ADL present Merkel with human rights prize

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    • Wikipedia sagt über diese Organisation unter anderem:

      Die Organisation verleiht einen Distinguished Statesman Award für besondere Politikverdienste. Preisträger sind unter anderem [...] Silvio Berlusconi (2003) [...] Die Preisverleihung an Berlusconi sorgte für Proteste, weil dieser kurz zuvor die italienischen Faschisten unter Mussolini verharmlost hatte.
      In der zweiten Jahreshälfte 2007 brachte die Haltung der ADL und ihres Vorsitzenden zum Völkermord an den Armeniern die Organisation in die Kritik amerikanischer Juden. Die ADL hatte sich gegen eine Resolution des US-Kongresses ausgesprochen, in der das historische Ereignis als Völkermord bezeichnet werden sollte. Einige jüdische Gemeinden in den USA beschlossen deswegen, ihre Verbindungen zur ADL aufzulösen.
      Die US-amerikanischen Politologen John J. Mearsheimer und Stephen M. Walt warfen der Organisation vor, dass sie jede Kritik an der israelischen Regierung als antisemitisch verunglimpfe.

      Nachdem die ADL ihren Einfluss geltend machte und ein Vortrag des britischen Historikers Tony Judt in New York kurzfristig abgesagt wurde, unterzeichneten mehr als einhundert Personen einen offenen Brief im New York Review of Books, in dem sie der ADL vorwerfen, „ein Klima der Einschüchterung“ zu verbreiten, das „nicht vereinbar mit den Grundprinzipien von Diskussionen in einer Demokratie“ sei.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Die US-amerikanischen Politologen John J. Mearsheimer und Stephen M. Walt warfen der Organisation vor, dass sie jede Kritik an der israelischen Regierung als antisemitisch verunglimpfe.

      Nachdem die ADL ihren Einfluss geltend machte und ein Vortrag des britischen Historikers Tony Judt in New York kurzfristig abgesagt wurde, unterzeichneten mehr als einhundert Personen einen offenen Brief im New York Review of Books, in dem sie der ADL vorwerfen, „ein Klima der Einschüchterung“ zu verbreiten, das „nicht vereinbar mit den Grundprinzipien von Diskussionen in einer Demokratie“ sei.
      Dann ist Frau Merkel doch eine würdige Preisträgerin.
    • R2D2 schrieb:

      Man kann Preise auch ablehnen, oder, Frau Merkel?

      Genau der Gedanke ging mir letztes Jahr schon durch den Kopf, als sie diesen Lord Dingensbumens Preis in Brüssel verliehen bekam.

      Bei der Gelegenheit zitiere ich gern mal ein Statement des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema Beschneidung. Im Fall Jehovas gegen die Russland, wo es u.a. um die Wiederanerkennung der Rechtskörperschaft der Religionsgemeinschaft ging, findet sich eine bemerkenswerte Randbemerkung, die dort ohne zwingende Gründe platziert worden ist:

      "144. The Court observes, on a general note, that the rites and rituals of many religions may harm believers' well-being, such as, for example, the practice of fasting, which is particularly long and strict in Orthodox Christianity, or circumcision practised on Jewish or Muslim male babies. It does not appear that the teachings of Jehovah's Witnesses include any such contentious practices."

      Aus der Formulierung werde ich zwar insofern nicht ganz schlau, was den Eindruck betrifft, Neugeborene würden bereits als Gläubige betrachtet, aber wie dem auch sei - die Haltung des EGMR zur religiösen Beschneidung dürfte unmissverständlich ablehnend sein.

      Leider findet man zur MGM noch keinen eigenen Fall in der HUDOC-Datenbank. Die Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs zum § 1631d BGB sind vor dem Hintergrund der oben zitierten Feststellung allerdings schon irgendwie dreist:

      Bislang liegt keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu dieser Thematik vor. Es ist jedoch zu beachten, dass der EGMR den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Schutzpflichten oder Abwehrrechten aus Artikel 8 EMRK einen weiten Beurteilungsspielraum zubilligt, da auf nationaler Ebene besser eingeschätzt werden kann, wie die betroffenen Rechtspositionen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen sind (Hokkanen gegen Finnland, Entscheidung vom 23. September 1994, Nr. 19823/92, Rn. 55). Bei der Beschneidung von Jungen ist ein solcher weiter Beurteilungsspielraum jedenfalls anzunehmen, da die Beschneidung eng mit grundlegenden Fragen des sozialen, familiären und oftmals auch des religiösen Zusammenlebens verbunden ist.
    • R2D2 schrieb:

      Man kann Preise auch ablehnen, oder, Frau Merkel?
      Es gibt Preise, die darf gar nicht erst verdient haben. Hat sie aber.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Lutz Herzer schrieb:



      "144. The Court observes, on a general note, that the rites and rituals of many religions may harm believers' well-being, such as, for example, the practice of fasting, which is particularly long and strict in Orthodox Christianity, or circumcision practised on Jewish or Muslim male babies. It does not appear that the teachings of Jehovah's Witnesses include any such contentious practices."

      Aus der Formulierung werde ich zwar insofern nicht ganz schlau, was den Eindruck betrifft, Neugeborene würden bereits als Gläubige betrachtet, aber wie dem auch sei - die Haltung des EGMR zur religiösen Beschneidung dürfte unmissverständlich ablehnend sein.

      An dieser Interpretation habe ich erhebliche Zweifel. Der Gerichtshof unterscheidet nämlich zwischen "well-being" und "health".

      "What is more important, by contrast with the provision that penalised the mere act of encouraging the refusal of medical assistance, the accusation of causing damage to the health of citizens required proof of actual harm to health as defined by law."
      Er gibt also zwar zu, dass Beschneidung das "well-being" beeinträchtigt, betont aber, dass "more important" für ihn ist der "harm to health as defined by law". Das Eine führt nicht automatisch zum Anderen. Der Gerichtshof kann "harm to health" im konkreten, die Zeugen Johavas betreffenden Fall nicht erkennen, da es dafür keine medizinischen Beweise gebe.

      Aus der Tatsache, dass der Gerichtshof christliches Fasten und religiöse Beschneidung im selben Satz erwähnt, schliesse zumindest ich, dass er beides zwar als Beeinträchtigung des "well- being" sieht, aber gleichzeitig demonstrieren will, dass solche Arten der Beeinträchtigung noch lange kein "harm to health as defined by law" sind bzw. zwingend sein müssen.

      Dass aber selbst die Formulierung "harm believer's well-being" machem Gläubigen sauer aufgestossen ist, zeigt der folgende Artikel:

      thejc.com/comment-and-debate/c…0/the-wrongs-human-rights
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werner ()

    • werner schrieb:

      An dieser Interpretation habe ich erhebliche Zweifel. Der Gerichtshof unterscheidet nämlich zwischen "well-being" und "health".

      Mit der Formulierung "harm to health as defined by law" wirft der Gerichtshof Russland die von Russland selbst definierte Begründung des russischen Gesetzes (law) um die Ohren. Dabei dürfte es sich somit nicht um die notwendige Bedingung, die sich aus der Menschenrechtskonvention ergeben würde, handeln. Der Gerichtshof ergreift diese Gelegenheit, um möglichst wenig in die gesetzgeberische Autonomie Russlands eingreifen zu müssen, da ihm da sehr hohe Hürden gestellt sind. Er zerlegt das Gesetz quasi mit "russischen" Methoden von innen heraus.

      Das Kriterium des well-being würde ich schon als grundsätzliches Erfordernis auf die Konvention bezogen sehen, sonst würde die Anmerkung eigentlich keinen Sinn machen. So ist jedenfalls meine Interpretation.
    • Lutz Herzer schrieb:


      Mit der Formulierung "harm to health as defined by law" wirft der Gerichtshof Russland die von Russland selbst definierte Begründung des russischen Gesetzes (law) um die Ohren. Dabei dürfte es sich somit nicht um die notwendige Bedingung, die sich aus der Menschenrechtskonvention ergeben würde, handeln.

      "...in the sphere of health care protected both under the Convention and in Russian law."
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Zitat
      "...in the sphere of health care protected both under the Convention and in Russian law."

      in Ordnung, ich habe da glatt was unterschlagen und muss ich mich korrigieren: Beim Kriterium health care dürfte es sich nicht um die einzige Bedingung, die sich für die genannten Rituale aus der Menschenrechtskonvention ergeben würde, handeln.

      Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass harm to well-being mit der Konvention vereinbar wäre. Ich schlage vor, wir machen uns diesbezüglich einfach mal keine großen Sorgen. Der Gerichtshof hat sich mit der Beschneidungsproblematik offensichtlich auch nicht tiefergehend beschäftigt, so dass es in Zukunft nicht nur beim well-being bleiben muss.
    • Merkel braucht langsam einen Trophäenschrank für all das Kindsverstümmelungslametta.

      Die Rabbinerkonferenz lobte mit ihrer Wahl vor allem das "entschiedene Handeln" der Bundeskanzlerin, nachdem ein Kölner Gericht im vergangenen Frühjahr die religiöse Beschneidungspraxis in Deutschland als strafbare Handlung gewertet hatte.

      Lord-Jakobovits-Preis der Europäischen Rabbinerkonferenz


      Denn zum einen wurde die Kanzlerin geehrt – für ihre klaren Worte zur Beschneidungsdebatte...

      Heinz-Galinski-Preis

      He praised Merkel’s courageous stand against all manifestations of anti-Semitism and racism.

      (Und wir wissen, was damit alles gemeint ist)
      President’s Medal of Distinction

      Und wenn sie Leo-Baeck-Preis, Europe Award of Merit-Medaille der B’nai B’rith usw... nicht schon vorher bekommen hätte....
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.