Man kann (religiöse) Minderheitentraditionen durchaus verbieten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Man kann (religiöse) Minderheitentraditionen durchaus verbieten

      Das verstößt nicht gegen die europäische Auffassung von Menschenrechten. Auch nicht, wenn man einer erwachsenen Frau verbietet, sich freiwillig auf bestimmte, religiös-traditionelle Art zu kleiden (Burka).

      Sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

      Die Frau, ... sieht durch das Gesetz mehrere Grundrechte verletzt - unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Achtung des Privat- und Familienlebens.


      Die Richter jedoch erklärten jetzt, die Burka errichte eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt und untergrabe damit das Gefühl des Zusammenlebens in einer Gesellschaft.


      Und genau das ist bei der Kinderverstümmelung auch der Fall. Sie führt zu einem Leben in Parallelwelten - "wir hier und die da", mit krass unterschiedlichem Rechtsempfinden. Denn die große Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Gewalttat gegen Kinder entschieden ab. Sie ist ein wesentliches Integrationshemmnis. Man lebt nicht zusammen, sondern neben einander her.

      Zudem kann sie zum Besuch eines Kurses in Staatsbürgerkunde verpflichtet werden.


      Eine Nachschulung in Sachen Menschen- und Kinderrechte wäre bei kinderverstümmelnden Eltern auch sehr angebracht.

      Nun ist das Trage einer Burka immerhin ein reversibler Akt, sie kann jederzeit abgelegt werden. Führt auch nicht zu körperlichen Schäden.

      Interessant ist, dass das Tragen der Burka für die frz. Regierung gegen die Gleichberechtigung verstößt.
      Wenn man also einer erwachsenen Frau eine bestimmte Kleidung verbietet, dann hat sie dadurch nicht weniger, sondern mehr Rechte!

      Das ist schon fast originell, und beweist nur, dass die frz. Regierung erwachsene Frauen kollektiv für unmündig erklärt. Wenn sie Muslima sind.

      Und jetzt betrachten wir mal den §226a StGB. Der erwachsene Frauen ja auch etwas verbietet. Etwas, was der Gesetzgeber "Genitalverstümmelung" nennt (was es auch zweifelsohne ist), was von den Frauen aber häufig als "Verschönerung" empfunden wird. Auch der §226a erklärt erwachsene Frauen für unzurechnungsfähig. Wer sich freiwillig selbst veststümmeln läßt (man muss jetzt nicht in erster Linie an die Infibulation denken, die nur einen kleinen Teil der FGM ausmacht), so die These,
      der muss eine Meise haben, oder aber unter dem Pantoffel eines anderen stehen (natürlich eines bösen Mannes).

      So, und jetzt bringen wir mal die "französische Variante" der "Gleichberechtigung" ins Spiel. Also eigentlich Gleichentrechtigung.
      Dann dürften sich selbst erwachsene Männer nicht selbstbestimmt die Vorhaut amputieren lassen.

      Aber immerhin, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich ja auch schon mal kritisch zur MGM geäußert.
      Wenn man also der einen Minderheit eine "religiöse" Tradition verbieten kann, muss man das bei anderen eigentlich auch können.
      Sollte die MGM mal in Straßburg landen dürfte es den Richtern schwer fallen einen Haken zu schlagen.

      zeit.de/gesellschaft/zeitgesch…tshof-fuer-menschenrechte

      Ich würde da ja gerne einen Kommentar schreiben. Aber ich kenne den Laden ZEIT ja.
      Dann kommt nur:

      Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Führt auch nicht zu körperlichen Schäden.
      Wenn man das Ganze mal "ganz sachlich wissenschaftlich" untersuchen würde, kämen da bestimmt nicht wenige Vorteile heraus:

      Ein nahezu perfekter Schutz vor Malaria und anderen durch Moskitos übertragene Infektionskrankheiten - wenn der Stoff nur dick genug ist.

      Und, durch die gegen 0 reduzierte UV-Exposition, eine verzögerte Hautalterung und weniger Hautkrebs, ein ganz wichtiger Faktor heutzutage wegen Ozonloch und hoher Lebenserwartung.

      Aus der Perspektive könnte die Zwangsburka ab Geburt eigentlich problemlos ins Elternrecht installiert werden. Und die Mädchen hätten noch den Vorteil, das gute Stück spätestens mit 18 in den Müll entsorgen zu können.

      Da wird einfach nur noch nicht geschickt genug argumentiert.
    • susanna,

      Ein nahezu perfekter Schutz vor Malaria und anderen durch Moskitos übertragene Infektionskrankheiten - wenn der Stoff nur dick genug ist.

      Und, durch die gegen 0 reduzierte UV-Exposition, eine verzögerte Hautalterung und weniger Hautkrebs, ein ganz wichtiger Faktor heutzutage wegen Ozonloch und hoher Lebenserwartung.


      du wärst ein genialer "spin doctor"! :thumbsup:

      Als Berater für diverse finanzschwere Lobbys könntest du ruck-zuck ein Vermögen machen! :D
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Nur kurz am Thema vorbei

      so etwas finde ich in der heutigen Zeit schon sehr bedenklich. Bei einer Nonne schreit niemand danach dass eine Barriere zwischen Trägerin und Umwelt entsteht. Und bei manchen Orden sieht man weniger vom Körper, als bei einer Burkaträgerin.

      So etwas wird leichtfertig entschieden, daber MGM zu verbieten-da machen sie sich in die Hosen. Was für ein Witz/Zeit in der wir leben. (Pino) (Pino)


      Selbstbestimmung schrieb:

      Zitat Die Richter jedoch erklärten jetzt, die Burka errichte eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt und untergrabe damit das Gefühl des Zusammenlebens in einer Gesellschaft.
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • Bei einer Nonne schreit niemand danach dass eine Barriere zwischen Trägerin und Umwelt entsteht.
      Im Kern geht es tatsächlich um die Gesichtsverschleierung.
      Solange das Gesicht frei bleibt, darf man sich auch weiterhin so viel verhüllen wie man will.

      Obwohl entsprechend geneigte Psychologen auch in dieser so manche Vorzüge finden könnten:
      Vielleicht stimuliert die Gesichtsverschleierung von Mama oder Spielkameradin ja die Hirnentwicklung bzw Vorstellungskraft der Kinder, weil diese in einem kreativen Akt die fehlenden Informationen aus der Mimik selbst ergänzen müssen - Frühförderung pur.