mehrheit hier solche Praktiken ablehnt können wir das doch einer Minderheit nicht verbieten, ihre Kultur einfach abwürgen!
      Das wäre doch Gleichmacherei und Kulturimperialismus, außerdem - es geht doch nur um Tiere, und nicht mal um Kuscheltiere - die werden doch eh geschlachtet (bzw. betäubungslos geschächtet) Es geht doch nicht um Babys, um Kleinkinder, um Menschen.
      Da muss man sich doch nicht so anstellen!
      Außerdem subventioniert die EU (zu einem großen Teil Deutschland) doch den Stierkampf, da kann das doch nichts schlechtes sein!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Nochmals zu diesem Satz von Hörnle:

      Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).


      Das hätte man gerne mal von Hörnle erläutert! Was heißt "betroffen" ohne Amputation und weitere Verletzung.
      Was können Erwachsene mit der Klitoris-Vorhaut eines Mädchens machen, was keine Amputation oder Verletzung ist?
      Massieren? -> Sexueller Kindesmissbrauch!
      Waschen durch die Eltern? -> tatsächlich, das wäre mal "elterliche Sorge"
      Habe ich was vergessen?
      Was wäre jetzt einer "Beschneidung" bei Jungen vergleichbar, aber keine Amputation oder weitere Verletzung?
      Das ist irgendwie rätselhaft.

      "etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris"

      Nur? Was heißt hier "nur"? Definieren jetzt Juristen, was am Körper eines Kindes wichtig, und was entbehrlich ist? (würg)

      Frau Hörnle möchte doch bitte mit gutem Beispiel vorangehen und allen demonstrieren wie unwichtig ihre Klitoris-Vorhaut ist.
      Aber dann zucken sie immer alle zurück, die männlichen wie weiblichen Verstümmelungsversteher.
      Nein, ich doch nicht!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Ich verstehe sie so, dass die Entfernung der Vorhaut keine Amputation ist und dass alles was darüber hinausgeht eine Amputation wird.

      Sie kann auch nur meinen, dass etwa ein Nadelstich zur Gewinnung eines Bluttropfens keine Amputation wäre.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Auch die liebe Edna Brocke benutzte das Wort durchtrennen, um das, was eigentlich eine Amputation ist, zu schönen...
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Oh, man braucht sogar Fettdruck für die Schönbiegerei!

      In diesem Artikel wird behauptet, dass Frau Professorin Hörnle fordere, Beschneidung bei Mädchen sollte erlaubt sein. Das trifft nicht zu!


      Niemand hat vor eine Mauer zu bauen!
      Das? Ach das! Das ist doch keine MAUER! Das ist doch nur ein Wall. Ein Schutzwall, antifaschistischer....

      Hörnle fordert nicht weniger als einen Teil der weiblichen Genitalverstümmelungen nicht mehr so zu nennen, aus dem Schutzparagraphen 226a herauszunehmen und damit de facto praktisch jede Strafverfolgung dieser Taten zu vereiteln.
      Und das alles, um die Genitalverstümmelung von Jungen nicht noch verfassungswidriger erscheinen zu lassen als sie sowieso schon ist, um die um jeden Preis zu retten.
      Tja, wer einmal OK! gesagt hat, der muss dann auch bei seiner Linie bleiben, und wenn es sich dann gegen das eigene Geschlecht richtet...
      Aber wenn man bei der HU ist, dann muss man wohl - das ist ja schon auffällig, die Propaganda aus der Ecke. Immer wieder HU, HU, HU... was haben wird schon für einen Dreck lesen müssen!


      Entscheidend sind allein die Wertungen der deutschen Rechtsgemeinschaft.


      Für die Bewertung des Unrechts dürfe es daher keine Rolle spielen, ob kulturelle oder religiöse Prägungen die Beachtung des Rechts erschwert haben.


      Eine Tat sei nicht durch eine Norm außerhalb der Rechtsordnung zu rechtfertigen.


      Strafrecht
      Kein Rabatt für Kultur und Religion


      Alles Blech! Blabla... :cursing:
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Die Tatjana Hörnle, die ist richtig modern! Die hat vermutlich erkannt, welche enormen Vorteile die Entfernung der klitoralen Vorhaut mit sich bringt:

      "...that the girl who becomes irritable, disagreeable and hysterical may become charming, interesting and possessed of all feminine graces when her prepuce[clitoral hood] is forcibly peeled away from the glans of the clitoris, and we have made a distinct step forward in civilization..."
      [Is evolution trying to do away with the clitoris? Transactions of the American Association of Obstetricians and Gynecologists Vol. 5, 1892, pp. 288-302]


      "Many neuroses and even psychoses have their origin in pathological conditions of the hood of the clitoris." [Circumcision in the Female: Its Necessity and How to Perform It. American Journal of Clinical Medicine, Vol. 22, No. 6, June 1915, pp. 520-523]


      Wer weiß, vielleicht hilft das bei Juristinnen auch gegen grundgesetzwidriges Denken? :P

      sites.google.com/site/completebaby/female
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Die Art und Weise wie die "Gegendarstellung" geschrieben ist - Hörnle fühlt sich offenbar selbst nicht wohl in ihrer Haut.
      DAS könnte man sogar nachvollziehen.
      Sie widerspricht sich ja selbst - diametral!
      Erst die ganze Zeit weiß und dann ist weiß auf einmal schwarz.
      Dann gibt es eben doch einen Rabatt für Kultur und Religion.
      Nein - keinen Rabatt. Einen NULLTARIF.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Die Gegendarstellung verfängt nur bei denen, die sich mit den diversen Möglichkeiten der mit der Vorhautamputation bei Jungen vergleichbaren reduktiven Eingriffe am weiblichen Genital nicht auskennen bzw das nicht so genau wissen wollen.
      Sie tut einfach so, als wäre ihr die Legalisierung der schweren Formen von FGC vorgeworfen worden und lässt alles Vergleichbare elegant unter den Tisch fallen.
      Um dann zum Schluss noch einmal so richtig dick aufzutragen mit ihren Forderungen nach schwererer Bestrafung der invasiveren Formen.
      Die natürlich an sich begrüßenswert sind, aber eben in diesem Zusammenhang von der eigentlichen Fragestellung ablenken.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Frau Hörnle möchte doch bitte mit gutem Beispiel vorangehen und allen demonstrieren wie unwichtig ihre Klitoris-Vorhaut ist.
      Aber dann zucken sie immer alle zurück, die männlichen wie weiblichen Verstümmelungsversteher.
      Nein, ich doch nicht!



      Och, wieso nur die Vorhaut? - Ist es nicht ihre eigene Devise, geradezu anzupreisen: "darfs noch ein bissl mehr sein?"

      Wären wir nicht alle bravere Bürger, wenn wir gleich nach Schließung der Fontanellen "traditionell" lobotomiert würden?
      Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht. (Rosa Luxemburg)

      The Rich And Powerful Piss On Us And The Media Tells Us It's Raining. (unknown)
    • Ein Artikel vom Juli 2012: heise.de/tp/artikel/37/37363/1.html
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Der darin per "extreme Kulturrelativisten" verlinkte Artikel ist wichtig!
      class.uh.edu/faculty/tsommers/…hweder%20circumcision.pdf

      "both males and females are seen as sexually ambiguous.
      From a female's perspective the clitoris is viewed as an unwelcome vestige of the male organ, [vestige = Überbleibsel]
      and its removal is positively associated with several good things:
      the attainment of full female identity...
      Ressource: Links zum Thema "Beschneidung"
      pastebin.com/KLQ6UBff
      Noch ne tolle Übersicht - auf Deutsch
      Zottelhexe
    • Der besagte Artikel im Artikel stützt sich m.E. ganz wesentlich auf das Zeugnis EINER Person: "Fuambai Sia Ahmadu"
      youtube.com/watch?v=adbxVctxoMU
      [video]http://www.youtube.com/watch?v=adbxVctxoMU[/video]












      fuambaisiaahmadu.com/

      Circumcised women fight back.
      Auch hier steckt "Fuambai" dahinter
      youtube.com/watch?v=Pk-KC75YUBY

      [video]http://www.youtube.com/watch?v=Pk-KC75YUBY[/video]
      Ressource: Links zum Thema "Beschneidung"
      pastebin.com/KLQ6UBff
      Noch ne tolle Übersicht - auf Deutsch
      Zottelhexe
    • diese Form der weiblichen Beschneidung keineswegs harmlos

      Seit einiger Zeit ist der Versuch zu beobachten, bestimmte – angeblich „harmlose“ Formen weiblicher Beschneidung umzudefinieren, so dass sie nicht mehr als „Verstümmelung“ gelten sollen – und entsprechend nicht unter die Definitionen der UN oder der WHO fallen. Federführend bei diesen Versuchen waren bisher vor allem bestimmte Kreise muslimischer Kleriker, etwa in Indonesien, die weibliche „Beschneidung“ als religiös geboten ansehen. Dabei wird immer wieder auf angebliche Formen bloß „symbolischer“ Beschneidung verwiesen (etwa „Pricking“, das kann der Einstich mit einer Nadel sein), oder auf die im muslimischen Kontext „Sunnat“ genannte Beschneidung der Vorhaut der Klitoris, die mit der Bescheidung von Jungen verglichen wird.

      Das ist die Beschneidungsform, die auch Tatjana Hörnle anspricht. Doch ist diese Form der weiblichen Beschneidung keineswegs harmlos


      wadinet.de/blog/?p=12902

      Tja, und seit sehr geraumer Zeit ist auch zu beobachten, bestimmte – angeblich „harmlose“ Formen männlicher Genitalverstümmelung umzudefinieren, so dass sie nicht mehr als „Verstümmelung“ gelten sollen - doch ist diese Form der männlichen Genitalverstümmelung keineswegs harmlos.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Elsas Nacht(b)revier

      Manchmal habe ich ja die Überschrift

      "Dumm, dümmer, am dümmsten". Ganz selten verbietet sich das aufgrund einer Meldung und es genügt nicht einmal mehr der Zusatz "saudumm", um jemandes Meinung zu kommentieren.
      Das ist gerade der Fall.
      Offensichtlich gibt es keinen Biologie-Unterricht mehr oder die Frau, die sich hier äußert, ist noch keine 24 Stunden auf einem handelsüblichen Fahrradsattel geradelt. Ganz ehrlich ist es mir schleierhaft, wie man als Frau zu einer Äußerung wie der von Frau Hörnle getätigten überhaupt kommen kann - insofern sie wahr sein sollte.
      >> Wenn Jungs in Deutschland beschnitten werden dürfen, dann soll das auch für Mädchen gelten. Dieser Vorschlag der Juraprofessorin Tatjana Hörnle von der Humboldt-Universität sorgt für Empörung.
      Hörnle wird auf dem anstehenden Deutschen Juristentag in Hannover zum Thema reden. Sie meint, dass zum Beispiel das Entfernen des Klitoris-Vorhaut keine „Verstümmelung“ sei, weil nichts amputiert werde.
      Tatjana Hörnle ist Jura-Professorin an der Humboldt-Universität Berlin.
      Entsprechend der vor allem jüdischen und muslimischen Knabenbeschneidung sollte deshalb dieser Eingriff erlaubt werden.<< Von hier.

      Zum allerletzten Mal: Es GIBT KEINE der Knabenbeschneidung entsprechende Frauenbeschneidung! Die Klitoris ist ein ORGAN, die Vorhaut NICHT.
      Wie blöd kann man denn noch sein? Und wieso geht das in Deutschland immer weiter? Und weiter?

      elsalaska.twoday.net/stories/986130841/
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Die -vorhaut hat sie ganz unauffällig unter er den Tisch fallen lassen. Auf ein mal war nur noch die Klitoris da. Schöner Zaubertrick!

      Wie nennt man nochmals diese Advokaten, die früher heimlich versteckt im "Winkel" agierten.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Naja, in Zukunft haben wir ja Ruhe vor der Dame. Sie hat sich ja
      Zum allerletzten Mal:
      dazu geäußert.

      Danke!
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Der guten Elsa scheint aufgegangen zu sein, was für einen Unfug sie da abgelassen hat, unter dem obigen Link kriege ich:
      Du bist nicht berechtigt diesen Beitrag zu lesen.

      Ja, ja, das haben wir gern! Erst Stuß absondern, und dann nicht mal offen dazu stehen.

      Eine weitere, ganz üble Aussage der Dame findet sich hier:
      Wir erinnern uns: Die Beschneidung von Männern ist das bedeutungslose Entfernen eines zweitrangigen Hautstücks - die Beschneidung von Frauen ist die Entfernung eines Organs, mit dreckigen Messern und Rasierklingen, und manchmal wird darunter auch das "Zuflicken" der inneren Schamlippen verstanden

      Ich war einen Moment versucht, das als Sarkasmus zu verstehen, aber ich glaube, die meint das wirklich ernst! (würg)
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Obwohl mein Adrenalinspiegel bei solchem Geschreibsel kurzfristig steigt:
      Die Dame ist keinen einzigen, weiteren Tastenanschlag wert.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Cato schrieb:

      Wir erinnern uns: Die Beschneidung von Männern ist das bedeutungslose Entfernen eines zweitrangigen Hautstücks

      Hört sich an, als ob da jemand traurig ist, dass nicht etwas noch "Bedeutungsvolleres" entfernt wird. Das komplette "Tatwerkzeug".
      Wie war noch früher der Gruß der Radikalfeministinnen? Diese Scherenbewegung von Zeige- und Mittelfinger - *schnipp*!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • 70. Deutscher Juristentag nimmt Vorschlag von Frau Professor Dr. Hörnle zur strengeren Bestrafung der Genitalverstümmelung an

      Die strafrechtliche Abteilung des 70. Deutschen Juristentags hat mit großer Mehrheit, wie von Frau Professorin Hörnle vorgeschlagen, drei Beschlüsse zum Thema „Genitalverstümmelung“ verabschiedet: erstens sollte das Verbot in § 226a StGB geschlechtsneutral formuliert werden, so dass auch die Genitalverstümmelung bei männlichen Personen, welche in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht, erfasst wird; zweitens sollte der Strafrahmen erhöht werden (nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe); drittens sollte das deutsche Strafrecht auch für im Ausland begangene Taten anwendbar sein (und deshalb § 5 StGB geändert).

      hoernle.rewi.hu-berlin.de/inde…uell&id=aktuell_0&lang=de
    • 8. Dem Gesetzgeber ist zu empfehlen, § 226a StGB geschlechtsneutral zu formulieren, so dass auch die Genitalverstümmelung bei männlichen Personen, welche in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht, erfasst wird. angenommen 54:23:14


      Waren die eigentlich plem-plem, als sie diesen Satz formuliert und dann mit großer Mehrheit dafür gestimmt haben? :D

      Was sagt der Satz? Es gibt verschiedene Arten von Genitalverstümmelungen bei männlichen Personen.
      Diejenigen Genitalverstümmelungen, die die VA "übersteigen", die sollen nach §226a behandelt werden, diejenigen Genitalverstümmelungen, die in ihrer Intensität der VA entsprechen oder geringfügiger sind, sollen nicht nach §226a behandelt werden.

      Anders kann man das nicht interpretieren, ansonsten macht die Konstruktion "die - welche" keinen Sinn. Bei "welche" muss es auch noch andere geben.

      Ansonsten hätte man ja schreiben können: "Genitalmodifikationen an.., die über ... hinausgehen sind als Genitalverstümmelung gleichfalls durch den §226a zu erfassen..."

      Danke an den Juristentag, das er wenigstens mal klargestellt hat, dass die "traditionelle" VA eine Genitalverstümmelung ist! :thumbup:
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Ja, um Religion ging es beim Juristentag schon:

      Morgenandacht

      „Von Gnade und Recht
      will ich singen“ Psalm 101,1

      Regionalbischöfin
      Dr. Ingrid Spieckermann,
      Regionaldechant Propst Martin Tenge
      und das preisgekrönte Ensemble
      „Collegium vocale Hannover“
      unter der Leitung von Florian Lohmann
      laden Sie herzlich ein zu einem
      ökumenischen
      Morgenlob und Reisesegen.

      Freitag, 8:30 bis 8:50 Uhr
      HCC, Blauer Saal


      Bloß nicht um Kinderrechte...

      Reisesegen, ob da auch Christopherusplaketten verteilt wurden? ^^

      djt.de/fileadmin/downloads/70/djt_70_Programmheft_140910.pdf

      Die Damen und Herren Juristen mussten sich aber auch um so viel kümmern, da können kleine Jungs schon mal auf der Strecke bleiben:

      Code Veranstaltung Ort Seite
      15:00 – 18:00 1012 Grandiose Aussichten – Kuppelauffahrten Neues Rathaus, Trammplatz 2 23
      15:00 – 17:00 1022 Museum Wilhelm Busch – Führung mit Afternoon Tea Georgengarten 30
      16:00 – 17:30 1031 Landesmuseum – Als die Royals aus Hannover kamen Willy-Brandt-Allee 5 28
      17:00 – 18:30 1041 Historischer Stadtrundgang Tourist Info, Ernst-August-Platz 8 22
      ab 19:00 1052 Begrüßungsabend

      Herrenhäuser Gärten – Führung mit dem Gartendirektor, Stadtrundfahrten – Hop-on Hop-off,


      Museum Wilhelm Busch – Lunchtimeführung,Konzert Europäischer Synagogalchor, 9:00 – 16:15 3021 Ausflug – Der Norden – Celle, Wienhausen,Forschungszentrum Küste – Monsterwellen und Tsunamis,Landesmuseum – Dreigestirn des Impressionismus,Fahrradtour – Hannover aktiv,Herrenhäuser Gärten – Führung Schlossmuseum,Empfang Region und Stadt Hannover,Festkonzert NDR-Radiophilharmonie im Großen Sendesaal,Richterkabarett,Party – Law and order … some drinks, Ausflug – Der Süden – Hildesheim,Sprengel Museum – Die Avantgarden ,Erlebnis-Zoo Hannover – Führung hinter den Kulissen,Firmenführung – Vom rohen Blech zum edlen Multivan,Kestnergesellschaft – Gursky, Rauch, Wall, Schutz,Rundgang c‘t-Testräume – Heise Medien Gruppe,Landesmuseum – Forschungswerkstatt „Goldene Tafel“,TV-Talkshow „Tacheles zum 70. djt“,Konzert im Casino – Neues
      Spiel, neues Glück,Knut Richter Swingtett im Jazzclub,Soirée Mousse T – Studioführung mit Mousse T,Morgenandacht,Gedenkstätte Ahlem – Zeitzeugengespräch,Empfang der Niedersächsischen Landesregierung



      djt.de/70-deutscher-juristentag/

      Andacht, Synagogenchor, da fehlt eigentlich nur noch ein Moscheebesuch.
      Um es in Anlehnung an Fritz Teufel zu sagen: "Wenn es der Jurisprudenz dient.."
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Michael Kubiciel : Welches Verhalten darf der Staat kriminalisieren? – Eine Antwort auf Tatjana Hörnle und Thomas Fischer?

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Daher erledigt der Hinweis auf das fehlende Einverständnis gegenüber einem Grabscher oder Tatscher nicht die Einwände gegen eine Kriminalisierung solcher Verhaltensweisen.


      Ach so, also besser statt tatschen und grabschen gleich schneiden, mit dem Messer? Das ist ja erlaubt!
      Ach nee, nur bei Kindern. Und auch nur, wenn sie das "verstümmelbare" Geschlecht haben.

      Das Bundesverfassungsgericht konnte in seiner Inzest-Entscheidung gar nicht anders, als ihn zurückzuweisen.


      Nach dem §175-Urteil eine weitere beschämende Fehlentscheidung dieses Gerichtes. Eine Verweigerung des Menschenrechtes (von erwachsenen Menschen!) auf sexuelle Selbstbestimmung. Und genau hier schließt sich der Kreis, denn auch die Verfolgung (auch hier nur der männlichen!) Homosexualität und die kindliche Genitalverstümmelung schränken die sexuelle Selbstbestimmung ein.

      Hörnle schrieb:

      Die damaligen Reformen haben nur in Ansätzen das Konzept „Schutz sexueller Selbstbestimmung“ berücksichtigt.


      Dass die überhaupt wagt, den Begriff "Schutz sexueller Selbstbestimmung" in den Mund zu nehmen! :cursing: *Brech* :thumbdown: *Kotz* (Pino) (würg)

      Hörnle schrieb:

      Zweitens geht das Gesetz für die Fälle, in denen dem sexuellen Übergriff eine Interaktion vorausging, von empirisch unzutreffenden Vorstellungen über das Verhalten von Menschen aus, nämlich vom Ideal des geistesgegenwärtigen und couragierten Verteidigens der eigenen Interessen.


      Eben! Wie soll sich ein Baby geistesgegenwärtig und couragiert verteidigen? Es würde ja versuchen sich durch strampeln gegen den Übergriff zu wehren - aber seine Beinchen werden ja einfach festgeschnallt, gegen die hundertfache körperliche Überlegenheit eines Erwachsenen hat es einfach kein Chance!

      Ein sexueller Übergriff ist nach deutschem Recht aber nicht zu bestrafen, wenn sich die betroffene Person etwa durch Drohungen unterhalb der Schwelle „körperliche Gewaltanwendung“ einschüchtern ließ...


      Ah ja, genau! Wenn der Junge mit schüchternem Blick beim Doc die Klappe hält - wer weiß schon, wie der vorher "präpariert" wurde?

      An der Strafwürdigkeit von Tätern, die bei Wissen um das fehlende Einverständnis solche Situationen für sexuelle Übergriffe ausnutzen, kann es eigentlich keine ernsthaften Zweifel geben.
      (Pino)

      Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! :thumbsup:

      Ja ein Übergriff - und voll in die Sexualität hinein - lebenslang!

      Boah die Nase hier ist einfach nicht lang genug!

      Aber schön, das Frau Hörnle (die stets peinlichst bemüht es, "geschlechtsneutral" rüberzukommen) doch wenigstens ein Herz für Frauen (denn um die geht es in Wahrheit ja - wie beim §226a StGB) hat - für kleine Jungen hat sie offensichtlich keines.

      verfassungsblog.de/plaedoyer-f…atbestand/#comment-278170
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Selbstbestimmung ()

    • Hörnle schrieb:

      Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen


      Was heißt, die "Vorhaut der Klitoris ist "betroffen""? Guckt die Vorhaut dann eine Weile "betroffen" drein? :rolleyes:

      DIe ist nicht "betroffen", die ist anschließend KAPUTT!Für immer! Die stirbt innerhalb von Minuten ab, nachdem ihre Blutzufuhr abgeschnitten wird. Dann ist nichts mehr zu machen, nichts mehr zu ändern. Und die Vorhaut der Klitoris gehört - dem Mädchen. Das zu deren Zerstörung keine Einwilligung gegeben hat, geben kann.
      "Betroffen" - was für ein dämliches Geschwurbel! Hört sich aber besser an als "kaputt".

      Gesetzentwurf §226a StGB schrieb:

      Tathandlung ist die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weiblichen Person. Davon sollen die Erscheinungsformen der Beschneidung von Frauen und Mädchen erfasst werden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) typisiert um- schrieben sind als Klitoridektomie, Exzision, Infibulation sowie weitere von diesen Erscheinungsformen nicht erfasste Veränderungen an den weiblichen Genitalien, wie Einschnitte, Ätzungen oder Ausbrennen.


      Frau Hörnle möge uns diesen Zaubertrick doch mal verraten, wie man ab-schneidet, ohne ein-zuschneiden! (Pino)
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Wilhelm Schluckebier schrieb:

      Wie schwierig der Umgang mit diesem Grundrecht auch für Juristen ist, verdeutlichte der Bundesverfassungsrichter u.a. an der gesetzlich abgesicherten Beschneidung, obwohl diese doch das Wohlleben „die körperliche Integrität und das Religionswohl des Kindes betrifft“.

      blick-aktuell.de/Berichte/Wilh…tischer-Sicht-220314.html

      Am 30.11.17 endet seine Amtszeit, vielleicht wird er ja dann durch Deutschlands erstem muslimischen Verfassungsrichter ersetzt... - muss ja auch mal sein - z.B. Dr. Bijan Fateh-Moghadam - alles wird gut!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Man muss das einfach mal gegenüberstellen - es steht in demselben Machwerk - damit man erkennt, mit was für einer gespaltenen Zunge Tatjana Hörnle redet:


      Tatjana Hörnle schrieb:

      Religiöse und kulturelle Prägung als Entschuldigungsgrund:
      Es ist weder dem Gesetzge­ber zu empfehlen, einen Entschuldigungsgrund in das StGB aufzunehmen, um kulturelle oder religiöse Tathintergründe zu erfassen, noch sollten solche Erwägungen zur Anerken­nung eines außergesetzlichen Entschuldigungsgrundes führen.

      Tatjana Hörnle schrieb:

      Der Verweis von Sorgeberechtigten auf hygienische oder ästhetische Präferenzen oder kul­turell tradierte Sitten genügt nicht ... was regelmäßig ein entsprechendes
      religiöses Selbstverständnis voraussetzt.
      George Orwell grüßt aus dem Grabe heraus!

      Fazit: Keine religiösen Ausreden! Außer, wenn es um die Genitalverstümmelung von Jungen geht.
      Dann ist es lt. Hörnle genau anders herum - dann zählen nur religiöse Ausreden.

      Da packst du dir an den Kopf! :FP01

      Wenn man sich die Furcht von Babys und Kindern bei bzw. vor der Verstümmelung vergegenwärtigt (die bei älteren Kindern nicht selten noch von der "peer group" durch Frotzeleien gesteigert wird) - dann kann man mit Fug und Recht wieder von "furchtbaren Juristen" reden. Sie verbreiten Furcht und Schrecken - bei Kindern.

      Die Todesstrafe wurde 1949 in Deutschland abgeschafft. Für die Vorhaut von unschuldigen Jungen wurde sie 2012 wieder etabliert - und der deutsche Juristentag hat es abgesegnet.
      Bestraft wird der reine Besitz eines funktionalen und sensiblen Körperteils.

      Was für eine Schande.


      Deutsches Grundgesetz Artikel 2 schrieb:

      Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit


      web.archive.org/web/2014092706…sen_Strafrecht_140804.pdf
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.