In dem Urteil des Kölner Landgerichts im August 2012 hieß es, „letztlich wiege das Recht des Kindes auf einen unversehrten Körper schwerer als das Recht auf Zugehörigkeit zur Religion der Eltern. Eine Beschneidung, der die medizinische Begründung fehlt, ist Körperverletzung.“ Die Sensation, der Skandal war da. Die Feuilletons der Zeitungen füllten sich mit Artikeln über das Urteil. Juden, Muslime, aber auch Christen kritisierten es. Kinderärzte begrüßten es. Die Wellen schlugen hoch. Der Bundestag verabschiedete eine Resolution, die das Recht auf Beschneidung absicherte. Auch in den Kirchen wird das Recht der Beschneidung verteidigt. Aber (Kastrations-) Ängste vor einem archaischen Ritual bleiben dennoch.
theomag.de/89/hjb29.htm