Das verstößt nicht gegen die europäische Auffassung von Menschenrechten. Auch nicht, wenn man einer erwachsenen Frau verbietet, sich freiwillig auf bestimmte, religiös-traditionelle Art zu kleiden (Burka).
Sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Und genau das ist bei der Kinderverstümmelung auch der Fall. Sie führt zu einem Leben in Parallelwelten - "wir hier und die da", mit krass unterschiedlichem Rechtsempfinden. Denn die große Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Gewalttat gegen Kinder entschieden ab. Sie ist ein wesentliches Integrationshemmnis. Man lebt nicht zusammen, sondern neben einander her.
Eine Nachschulung in Sachen Menschen- und Kinderrechte wäre bei kinderverstümmelnden Eltern auch sehr angebracht.
Nun ist das Trage einer Burka immerhin ein reversibler Akt, sie kann jederzeit abgelegt werden. Führt auch nicht zu körperlichen Schäden.
Interessant ist, dass das Tragen der Burka für die frz. Regierung gegen die Gleichberechtigung verstößt.
Wenn man also einer erwachsenen Frau eine bestimmte Kleidung verbietet, dann hat sie dadurch nicht weniger, sondern mehr Rechte!
Das ist schon fast originell, und beweist nur, dass die frz. Regierung erwachsene Frauen kollektiv für unmündig erklärt. Wenn sie Muslima sind.
Und jetzt betrachten wir mal den §226a StGB. Der erwachsene Frauen ja auch etwas verbietet. Etwas, was der Gesetzgeber "Genitalverstümmelung" nennt (was es auch zweifelsohne ist), was von den Frauen aber häufig als "Verschönerung" empfunden wird. Auch der §226a erklärt erwachsene Frauen für unzurechnungsfähig. Wer sich freiwillig selbst veststümmeln läßt (man muss jetzt nicht in erster Linie an die Infibulation denken, die nur einen kleinen Teil der FGM ausmacht), so die These,
der muss eine Meise haben, oder aber unter dem Pantoffel eines anderen stehen (natürlich eines bösen Mannes).
So, und jetzt bringen wir mal die "französische Variante" der "Gleichberechtigung" ins Spiel. Also eigentlich Gleichentrechtigung.
Dann dürften sich selbst erwachsene Männer nicht selbstbestimmt die Vorhaut amputieren lassen.
Aber immerhin, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich ja auch schon mal kritisch zur MGM geäußert.
Wenn man also der einen Minderheit eine "religiöse" Tradition verbieten kann, muss man das bei anderen eigentlich auch können.
Sollte die MGM mal in Straßburg landen dürfte es den Richtern schwer fallen einen Haken zu schlagen.
zeit.de/gesellschaft/zeitgesch…tshof-fuer-menschenrechte
Ich würde da ja gerne einen Kommentar schreiben. Aber ich kenne den Laden ZEIT ja.
Dann kommt nur:
Sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Frau, ... sieht durch das Gesetz mehrere Grundrechte verletzt - unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Achtung des Privat- und Familienlebens.
Die Richter jedoch erklärten jetzt, die Burka errichte eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt und untergrabe damit das Gefühl des Zusammenlebens in einer Gesellschaft.
Und genau das ist bei der Kinderverstümmelung auch der Fall. Sie führt zu einem Leben in Parallelwelten - "wir hier und die da", mit krass unterschiedlichem Rechtsempfinden. Denn die große Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Gewalttat gegen Kinder entschieden ab. Sie ist ein wesentliches Integrationshemmnis. Man lebt nicht zusammen, sondern neben einander her.
Zudem kann sie zum Besuch eines Kurses in Staatsbürgerkunde verpflichtet werden.
Eine Nachschulung in Sachen Menschen- und Kinderrechte wäre bei kinderverstümmelnden Eltern auch sehr angebracht.
Nun ist das Trage einer Burka immerhin ein reversibler Akt, sie kann jederzeit abgelegt werden. Führt auch nicht zu körperlichen Schäden.
Interessant ist, dass das Tragen der Burka für die frz. Regierung gegen die Gleichberechtigung verstößt.
Wenn man also einer erwachsenen Frau eine bestimmte Kleidung verbietet, dann hat sie dadurch nicht weniger, sondern mehr Rechte!
Das ist schon fast originell, und beweist nur, dass die frz. Regierung erwachsene Frauen kollektiv für unmündig erklärt. Wenn sie Muslima sind.
Und jetzt betrachten wir mal den §226a StGB. Der erwachsene Frauen ja auch etwas verbietet. Etwas, was der Gesetzgeber "Genitalverstümmelung" nennt (was es auch zweifelsohne ist), was von den Frauen aber häufig als "Verschönerung" empfunden wird. Auch der §226a erklärt erwachsene Frauen für unzurechnungsfähig. Wer sich freiwillig selbst veststümmeln läßt (man muss jetzt nicht in erster Linie an die Infibulation denken, die nur einen kleinen Teil der FGM ausmacht), so die These,
der muss eine Meise haben, oder aber unter dem Pantoffel eines anderen stehen (natürlich eines bösen Mannes).
So, und jetzt bringen wir mal die "französische Variante" der "Gleichberechtigung" ins Spiel. Also eigentlich Gleichentrechtigung.
Dann dürften sich selbst erwachsene Männer nicht selbstbestimmt die Vorhaut amputieren lassen.
Aber immerhin, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich ja auch schon mal kritisch zur MGM geäußert.
Wenn man also der einen Minderheit eine "religiöse" Tradition verbieten kann, muss man das bei anderen eigentlich auch können.
Sollte die MGM mal in Straßburg landen dürfte es den Richtern schwer fallen einen Haken zu schlagen.
zeit.de/gesellschaft/zeitgesch…tshof-fuer-menschenrechte
Ich würde da ja gerne einen Kommentar schreiben. Aber ich kenne den Laden ZEIT ja.
Dann kommt nur:
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion
There is no skin like foreskin