Kann ja mal passieren

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    • Kann ja mal passieren

      community.netdoktor.at/forum/b…peration-406,1390030.html

      Im Vorgespräch mit einer Ärtztin wurde mein Penis gründlichst Untersucht und nur eine Verkürzung des Vorhautbändchens notiert und in einem OP schreiben festgehalten, genau so wie ichs haben wollte
      Der durchführende Arzt ( ein anderer Arzt als im Vorgespräch ô0) meinte nur : "Das Bändchen haben wir schon lange hinteruns, wir vernähen grade noch die Vorhaut..."
      Ich wurde Beschnitten ... Nach einem Gespräch meinte er das er es nicht mehr rückgängig machen könne und es im Leid tut aber er nunmal so die Information weiter geleitet bekommen hat.
      Was kann ich in diesem Fall tun ?
      Schmerzensgeld ? Ieine andere art von Ersatz verlangen ?
      Ich mein ich wurde gegen meinen willen beschnitten!!
      Und es kann nunmal nicht mehr rückgängig gemacht werden -.-
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
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      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ich glaub's nicht....
      Na der Arzt kann sich schon mal warm anziehen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Dummheit schützt vor Strafe nicht!

      Im Ernst, einen guten Anwalt nehmen. Aber da der Gesetzgeber jetzt festgelegt hat, dass der Verlust der Vorhaut an sich kein Schaden ist...


      Was der Gesetzgeber im Rahmen der 1631 d Debatte gesagt hat, ist hier völlig wurscht. Einer der beteiligten Ärzte hat zweifelsfrei gegen die Vereinbarung mit dem Patienten verstoßen - und da ist es mit einem Schuklterzucken und einem "Entschuldigung" ganz sicher nicht getan.

      Da der durchgeführte Eingriff ein völlig anderer war als der, mit dem sich der Patient einverstanden erklärt hat, ist die OP nicht durch die Einwilligung gedeckt, mithin liegt m. E. eine strafbare Körperverletzung vor. Aber der Onkel Doktor hat ja sicher eine gute Versicherung.

      Was ist eigentlich, wenn der Patient später nachweisen kann, dass auch noch Folgeschäden aus der OP resultieren?
      „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    • Was der Gesetzgeber im Rahmen der 1631 d Debatte gesagt hat, ist hier völlig wurscht.


      Nein, ist es eben nicht. Natürlich hat der Arzt einen Fehler gemacht, und kann dafür belangt werden. Aber ein Richter wird evtl. denken: "das kann ja nicht so schlimm sein, der Gesetzgeber hat ja gesagt das schadet in der Regel nicht. Der Gesetzgeber hat sogar ausdrücklich die AAP-Stellungnahme erwähnt, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen.
      Also: nicht in Ordnung, aber Peanuts. Der soll sich mal nicht so anstellen! ;)
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Mario Lichtenheldt schrieb:

      Was der Gesetzgeber im Rahmen der 1631 d Debatte gesagt hat, ist hier völlig wurscht. Einer der beteiligten Ärzte hat zweifelsfrei gegen die Vereinbarung mit dem Patienten verstoßen - und da ist es mit einem Schuklterzucken und einem "Entschuldigung" ganz sicher nicht getan.
      Genau so ist es! Die Einlassungen des Gesetzgebers zu 1631d BGB sind ja schon dann völlig wurscht, wenn es um einen Fall geht, in dem sich die Eltern darüber streiten, wie eine Phimose behandelt werden soll oder wenn sie sich über eine rituelle MGM uneinig sind. In diesem Fall, wo es um die Einwilligung eines Erwachsenen in seine Behandlung geht, spielt die Vorschrift nicht einmal ansatzweise irgend eine noch so minimale Rolle.

      Mario Lichtenheldt schrieb:

      Da der durchgeführte Eingriff ein völlig anderer war als der, mit dem sich der Patient einverstanden erklärt hat, ist die OP nicht durch die Einwilligung gedeckt, mithin liegt m. E. eine strafbare Körperverletzung vor. Aber der Onkel Doktor hat ja sicher eine gute Versicherung.
      Korrekt! Sowohl zivil- als auch strafrechtlich kann man hier was machen.

      Mario Lichtenheldt schrieb:

      Was ist eigentlich, wenn der Patient später nachweisen kann, dass auch noch Folgeschäden aus der OP resultieren?
      Auch darüber musste er aufgeklärt worden sein, wenn die Einwilligung wirksam sein soll.
    • Wir wissen ja, dass viele Ärzte geldgeile Vollidioten sind und dass ihnen der Patient egal ist, aber das hier geht gar nicht. Ich wurde als Kind wegen einer Phimose beschnitten (hahaha, wer's glaubt) und kann deshalb gerichtlich nichts tun. In deinem Fall sollten die Chancen auf Schadenersatz besser stehen. Du kannst mir glauben, wenn ich damals dazu im Stande gewesen wäre, hätte ich den Arzt gleich im Krankenhaus zu Tode geprügelt. X(
    • Mario Lichtenheldt schrieb:

      Was der Gesetzgeber im Rahmen der 1631 d Debatte gesagt hat, ist hier völlig wurscht.

      Wenn es um die Höhe von zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen geht, sind die "Einlassungen des Gesetzgebers zu 1631d BGB" keineswegs wurscht. Im Hinblick auf die Verharmlosung der Folgen einer Vorhautamputation ist dem § 1631d BGB samt der Begründung des Gesetzentwurfs durchaus eine gesetzesübergreifende Wirkung zu unterstellen. Es wäre schon sehr naiv, zu glauben, Versicherungsanwälte wären vor Gericht nicht in Lage, daraus Kapital zu schlagen.

      Mal umgekehrt betrachtet: sollte der Kläger im o.g. Fall tatsächlich eine angemessene Schadensersatzzahlung erstreiten, stünde wohl fest, in welcher Höhe in einigen Jahren vom Beschneidungsgesetz betroffene junge Männer die Bundesrepublik Deutschland wegen legislativen Unrechts in Staatshaftung nehmen könnten. Ich würde sowas ja zu gerne glauben.
    • habe mal mit meinem Zahnarzt gefrotzelt, dass es ja vorkommen könne, dass einem der falsche Zahn gezogen wird. Er schien so etwas nicht so schlimm zu finden, stellte aber fest, dass das dann Körperverletzung wäre.
      ...Wir haben bis jetzt keine Freiheit des Einzelnen, des Individuums, des Bürgers. [Allen Menschen bei uns ist das Zugehörigkeitsgefühl] am wichtigsten. Sie sind Mitglieder der Nation oder Religion, aber nicht selbstbewusste und -verantwortliche Menschen.
      ein katholischer Theologe in einer Doku über Ex-Jugoslavien

      Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
      Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. ...
      Khalil Gibran
    • Update 16.8.2014 : der Preis einer Vorhaut?

      community.netdoktor.at/forum/b…,1390030.html#msg-1393024

      Hallo alle zusammen,

      nun sind seit der Operation ein par Wochen vergangen,
      mein gutes Stück verheilt relativ gut. Bis auf die schwellungen und einer andauernden Entzündung ist der Heilprozess oke.

      Trotzdem fühle ich mich nicht als Ich selbst, ist ein sehr komisches Gefühl.

      Die Höhe des verlangten Schmerzensgeldes befindet sich im Rahmen 70 - 80k Euro.

      Kann mir dazu vllt irgendjemand aus Erfahrung Helfen ?
      Ist die Summe plausible oder nicht ?

      Sobald alles über die Bühne ist melde ich mich nochmals hier im Forum.

      Vielen Dank an alle die mich unterstütz und beraten haben!

      Schönes Wochenende
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)