Lidocain ist verschreibungspflichtig

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    • Lidocain ist verschreibungspflichtig

      Es soll ja immer noch Leute geben, die die in EMLA enthaltene Substanz "Lidocain" für so etwas ähnliches wie Brennesselsaft halten. Dabei fällt Lidocain seit 2006 wie grundsätzlich alle Lokalanästhetika unter die Verschreibungspflicht. Grund:

      "Die Anwendung von Lokalanästhetika ist mit erheblichen Risiken verbunden. In der Datenbank des BfArM befinden sich 627 Fallberichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (ohne topische oder spinale/peridurale Anwendung), davon 37 Todesfälle, die mehrheitlich mit kardiovaskulären und ZNS-toxischen Wirkungen, sowie anaphylaktischen Reaktionen und schweren Hautreaktionen in Verbindung gebracht werden. Es gibt mehrere publizierte Fallberichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Rahmen neural-therapeutischer Behandlungen, v.a. in Form von Nervenverletzungen, aber auch einen Fall von Subarachnoidal-Blutung bei fehlerhafter Injektion in die Tonsilla pharyngea."

      Erst im Jahre 2010 ist dem BfArM aufgefallen, dass nach dieser Regelung ja auch die EMLA-Creme unter die Verschreibungspflicht fallen würde. Erst dann hat man in die Arzneimittelverordnung den Zusatz aufgenommen, dass die Anwendung von Lidocain "auf der Haut und der Schleimhaut" nicht unter die Verschreibungspflicht falle.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Nebenwirkungen von Lidocain und Prilocain (EMLA)

      Zunächst einmal ist die erlaubte Dosis von EMLA® (1 g mit einer Einwirkzeit von höchstens 60 Minuten) bei Früh- und Neugeborenen nicht als wirksam belegt (Anästh Intensivmed 2012;53:656-669).

      Die Lokalanästhetika Prilocain und Lidocain als wirksame Bestandteile von EMLA® haben ab einer resorbierten Dosis von 6 mg/kg Körpergewicht eine systemische Toxizität, die zu folgenden Komplikationen führen kann:

      1. Lokalanästhetika haben eine erregende Wirkung auf das Zentralnervensystem. Symptome leichter Überdosierung sind Ruhelosigkeit und Zittern, bei schwerer Vergiftung generalisierte Krampfanfälle, die Atembewegungen unmöglich machen. Außerdem kann eine direkte Lähmung des Atemzentrums auftreten. Auch wenn ein Krampfanfall in der Regel selbstlimitierend ist, reicht eine Sauerstoffgabe und künstliche Beatmung zur Vermeidung eines Hirnschadens durch Sauerstoffunterversorgung nicht aus. Leider ist gerade die regelrechte Therapie eines solchen Krampfanfalles (Gabe von Benzodiazepinen) selbst geeignet, Atemdepression und Bewußtlosigkeit auszulösen – und damit ebenfalls eine Sauerstoffunterversorgung. Ohne die Gabe von Benzodiazepinen ist aber die durch einen Krampfanfall verursachte Stoffwechselentgleisung des Gehirns nicht zu beseitigen.

      2. Sekundär resultiert aus einer Lokalanästhetika-Überdosierung ein schweres Herz-Kreislauf-Versagen. Lokalanästhetika haben eine hemmende Wirkung auf die taktgebenden Nerven des Herzens. Es wird vornehmlich die Erregungsausbreitung gehemmt, so daß ein totaler Leitungsblock mit Kammerstillstand auftreten kann. Alle Lokalanästhetika wirken konzentrationsabhängig giftig auf das Herz, speziell für den EMLA®-Bestandteil Lidocain sind z.T. tödliche Kreislaufkomplikationen berichtet. Der Herzmuskel des Neugeborenen und Säugling ist besonders empfindlich gegenüber Medikamenten, die die Herzleistung beeinträchtigen.

      Die Wirkstoffe von EMLA® im Einzelnen:

      Prilocain ist das Lokalanästhetikum mit der größten Methämoglobinbildung. In Methämoglobin ist das zweiwertige Eisen des Blutfarbstoffes und Sauerstoffbinders Hämoglobin in dreiwertiges umgewandelt. Methämoglobin ist nicht mehr in der Lage, Sauerstoff leicht reversibel zu binden, und gibt den Sauerstoff deshalb schlecht an die Körperzellen ab. Menschen mit einem hohen Anteil Methämoglobin haben eine grau-bläuliche Hautfarbe.
      Im Körper wird Methämoglobin durch Methämoglobin-reduzierende Enzyme (Diaphorase und Reduktase) innerhalb einiger Tage wieder in Hämoglobin zurückverwandelt. Säuglinge sind wegen Mangels an Methämoglobin-reduzierenden Enzymen besonders empfindlich.

      Lidocain: Einige der schädigenden Wirkungen lokalanästhetischer Fehlanwendungen und Überdosierungen fallen erst Jahre später auf, wie zum Beispiel die zu irreversiblen Nervenschädigungen führende Neurotoxizität, die aus einem direkten Nervenkontakt des Lokalanästhetikums resultiert. Insbesondere für den EMLA®-Bestandteil Lidocain ist eine solche Neurotoxizität umfassend belegt. Eine postoperative Applikation auf die offene Wunde (siehe Stellungnahme von Prof. Graf vor dem rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am 26. November 2012) ist also geeignet, solche Nervenschäden auszulösen, weil das Lokalanästhetikum direkt an die Nerven gelangt.
    • Lutz Herzer schrieb:

      Die Stellungnahme von Prof. Graf vor dem Rechtsausschuss vom 26.11.2012 ist leider nicht mehr über die Webseite des Bundestags abrufbar.


      Man sollte im Grunde alles sichern... Es ist unglaublich was alles mir nichts dir nichts offline geht.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ich hätte geschworen, der Link geht noch, mußte aber tatsächlich feststellen, daß der mausetot ist.

      Ob das was damit zu tun hat, daß ich die freie Zugänglichkeit dieser Empfehlung von Prof. Graf in meinem Antrag auf Unterstellung von EMLA unter Verschreibungspflicht als einen Begründungspunkt angeführt hatte ....

      Wahrscheinlich nicht, wahrscheinlich war das auch ein ganz normaler Ablauf. Wenn man so bedenkt, was Herr Bundestagspräsident Lammert für einen argumentativen Aufstand betrieben hat, als ich wegen der Mißbrauchsgefahr um die Einstellung eines Hinweises neben dieser Stellungnahme gebeten habe, dann ist es allerdings doch merkwürdig, daß die Stellungnahme jetzt einfach weg ist ...
    • Was Graf da schreibt, könnte mal noch dem Hersteller der Salbe zum Problem werden. Warum nämlich sollten nicht tausend andere Ärzte die Salbe ebenso unsachgemäß anwenden wie Prof. Graf? Und wenn sich da bloß mal nicht rausstellt, dass EMLA auf die Wunde am Ende noch die langfristige Desensibilisierung des Penis begünstigt.
    • Ist mir erst jetzt ins Auge gesprungen:


      K. Graf schrieb:


      Als nächstes erfolgt eine ausführliche Aufklärung über die Narkoseverfahren. Hierbei ist
      festzustellen, dass im Jüdischen Krankenhaus bis zum vierzehnten Lebenstag eine
      Lokalanästhesie mit EMLA-Salbe erfolgt. Nach diesem Zeitraum wird eine Vollnarkose bei
      älteren Neugeborenen durchgeführt. Hierbei werden die Eltern ausführlich auf das Risiko
      einer Vollnarkose gerade in den ersten zwei Lebensjahren hingewiesen....
      D.h. also im Jüdischen Krankenhaus Berlin werden anscheinend medizinisch nicht notwendige Operationen an Kindern unter einem Jahr unter Vollnarkose durchgeführt, und diese somit einem nicht unerheblichen Risiko z.B. von Hirnschäden bis hin zum Tode ausgesetzt.
      Wo es es sonst immer hieß, das wäre unverantwortbar. Unaufschiebbare, lebensrettende Operationen sind natürlich etwas anderes, da muss man dieses Risiko eingehen.

      D.h. also mal wieder: der Elternwunsch geht über alle Vernunft, und über das objektive Kindeswohl. Wo bleibt eigentlich das "staatliche Wächteramt"!?
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Auch das ist interessant:


      Grundsätzlich gehört jederzeit zu dem Aufklärungsgespräch eine
      Empfehlung bei Kindern, die nicht älter als fünf bis sechs Jahre sind, die Eltern zu
      überzeugen, die Beschneidung im Zeitraum zwischen dem zehnten bis möglichst zwölften
      Lebensjahr durchzuführen. Dies hat zum einem mit der Einwilligungsfähigkeit und vor allem
      mit dem Verständnis, als auch mit der Kooperationsfähigkeit der Jungen zu tun.
      Man meint also im Jüdischen Krankenhaus Berlin allen Ernstes, ein 10-jähriger Junge hätte die Reife, in eine lebenslang nachwirkende, irreversible Genitalverminderung einzuwilligen!

      Das ist bemerkenswert, wo man heute laut Gesetz einer 17-Jährigen nicht die Reife zubilligt einzuwilligen, dass ihr 18-jähriger Freund ein Foto von ihrem "unbekleideten Gesäß" macht.

      Inwiefern hält denn das JKB Neugeborene für "einwilligungsfähig"? :FP01

      Keine medizinisch nicht eindeutig notwendige (und das ist selten) Zirkumzision unter 18!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.