"Danke Deutschland!"

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    • Sie wird zunächst mal legalisiert werden, da mach ich mir gar nichts vor. Aber damit sind wir noch lange nicht am Ende unseres Weges. Wir haben eine Debatte angestoßen, die sich nicht mehr aufhalten lassen wird. Es wird weitergehen, auch in anderen Ländern und irgendwann ist da ein Land, das tatsächlich den ersten Schritt wagen wird und damit als Wegbereiter für wieder andere fungieren wird.
      Ich habe letzte Woche endlich den Antwortbrief von Angie M. bekommen, bzw. ihrem Büro. Darin heißt es wörtlich:
      "...Ihr Schreiben wurde hier aufmerksam zur Kenntnis genommen. Bei allem Verständnis für Ihre Meinungsäußerung möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:"
      Dann wird etwas lang und breit die Situation beschrieben und dass der Bundestag den Beschluss gefasst habe, "die rechtliche Einordnung der Beschneidung" so schnell wie möglich zu klären und dies in einer rechtlichen Regelung enden müsse (!) dass eine fachgerechte [heisst fachgerecht nicht "medizinisch nötig"?] Beschneidung ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.
      Die Bundesregierung werde dieser Aufforderung nachkommen und einen Gesetzentwurf vorlegen, der eben dies ermögliche.

      So wird es sicher kommen. Aber Angie: Freu Dich nicht zu früh! (nocut)
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • wird sie denn überhaupt legalisiert werden können?

      Schon der vom Bundestag beschlossene Auftrag ist für mich (kein Jurist...) juristisch völlig hanebüchen:

      Wie kann man das Kindeswohl berücksichtigen, indem man Kinder zwangsbeschneidet, also etwas tut, was nachweislich nicht zu deren Wohl ist?

      Wie kann man das Recht auf Unversehrtheit beachten, indem Kinder irreparabel versehrt werden?

      Wie kann ein Gesetz grundgesetzkonform sein, in dem gestattet wird, Kindern (die "nötigen") Schmerzen zuzufügen?

      Denkt Ihr nicht, selbst wenn es das Bundesverfassungsgericht passieren würde - es gäbe doch riesigen Protest, und zwar nicht nur von uns! Es würde doch so offensichtlich wie selten geltendes Recht klar gebrochen.

      Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass so etwas Unglaubliches passiert.
    • Also, dass das Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passieren wird, halte ich für sicher. Gauck wird auch unterschreiben. Vor dem BVG sieht die Sache wieder etwas anders aus, aber auch dort ist das Gesetz nicht zwangsläufig zum Scheitern verurteilt. Siehe nur so manchen ehemaligen Verfassungsrichter, der die Beschneidung für rechtens hält.
      Ich hoffe - aber zweifle immer wieder - dass die Proteste in der Bevölkerung mehr werden und auch anhalten. Jedoch dürften zu viele der Meinung sein "Geht mich letztlich nichts an, sollen die Muslime und Juden machen, was sie wollen, ihre Sache"
      Ein einmal beschlossenes Bundesgesetz wieder rückgängig zu machen ist zwar möglich - siehe Meldegesetz - aber nicht unbedingt üblich.
      Meine Hoffnungen ruhen auf dem EuGH für Menschenrechte.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
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      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • es ist doch juristisch so klar wie sonstwas!

      Schon jetzt sind so gut wie alle Wissenschaften eindeutig gegen Legalisierung. Die würden doch nicht verstummen, wenn UNRECHT zu RECHT gemacht wird!

      Alle Juristen, die ich kenne, sind sich total sicher, dass das nicht eintreten KANN. Es wäre ein Schritt hinter die Aufklärung. Ich habe noch keine einzige schlüssige, unsere Argumente ernsthaft "gefährdende" Begründung für Legalisierung gefunden. Alle leben von Verharmlosungen und dem Hinweis auf 4000 Jahre. Das hat doch juristisch kein Gewicht gegen klar erwiesene Tatsachen!
    • Ich glaube, daß das einzige Argument, das "ziehen" kann, das medizinische ist, denn wenn eine Religionsgemeinschaft ihren Kindern die Augen ausstechen würde, wäre der Fall klar.
      Bei Beschneidung läuft die Argumentation als Abwägung: Ja, es ist Körperverletzung, aber nur so ein kleines bißchen und es gibt andererseits wichtige Gründe dafür, sie zu befürworten.
      Das Bewußtsein, das es KEIN harmloser Eingriff ist, muß ins öffentliche Bewußtsein gerückt werden.
      Und damit wird man vielleicht auch die Gleichgültigen erreichen: Auch ihre eigenen Kinder könnten Opfer der " Beschneidung ist vollkommen harmlos" Einstellung werden.
      Juristisch scheint der Fall ja nicht so eindeutig zu sein, wenn es verschiedene denkbare Szenarien gibt.
    • Das BVG wird auch das passieren lassen, Sie haben ja auch (unter Auflagen die nicht eingehalten werden können dá dieser so nicht verfasst ist) den krimminellen ESM (eine Finanzdiktatur) passieren lassen, die übrigens auch gegen EU-Recht verstösst (no-Bailout-Klausel). Der EU-Vertrag ist vor 3 Jahren auch durchgekommen trotz Legalisierung der Todesstrafe, also erwartet nicht zu viel vom BVG.
    • "Juristisch scheint der Fall ja nicht so eindeutig zu sein, wenn es verschiedene denkbare Szenarien gibt."

      Ja es gibt verschiedene Szenarien, aber wie gesagt das der Legalisierung nur, wenn man Tatsachen und Recht ausblendet oder beugt!

      Nur ein "kleines bißchen Körperverletzung" (abgesehen davon, dass das nachgewiesener Weise nicht stimmt) und wichtige Gründe, die zuzulassen gibt es meines Wissens in unserem Rechtssystem nicht.
    • Genauso wird sein, die werden das wohl unter der auflage dass vorher betäubt werden muss das durchgehen lassen, als Feigenblatt wie bei dem ESM den Parlamentsvorbehalt (auch hier gibt es andere juristische Unmöglichkeiten wie eine rechtliche Immunität des ESM). So eher kleine Sachen wie Vorratsdatenspeicherung (die eh nicht gebraucht wirde das Geheimdienste wie NSA eh fast die gesamate Kommunkitation der Bürger aufzeichnen) werden verboten, wenn es aber um große Ziele geht dann wird Recht gebeugt und hier hat eben eine sehr einflussreiche Lobby (die man aus Gründen der politischen Korrektheit nicht nennen darf) ihre Finger drauf. Diese Lobby hat in den USA bereits Millionen an Spendengeldern gesammelt um die BRD wegen eines drohenden Verbotes der rel. Beschneidung anzuklagen. Deutschland mit seiner exremen Export-Abhängigkeit kann siche hier nicht leisten Zicken zu machen.

      P.S. Ich distanzierie mich von sogenannten "Antisemitismus" da das Wort 1.falsch ist, da die meisten Semiten Araber sind. Ich kritisiere aber einen religiösen Aspekt. Antimsemitsch sind m.E. genau die Semiten die ihre Kinder verstümmeln, Sie schaden den Kindern ihrer Völker, nur das das klar ist.
    • Weguer schrieb:

      Also, dass das Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passieren wird, halte ich für sicher. Gauck wird auch unterschreiben. Vor dem BVG sieht die Sache wieder etwas anders aus, aber auch dort ist das Gesetz nicht zwangsläufig zum Scheitern verurteilt. Siehe nur so manchen ehemaligen Verfassungsrichter, der die Beschneidung für rechtens hält.
      Ich hoffe - aber zweifle immer wieder - dass die Proteste in der Bevölkerung mehr werden und auch anhalten. Jedoch dürften zu viele der Meinung sein "Geht mich letztlich nichts an, sollen die Muslime und Juden machen, was sie wollen, ihre Sache"
      Ein einmal beschlossenes Bundesgesetz wieder rückgängig zu machen ist zwar möglich - siehe Meldegesetz - aber nicht unbedingt üblich.
      Meine Hoffnungen ruhen auf dem EuGH für Menschenrechte.

      Ich teile Deine Einschätzung. Beim BVG bin ich mir nicht so sicher, ob die ein solches Gesetz ohne weiteres passieren lassen. Die wollen sich weder in den Augen anderer Verassungsgerichte blamieren noch vom EuGH eines Besseren belehren lassen. Sie werden sich mit den medizinischen Aspekten sehr ausführlich befassen müssen. Und wenn sie - wie jeder vernunftbegabte und urteilsfähige Mensch - zu dem Ergebnis kommen, dass es sich hier um einen klaren Tatbestand der Körperverletzung handelt, dann müssen sie schon aberwitzige Konstruktionen finden, warum diese straffrei bleibt, warum das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Diskriminierungsverbot gegenüber der Religionsfreiheit und dem Elternrecht nachrangig sind. Es gibt auch Verfassungsrichter, die eine Legalisierung kritisch sehen. Wir sollten unsere Strategie verfeinern:

      1. Information, Aufklärung, Meinungsbildung, Hilfe für Betroffene

      2. Bündnisse mit anderen Initiativen gegen die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Kinder prüfen

      3. Prüfen, ob und wie wir dazu beitragen können, den öffentlichen Druck auf die Politik zu verstärken

      4. Prüfen, ob wir Hilfestellungen geben können, um den Rechtsweg zum BVerfG und EuGH zu beschreiten

      Meine große Sorge ist, dass ein einmal beschlossenes Legalisierungsgesetz Jahrzehnte benötigen könnte, um in unserem Sinne novelliert zu werden. Eben weil davon nur ein kleiner Teil der Bevölkerung betroffen ist. Ärgern würde ich mich nämlich, wenn ich mir eingestehen müsste, nicht alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um die Legalisierung zu kippen. Es ist nichts frustrierender als mit dem Gefühl zu leben, wir seien zwar im Recht, aber die anderen haben ein gegenteiliges Recht geschaffen.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)