Beim einschlägig bekannten Pro-Verstümmelungsgeiferer Hans Michael Heinig
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Nur eine Marginalie am Rande, aber doch eigens besonderer Aufmerksamkeit bedürftig ist eine schlimme Entgleisung des Abgeordneten Schwanitz (SPD), der in einer Erklärung zur Abstimmung im Deutschen Bundestag sich wie folgt einließ: „Die Rechte des Kindes werden im Regierungsentwurf zugunsten der Rechtssicherheit religiöser Gewohnheiten bewusst verleugnet. Dazu ist auch das Parlament nicht legitimiert, denn dies ist mit der Wertestruktur des Grundgesetzes nicht vereinbar. Deshalb kann ich diesen Gesetzentwurf nur als unrichtiges Recht, nur als gesetzliches Unrecht begreifen.“
Die Formel vom „gesetzlichen Unrecht“ hat bekanntlich Gustav Radbruch prominent gemacht, der damit die nationalsozialistische Rechtsperversion brandmarken wollte (SJZ 1946, 105ff.). Man kann über die Frage der Beschneidung sicherlich mit guten Gründen unterschiedlichster Auffassung sein. Die Befürworter einer strengeren Regelung werden zumeist von honorigen Motiven geleitet. Aber: Wie um alles in der Welt ist es möglich, dass ein Abgeordneter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ein Gesetz, dass jüdisches Leben in Deutschland weiterhin ermöglichen will, umstandslos in einen verbalen Zusammenhang mit den NSRassegesetzen bringt?
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There is no skin like foreskin