Aufweichung des staatlichen Neutralitätsbegriffs

    • Aufweichung des staatlichen Neutralitätsbegriffs

      So hat der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung mit Mehrheit das „Gesetz über den Umgang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ beschlossen und damit die rituelle Beschneidung legalisiert. Damit betrachteten die deutschen Abgeordneten Religionsfreiheit ist nicht mehr als Teil der durch die Verfassung garantierten Freiheit, sondern als ihr übergeordnet.

      Was Religion ist und wie sie praktiziert wird, liegt nach Auffassung des Bundestags (und auch des Bundesverfassungsgerichts) in der Definitions-Hoheit der Religionsgemeinschaften. Man kann dieses expansive Verständnis von Religionsfreiheit – das einerseits die Standards unseres liberalen Verfassungssystems in Anspruch nimmt , andererseits auf Sonderrechten pocht – als Ausdruck einer fortschreitenden Aufweichung des staatlichen Neutralitätsbegriffs sehen.


      theeuropean.de/helmut-ortner/8…el-von-religion-und-staat
      There is no skin like foreskin
    • Die können leider auch nicht lesen:

      So hat der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung mit Mehrheit das „Gesetz über den Umgang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ beschlossen und damit die rituelle Beschneidung legalisiert. Damit betrachteten die deutschen Abgeordneten Religionsfreiheit ist nicht mehr als Teil der durch die Verfassung garantierten Freiheit, sondern als ihr übergeordnet.


      Im Gesetz steht nichts von ritueller Beschneidung. Es ist egal aus welchem Grund angedacht im Gesetz der elterlichen Personensorge verankert. Die Beweggründe der Eltern werden in keinster Weise geprüft.
      Das ist ein wichtiger Unterschied. Außerdem werden so die vielen Opfer ignoriert, die aus anderen als rituellen Gründen genitalverstümmelt werden.
    • Pizarro73 schrieb:

      So hat der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung mit Mehrheit das „Gesetz über den Umgang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ beschlossen und damit die rituelle Beschneidung legalisiert. Damit betrachteten die deutschen Abgeordneten Religionsfreiheit ist nicht mehr als Teil der durch die Verfassung garantierten Freiheit, sondern als ihr übergeordnet.


      Im Gesetz steht nichts von ritueller Beschneidung. Es ist egal aus welchem Grund angedacht im Gesetz der elterlichen Personensorge verankert. Die Beweggründe der Eltern werden in keinster Weise geprüft.

      Stimmt schon, aber die rituellen Motive waren ausschlaggebend dafür, dieses Gesetz überhaupt zu verabschieden.

      Pizarro73 schrieb:

      Das ist ein wichtiger Unterschied.

      Inwiefern? Natürlich gibt es mehr Opfer, klar (und das ist schlimm!), aber sonst?
      In gewisser Weise sehe ich den allgemein gehaltenen Gesetzestext sogar als Fortschritt insofern, als eben keine Ausnahme nach Religionszugehörigkeit gemacht wird (im Gegensatz z.B. zur Rechtslage bei Kopfbedeckungen auf Lichtbildern für amtliche Dokumente oder beim Schächten). Staatliche Gesetze sollten schon möglichst für alle gleichermaßen gelten.
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Cato schrieb:

      Inwiefern? Natürlich gibt es mehr Opfer, klar (und das ist schlimm!), aber sonst?
      Cato, bitte Vorsicht mit Deiner Wortwahl. Dein Zusatz "und das ist schlimm" stellt klar, was Du grundsätzlich meinst, aber dieses "aber sonst" kann von einem betroffenen Mann sehr schnell SEHR missverstanden werden.

      Cato schrieb:

      In gewisser Weise sehe ich den allgemein gehaltenen Gesetzestext sogar als Fortschritt insofern, als eben keine Ausnahme nach Religionszugehörigkeit gemacht wird (im Gegensatz z.B. zur Rechtslage bei Kopfbedeckungen auf Lichtbildern für amtliche Dokumente oder beim Schächten). Staatliche Gesetze sollten schon möglichst für alle gleichermaßen gelten.
      Gesetze müssen für alle gelten, auch da hast Du recht. Aber das ist ja wohl das einzige, was an diesem Gesetz auch nur ansatzweise als positiv gesehen werden kann, mit sehr viel gutem Willen, denn für ALLE gilt es ja sowieso nicht, nur für Jungen.

      Wie gesagt, ich bin sicher, Deine Äußerungen sollten nicht empathielos gegenüber den Jungen und Männern gemeint sein, dafür bist Du schon zu lange hier. Aber missverständlich war sie allemal.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Pizarro73 schrieb:


      Inwiefern? Natürlich gibt es mehr Opfer, klar (und das ist schlimm!), aber sonst?


      "Aber sonst"? Mich interessieren nur die Opfer, und kein juristischer Purismus.

      Pardon, meine Formulierung war wirklich völlig daneben. Ich bitte alle, die ich damit verletzt habe, aufrichtig um Entschuldigung. Jedes Opfer ist eins zuviel, da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Cato schrieb:

      In gewisser Weise sehe ich den allgemein gehaltenen Gesetzestext sogar als Fortschritt insofern, als eben keine Ausnahme nach Religionszugehörigkeit gemacht ....


      Du hast wohl ganz die Mohelklausel vergessen.

      Im Übrigen haben haben das Gesetz nur deshalb halbwegs (aber auch nicht wirklich) religionsneutral formuliert, weil es nun wirklich gar nicht anders ging. Viele Abgeordnete hätten lieber eine Lizenz zum Verstümmeln nur für Juden und Muslime gehabt.
      In Berlin hatte es ja 2012 eine entsprechende, haarsträubende Anweisung an die Staatsanwälte gegeben.
      Aber das wäre einfach zu offensichtlich verfassungswidrig gewesen. Niemand darf wegen seiner Religion bevorzugt oder benachteiligt werden. Die allgemeine für-vogelfrei-Erklärung der Vorhaut von Jungen war der einzige Ausweg.
      There is no skin like foreskin
    • Cato geschrieben


      "To je pravda, ale rituální motivy byly rozhodující pro milující přijmout tento zákon vůbec"


      Mám zájem o tento věc na krátkou dobu. Ungelfähr před 6 týdnů mám www na fóru. číst netdoktor.at příspěvky a byl jsem docela překvapen a schokiert. Nemohl jsem uvěřit tomu, že v Německu jsou tak soziopatische matka, že si radikálně omezil svou o 12 jahrige zdravého syna a to soziopatische lidé jsou, jak spěchá na matku stále. Pak jsem si přečetl příliš bolestivé Zeugnise obětí. Tento zákon je opravdu velmi špatné, protože dal zelenou a volné ruce, aby Veralstantung nepřirozené Tate tento soziopatische lidí. Nejen religionisische svoboda, ale velmi horší. Do teď máte plnou svobodu sociálně Kmotr. <img src="wcf/images/smilies/sad.png" alt=": (" title="smutný" style="font-size: 0.8em;" />
    • Hallo Gin,

      Ja, man muss hier unterscheiden zwischen der Motivation der Eltern zur Beschneidung der eigenen Söhne und der Motivation des Gesetzgebers, Beschneidung von Jungen zu erlauben.

      Die meisten medizinisch unnötigen Beschneidungen erfolgen, weil irgend ein Arzt den Eltern sagt, der Junge habe Phimose und müsse beschnitten werden. Das ist allerdings Unfug, die Verengungen der Vorhaut ("Phimose") sind in den allermeisten Fällen im Kindesalter ganz normal (problematisch wird es erst ab der Pubertät) und wenn überhaupt ein problematischer oder sogar krankhafter Fall vorliegt, kann man das auch anders heilen: mit einer Salbentherapie oder, wenn gar nichts anderes mehr geht, mit Inzisionen, bei denen die Vorhaut erhalten bleibt.

      Dann gibt es Beschneidungen in Kulturen, die das rituell praktizieren. Sozialer Druck, Gewohnheit und Identität spielen dabei aber auch eine große Rolle, neben vielen anderen Faktoren. Für einige Juden und Muslime ist Religion wichtig für die Frage, ob der Junge beschnitten wird. Viele beschneiden aber auch aus ganz andere Gründen.

      Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Erlaubnis der Beschneidung aus Rücksicht auf das Judentum erlassen. Wie viele andere auch, halte ich es für unmöglich, dass es dieses Gesetz gegeben hätte, wenn "nur" Muslime dieses Ritual vornehmen würden. (Ich möchte damit auf gar keinen Fall eine Wertung gegenüber Muslime vornehmen!!) Der 2. Weltkrieg und der Holocaust (Shoah) werfen noch immer lange Schatten. Die Angelegenheit als Einflussnahme der Religionsgemeinschaften auf den Staat zu werten, halte ich in dieser Form für völlig überzogen und sachlich falsch. Zwar haben sich alle offiziellen Vertreter der Religionsgemeinschaften mit dem Judentum darin solidarisiert, vom Gesetzgeber eine Erlaubnis einzufordern. Fordern kann man aber immer viel. Dass es dieses Gesetz gibt, hat nach meiner Einschätzung völlig andere Gründe und Ursachen.

      Damit es keine Missverständnisse gibt: natürlich hat sich der Gesetzgeber an das gehalten, was die Religionsgemeinschaften verlangt haben und die haben auch ganz schön Druck gemacht. Ich würde das nie bestreiten. Aber dennoch hatte m.E. immer noch der Gesetzgeber selbst dass Heft in der Hand - er WOLLTE keine sachlich-fundierte Diskussion auf wissenschaftlicher Basis führen, weil das dem erklärten und feststehenden Ziel entgegengestanden hätte. Ziel war, die Debatte zu beenden und ein bestimmtes Gesetz zu erlassen. Und ich spreche dabei immer noch vom erklärten Ziel der Bundestagsabgeordneten. Bei aller Lobbyarbeit der Religionsführer halte ich es für überzogen, zu glauben, dass der Gesetzgeber eine Art Marionette der Religiösen sei. Er WOLLTE dieses Ergebnis so haben, von Beginn an, und Deutschland sollte keine "Komikernation" im Ausland sein. Da boten sich Wissenschaftler oder Betroffenenverbände nicht wirklich als Kommunikationspartner an - und schon gar nicht Experten wie der BVKJ. Mit denen wäre man nicht zum Ziel gekommen.

      Meiner Meinung nach gab es Angst davor, dass die immer noch fragile jüdische Gemeinschaft in Deutschland, die erst langsam wieder Fuß fasst, Schaden erleiden könnte durch ein Verbot oder sogar der Strafverfolgung. Und man hatte sicherlich Angst vor einem Exodus mindestens großer Teile der jüdischen Gemeinschaft. Meine 2 Cents. Es kann hier gern jeder eine andere Meinung haben - das ist meine persönliche Einschätzung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Maria Werner ()