[Admin: einigee Posts aus der Diskussion Hallo zusammen, bin neu hier! wurden hierher ausgelagert, um die Diskussion mit Sabine nicht zu verwässern]
§ 1626 ff BGB
das kind hat demnach das recht selber mitenscheiden zu dürfen. demnach müsstet ihr eurem sohn erklären, dass der eingriff nicht notwendig ist. und er müsste über die möglichen risiken aufgeklärt werden. und wenn das kind die option hat weiter gesund zu leben oder sich einem risiko auszusetzen ohne grund, würde sich das kind gegen die op entscheiden.
§ 1627
eltern dürfen auch den willen des kindes ignorieren, wenn es dem wohl des kindes dient. aber dies dient ja nicht dem wohl eures kindes.
§ 1629 Abs. 1, Satz 2 - Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich.
Dein Ehemann darf also nicht über deinen Kopf hinweg entscheiden. Ihr müsst euch einigen. siehe auch § 1627 BGB
wenn ihr euch nicht einigen könnt, kann es zum gericht gehen siehe § 1628 bgb
und: § 1631 Abs 2 -> kinder haben ein recht auf gewaltfreie erziehung.
Die beschneidung kann vom Kind später als elterliche Gewalt empfunden werden. es ist und bleibt ein irreversibler körperlicher Eingriff.
ich hoffe, dass es mit deinem mann nicht zu so einem großen streit kommt. aber wenn doch wärest du geschützt und dein kind.
§ 1626 ff BGB
das kind hat demnach das recht selber mitenscheiden zu dürfen. demnach müsstet ihr eurem sohn erklären, dass der eingriff nicht notwendig ist. und er müsste über die möglichen risiken aufgeklärt werden. und wenn das kind die option hat weiter gesund zu leben oder sich einem risiko auszusetzen ohne grund, würde sich das kind gegen die op entscheiden.
§ 1627
eltern dürfen auch den willen des kindes ignorieren, wenn es dem wohl des kindes dient. aber dies dient ja nicht dem wohl eures kindes.
§ 1629 Abs. 1, Satz 2 - Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich.
Dein Ehemann darf also nicht über deinen Kopf hinweg entscheiden. Ihr müsst euch einigen. siehe auch § 1627 BGB
wenn ihr euch nicht einigen könnt, kann es zum gericht gehen siehe § 1628 bgb
und: § 1631 Abs 2 -> kinder haben ein recht auf gewaltfreie erziehung.
Die beschneidung kann vom Kind später als elterliche Gewalt empfunden werden. es ist und bleibt ein irreversibler körperlicher Eingriff.
ich hoffe, dass es mit deinem mann nicht zu so einem großen streit kommt. aber wenn doch wärest du geschützt und dein kind.