Die Emla-Problematik interessiert "da oben" kein Schwein

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Die Emla-Problematik interessiert "da oben" kein Schwein

      Nicht nur, dass Emla als Betäubung für eine Zirkumzision bei Kindern unzureichend und ethisch inakzeptabel (EMA) ist, es ist bei Neugeborenen auch noch lebensgefährlich.

      Conclusions: Methemoglobinemia can be life threatening. Priloacin should not be used in infants especially less than 3 months because of the risk of Methemoglobinemia


      journals.lww.com/pccmjournal/C…_An_Infant_After.588.aspx

      Im Beipackzettel von Emla steht auch ab 12 Jahre, bzgl. Lokalanästhesie der genitalen Schleimhaut.

      Aber das wird einfach unter den Teppich gekehrt.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Jetzt frage ich mich

      wen Du mit da oben meinst?

      Die Regierung hat sich darum nicht zu kümmern. Emla wurde ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden zugelassen. Der Beipackzettel ist aussagekräftig genug.

      Somit sind "die da oben" eigentlich die Ärzte, die es vllt. entgegen der Zulassungsbestimmungen anwenden und/oder an nicht-ärztliches Personal rezeptieren.

      Diese sollten an den Pranger gestellt werden. Solange in der Medizin ein Wirkstoff nicht für ein spezielles Gebiet die Zulassung hat, ist das meines Erachtens ein rechtswidriges Vorgehen und müsste verfolgt werden.
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • ich schrieb:

      Emla wurde ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden zugelassen.


      Von welcher Behörde wurde es zu welchem Anwendungszweck zugelassen? Jedenfalls nicht für die Zirkumzision von Neugeborenen!

      ich schrieb:

      wen Du mit da oben meinst?


      Na, zum Beispiel das Bundegesundheits- und das Bundesjustizministerium. Die dürfen eigentlich nicht darüber hinwegsehen, dass die Verwendung von Emla an den Genitalien von Neugeborenen gängige Praxis ist.

      Ich hoffe nicht, dass irgendwann mal ein Baby an einer Priloacin-bedingten Zyanose stirbt. Sollte das jedoch passieren, wird garantiert gesagt werden: "preexisting condition". Also "mit dem Baby stimmte was nicht". Es hatte halt eine Überempfindlichkeit gegen Priloacin. Denn wenn ein Kind stirbt, das hat ja nie etwas mit dem Ritual an sich zu tun.
      Das Baby war gewissermaßen selbst schuld. Hätte ja auch überleben können, wie fast alle anderen auch.

      Kein Täter einer Körperverletzung hat "Anspruch auf ein gesundes Opfer". Das haben Richter in einem prominenten Fall einmal festgestellt. Wenn das Opfer eine "preexisting condition" hat, nimmt das nicht die Schuld am Tod vom Täter. Denn ohne die Tat wäre das Opfer noch am Leben.

      Vielleicht sollte man mal eine Anfrage, einen offenen Brief bzgl. der Einschätzung der EMA, und der Risiken der Methemoglobinemie an das Bundegesundheitsministerium stellen.
      Allerdings kann ich mir die Antwort schon vorstellen.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • ich schrieb:

      Emla wurde ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden zugelassen. Der Beipackzettel ist aussagekräftig genug.
      Lies mal nochmals das Thema hier im Forum. Das haben wir in aller Breite und Tiefe abgehandelt und es bleibt verworren.
      EMLA wurde zugelassen, aber nie für den Anwendungsfall Beschneidung. Insofern geschieht seine Verwendung in diesem Fall auf eigene Gefahr (ich meine die Gefahr der rechtlichen Belangung, wenn es schief geht; die echte Gefahr liegt beim Säugling, d.h. mit Sicherheit hat er höllische Schmerzen.).
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • und deswegen kann man die da oben (Regierung, Zulassungsbehörden für Pharmaprodukte) auch nicht zur Verantwortung ziehen, sondern nur den, der es wider der Zulassung verwendet.

      Guy schrieb:

      ich schrieb:

      Emla wurde ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden zugelassen. Der Beipackzettel ist aussagekräftig genug.
      Lies mal nochmals das Thema hier im Forum. Das haben wir in aller Breite und Tiefe abgehandelt und es bleibt verworren.
      EMLA wurde zugelassen, aber nie für den Anwendungsfall Beschneidung. Insofern geschieht seine Verwendung in diesem Fall auf eigene Gefahr (ich meine die Gefahr der rechtlichen Belangung, wenn es schief geht; die echte Gefahr liegt beim Säugling, d.h. mit Sicherheit hat er höllische Schmerzen.).
      Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

      Ich
    • ich schrieb:

      deswegen kann man die da oben (Regierung, Zulassungsbehörden für Pharmaprodukte) auch nicht zur Verantwortung ziehen


      Falsch. Man kann beide. Die Behörde, weil sie so lange gepennt hat. Von selbst ist sie ja noch nicht mal drauf gekommen.
      Die Exekutive, weil sie tatenlos zuschaut, und die Staatsanwaltschaften ihr unterstellt sind.
      Wenn die Strafverfolgung dauernd nicht funktioniert, dann muss auch die Legislative mit einem expliziten Gesetz, bzw. mit einem Gesetzeszusatz eingreifen.
      Die Regierung hat aber in der Begründung für den 1631d Emla explizit erwähnt, und somit als legitime "Betäubung" lege artis dargestellt. Das war entweder extrem Unwissenheit oder verbrecherisch. Ich tippe auf letzteres.

      Guy hat recht. Lies dir bitte mal die zugehörigen Threads komplett durch, dann wirst du den Skandal besser verstehen.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • ich schrieb:

      deswegen kann man die da oben (Regierung, Zulassungsbehörden für Pharmaprodukte) auch nicht zur Verantwortung ziehen
      Oh doch kann man das.
      Sie wusste das damals oder hätten es wissen müssen. Damit trifft sie eine politische Verantwortung dafür, dass heute Kinder weiterhin ohne Betäubung beschnitten werden. Und wenn sie es nicht gewusst haben, dann können sie das heute nicht weiter ignorieren. Ab Kenntnisnahme des Umstandes handeln sie i.m.A. vorsätzlich und schuldhaft, in dem sie nichts dagegen tun.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Infants under 6 months of age have lower levels of a key methemoglobin reduction enzyme (the NADH-cytochrome b5 reductase) in their red blood cells. This results in a major risk of methemoglobinemia caused by ... topical anesthetics containing benzocaine or prilocaine


      Methemoglobinemia - Wikipedia, the free encyclopedia

      Aber unsere kinderverratende Regierung schließt messerscharf, dass nicht sein kann was nicht sein darf.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.