So hat der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung mit Mehrheit das „Gesetz über den Umgang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ beschlossen und damit die rituelle Beschneidung legalisiert. Damit betrachteten die deutschen Abgeordneten Religionsfreiheit ist nicht mehr als Teil der durch die Verfassung garantierten Freiheit, sondern als ihr übergeordnet.
Was Religion ist und wie sie praktiziert wird, liegt nach Auffassung des Bundestags (und auch des Bundesverfassungsgerichts) in der Definitions-Hoheit der Religionsgemeinschaften. Man kann dieses expansive Verständnis von Religionsfreiheit – das einerseits die Standards unseres liberalen Verfassungssystems in Anspruch nimmt , andererseits auf Sonderrechten pocht – als Ausdruck einer fortschreitenden Aufweichung des staatlichen Neutralitätsbegriffs sehen.
theeuropean.de/helmut-ortner/8…el-von-religion-und-staat
There is no skin like foreskin