Aber dann doch nicht so ganz wirklich...
Hä? Erst verstümmeln lassen, und dann kann der Staat den Shrink bezahlen???
theo-web.de/zeitschrift/ausgabe-2014-01a/07.pdf
In diesem Sinne enthält § 1631d BGB die aus der Sicht des Kindes selbstverständliche Bedingung, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dass dies eine effektive Schmerzbehandlung einschließen müsste, fehlt indessen ebenso wie die Sicherstellung psychotherapeutischer Hilfen.
Hä? Erst verstümmeln lassen, und dann kann der Staat den Shrink bezahlen???
theo-web.de/zeitschrift/ausgabe-2014-01a/07.pdf
Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"