Deutscher Juristentag 2014

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    • Deutscher Juristentag 2014

      Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft
      Der 70. Deutsche Juristentag (DJT) findet vom 16. bis 19.09.2014 in Hannover statt. Die strafrechtliche Abteilung wird sich mit der Frage beschäftigen, ob als Folge der kulturellen und religiösen Pluralisierung der in Deutschland lebenden Bevölkerung Änderungen im Strafrecht zu empfehlen sind.
      ...
      Es stellt sich ferner die Frage, ob für den neugeschaffenen Tatbestand „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ (§ 226a StGB) und den Rechtfertigungsgrund für die Beschneidung von Jungen (§ 1631d BGB) Empfehlungen für die Auslegung oder für Änderungen in der Gesetzesfassung zu beschließen wären und ob das strafrechtliche Verbot der Zwangsheirat (§ 237 StGB) als gelungen anzusehen ist, insbesondere was die Erfassung von im Ausland begangenen Tathandlungen betrifft.

      Man darf gespannt sein ...
      Welches Gewicht haben denn solche Empfehlungen?
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Womit klar wäre, wo sich unsere Haus- und Hofjuristen vom 16. bis 19.09.2014 aufhalten müssen... :thumbup:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Hm, was da wohl gemeint ist?
      Züchtigungsrecht des Ehemannnes gegenüber der Ehefrau?
      Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber dem Kind?
      Der Straftatbestand "Vergewaltigung in der Ehe"?
      Wenn die Tochter der Familie "Schande" macht?
      Oder die Legalisierung der "leichten Genitalbeschneidung von Mädchen" (a la Martin Heger)?

      *schauder*
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Auf einem Juristentag werden sich aller Voraussicht nach Juristen überwiegend damit beschäftigen, was für Juristen gut sein könnte.

      Einige Familienrechtler werden den § 1631d BGB wahrscheinlich loben, da er ihnen zusätzliche Mandate beschert. Wenn die "Haus- und Hofjuristen" dieses Forums auf dieser Veranstaltung dann noch erklären, was sie uns bis jetzt vorenthalten, nämlich wie man sogar Einstweilige Verfügungen gegen die Ausübung eines gesetzlich verbrieften Rechts (§ 1631d BGB: "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine ... Beschneidung ... einzuwilligen") durchbekommt, wird man sie wohl gebührend feiern.

      Strafrechtler hingegen dürften eher unzufrieden mit dem Beschneidungsgesetz sein, da es für sie ja kaum etwas zu verteidigen gibt. Schließlich ist die strafrechtliche Prävention gegen Vorhautamputationen so gut wie auf Null reduziert worden. Staatsanwälte kapitulieren sowohl vor Metzitzah b' Peh als auch vor falschen Anästhesieversprechen durch Arzneimittelhersteller. Kaum vorzustellen, das sonst irgendjemand wegen einer Jungenbeschneidung angeklagt worden sein könnte. Oder hab ich irgendwas verpasst?

      Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass man auf dem Juristentag dem Gesetzgeber ordentlich auf die Füße steigen wird. Wer käme denn auf die Idee, wertvolle Lobbyarbeit zunichte zu machen? Und wenn selbst Richter eines OLG Hamm zunächst das Wohl des Gesetzgebers über Alles stellen, was wird dann von solch einer Veranstaltung schon zu erwarten sein?