Vergleich: männliche und weibliche Genitalverstümmelung

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    • Vergleich: männliche und weibliche Genitalverstümmelung

      • Zirkumzision Die Vorhaut wird ringförmig entfernt (teilweise oder vollständig).
      • Einschnitt (Inzision) Die Vorhaut wird ein- oder mehrmals eingeschnitten.
      • Subinzision (Aborigines) Der Penis wird unterseitig so
        tief eingeschnitten, so dass die Harnröhre längs aufgeschnitten ist
        (teilweise oder vollständig). Es können sich ausgedehnte Infektionen
        bilden, die nicht selten tödlich enden.
      • Einnähen von Metallglöckchen in die Haut (Indien) Dadurch sollen die Männer Frauen besser befriedigen können.
      • Einnähen von Bambus- oder Metallkugeln (Ampallangs) in Eichel oder Penisschaft
        (Indonesien, Korea, Ureinwohner von den Philippinen) Dadurch soll die
        Klitoris der zukünftigen Partnerin besser stimuliert werden.
      • Häuten des Penis (Dowayos in Kamerun)
      • Zerquetschen eines Hoden (manche afrikanische und mikronesische Völker)
      Kann man das auch in Klassen einteilen, zum Beispiel 1 - 4 wie bei der FGM? Ist das vergleichbar? Ist das legal?
      Quelle: wikimannia.org/Genitalverst%C3%BCmmelung
    • Geniales Video!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ganz wichtiges Thema! Kein anderer Aspekt der Debatte zeigt so eindeutig die heuchlerische Doppelmoral der Pro-Schneider auf.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • ".... "Die Mädchen tragen physischen und psychologischen Schaden davon, und das entspricht nicht den islamischen Werten", schlussfolgert der Mufti des Landes, Ali Gumaa, in einer Fatwa. "Die Frauenbeschneidung ist ein Angriff auf die Persönlichkeit, und die Täter müssen bestraft werden", heiß es dort. Der Mufti argumentiert mit einem Hadith, einer Aussage des Propheten Mohammed: "Verletze andere nicht und verletzte dich nicht selbst."..."
      Ägypten: Beschneidung steht jetzt unter Strafe - taz.de

      Und Jungen?! Darf man sie verletzen? Tragen sie keinen Schaden davon?
    • Diese Doppelmoral und ihre Widersprüche sind es, was mich so aufregt. Mädchen dürfen keine Schmerzen leiden, Jungs schon, die B. muss dem Kindswohl dienlich sein, wenn sie zur Vermeidung der Masturbation oder weils halt hübscher ist passiert, ist es auch ok, es soll nach medizinischen Standards passieren, aber unter 6 Monaten ist es wurscht, da darf auch ein Mohel ran... das ist eine so entsetzliche Heuchlerei! :cursing:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Weguer schrieb:

      Diese Doppelmoral und ihre Widersprüche sind es, was mich so aufregt. Mädchen dürfen keine Schmerzen leiden, Jungs schon, die B. muss dem Kindswohl dienlich sein, wenn sie zur Vermeidung der Masturbation oder weils halt hübscher ist passiert, ist es auch ok, es soll nach medizinischen Standards passieren, aber unter 6 Monaten ist es wurscht, da darf auch ein Mohel ran... das ist eine so entsetzliche Heuchlerei!
      .... und ein schlampiges Gesetz. :!: :!: :!:
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)