Angepinnt Der Abwägungsgedanke und der „evidenzbasierte Blick “ in der Beschneidungsdebatte

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    • Herzberg gegen Pekarek, das ist wie Bayern München gegen SV Hintertupfing. Irgendwie schon fast gemein. :D

      Wie immer, sehr scharfsinnig, der Rolf Herzberg! :thumbup:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Am besten gefällt mir das Wörtchen 'vorerst' in seinem Fazit

      Prof. Herzberg hat es (wieder) geschafft, alles sauber auf den Stand der Dinge zu bringen und alle Scheinargumente PRO Beschneidung als das zu entlarven, was sie sind: Scheinargumente.

      Bisher dachte ich, außer dem religiösen Argument seien alle Argumente widerlegt, nur eben das religiöse Argument nicht, weil man es nicht juristisch widerlegen könne.

      Herzberg führt hier wunderbar vor, dass genau das eben auch möglich ist und dass die religiösen Beschneidungsbefürworter soeben vollends den Boden unter den Füßen verloren haben.

      Es wird m.E. wichtig bleiben, der Politik deutlicher klarzumachen, dass MGM und FGM sehr wohl vergleichbar sind, um ihre moralischen Doppelstandards aufzulösen. Dann wird auch die Annahme, tatsächlich im Recht zu sein, bei den Tätern, also den Ärzten und Beschneidern, hoffentlich bald enden und die Schutzmechanismen für die Kinder werden greifen.

      Fragt sich also nur, wie lange dieses "vorerst" noch dauern wird.


      (nocut)
    • Hoffnung macht vor allem auch der letzte Satz:

      "In der OLG-Entscheidung hat sich ein von allen (außer der Antragstellerin) empfundenes Schutzbedürfnis durchgesetzt gegen eine Regelung, die den Schutz des Kindes nicht will, um statt seiner die sorgeberechtigte Person zu schützen, nämlich in ihrem Interesse an der rituellen Verletzung des kindlichen Körpers. Der Gesetzgeber hat diese Regelung unter politischem Druck geschaffen. Sie taugt nichts, und die Praxis wird immer wieder versuchen, sie durch gesetzessinnwidrige Bejahung der Kindeswohlgefährdung (§ 1631d Abs. 1 S. 2 BGB) zu umgehen."
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Sie taugt nichts, und die Praxis wird immer wieder versuchen, sie durch gesetzessinnwidrige Bejahung der Kindeswohlgefährdung (§ 1631d Abs. 1 S. 2 BGB) zu umgehen.


      Aber das haben wir doch am Hammer Beispiel gesehen: die Quintessenz - es wird empfohlen, früher zu verstümmeln.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Na endlich verteidigt mal wer den Pekarek. ;(

      "Evident daneben: eine Antwort auf Holm Putzke"

      verfassungsblog.de/de/evident-…dium=twitter#.Ux5ATpK9KK2

      Wer so "antwortet", hat offensichtlich die Frage nicht verstanden.


      Die beiden Autoren des o.g. Artikels kommen übrigens vom Lehrstuhl Christoph Möllers, der schon Ende 2012 Reinhard Merkel "geantwortet" hatte.

      "Wie schwierig die Bemessung der Religionsfreiheit ist, zeigte in diesem Jahr die Debatte über die Beschneidung von Neugeborenen im Judentum und im Islam. Ist sie von der Religionsfreiheit geschützt? Der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel hat dies vehement verneint. So schreibt er:

      "Kein Freiheitsgrundrecht, welchen Gewichts immer, gestattet, unter welchen Bedingungen immer, das direkte Eindringen in den Körper eines Anderen, und wäre der Eingriff noch so bagatellhaft."

      Eine suggestive Bemerkung, die mit unserem Verständnis von Grundrechten allerdings wenig zu tun hat. Nicht nur darf das Recht auf körperliche Unversehrtheit beschränkt werden, es ist auch klar und unbestritten, dass Eltern das Recht haben, an ihrem Kind Eingriffe vornehmen zu lassen. Dass diese Befugnis nur das körperliche, nicht aber das in einer Religionsgemeinschaft so definierte spirituelle Wohl umfasst, ist eine biologistische Annahme, die aus dem Grundgesetz nicht folgt. In jedem Fall: Selbst wenn aus der Religionsfreiheit unmittelbar ein Recht auf Beschneidung der eigenen Kinder nicht folgte, würde aus ihr doch folgen, dass der Gesetzgeber dieses Recht einräumen kann. Diese juristische Unterscheidung erscheint freilich für einen Großteil der öffentlichen Debatte schon zu komplex."


      deutschlandfunk.de/gott-und-di…ml?dram:article_id=231858


      Ja, klar, "biologistisch": die Vorhaut hat ganz einfach Pech, dass sie zum religiösen Symbol geworden Ist. Dadurch hat sie ihren Grundrechtsschutz zugunsten der Religionsfreiheit eingebüsst. Warum dann ein Gesetz die Klitoris et.al. so völlig "biologistisch" schützt, wird uns Christoph Möller bestimmt noch verklären erklären. Da bin ich mir ganz sicher.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werner ()

    • Da geht es also um "evidenzbasiert", und dann kommt ein Link - nein, nicht nicht auf eine wissenschaftliche Fachzeitschrift - sondern auf einen Artikel in der Berliner Zeitung!
      Ja, ja, Du Mont, genau wie die FR, und genau die selbe Propaganda, das ganze zweite Halbjahr 2012 hindurch. Ein Verlag mit Schuldkomplexen bzgl. der NS-Zeit (ähnlich Holtzbrinck, wo ja auch ständig Verstümmelungspropaganda kam). Alfred Neven DuMont hatte ja auch gleich klargestellt, wie er die Sache sieht: "Da maßt sich ein Richter aus Köln an, Beschneidungen von Knaben generell als Strafdelikt darzustellen..."
      Unterschrieben u. a. von Volker Beck, Renate Künast, Jerzy Montag, dem grünen Oberkatholen Benedikt Lux (der auch schon mal eine Konfessionslosen-Steuer einführen wollte, um die Austritte aus der kath. Kirche zu begrenzen) , Sergey Lagodinsky (Präsidium jüdische Gemeinde Berlin), Hasret Karacuban, die ihr Haupthaar stets sorgsam verhüllt (Grüne MuslimInnnen), Ali Bas....

      Für die betroffenen und verunsicherten Eltern und Mediziner wäre eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht wünschenswert.


      Ja nicht nur für die! Vor allem für die betroffenen Babys und Kleinkinder! BGH? Hm, da wären zumindest schon mal zwei kompetente Richter (Fischer, Eschelbach)
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    • Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/


    • Ja, der ist richtig gut. Interessant sind u.a. auch die Kommentare von Hans Adler und Stadisi

      Auch der "Gründer und Herausgeber" jenes "Verfassungsblogs", Maximilian Steinbeis meldet sich zu Wort.
      Und der ist einschlägig bekannt, schrieb er doch bzgl. des Kölner Urteils:

      Ich halte dieses Urteil für eine schier unglaubliche Gemeinheit, wenngleich eine ziemlich raffiniert gemachte.


      verfassungsblog.de/de/das-besc…s-kln-und-die-frage-wozu/

      Kindern weh zu tun, und ihnen einen Teil ihres Körpers zu für immer rauben, ihn kaputt zu machen, das ist natürlich keine Gemeinheit! (würg)

      Und hier noch ein schönes Beispiel für den begrenzten Horizont des Verfassungsblog-Herausgebers:

      Alles hängt davon ab, ob die Beschneidung für den Beschnittenen etwas Schlimmes ist oder nicht. Bei all den Beispielen, Haare ab, prügeln, Fingerglied abkappen, liegt das völlig auf der Hand. Bei der Genitalverstümmelung von Mädchen definitiv auch, weshalb ich hier vor jeder Parallelisierung nur warnen kann. Bei der männlichen Beschneidung gibt es dafür offenbar keinerlei Beleg: en.wikipedia.org/wiki/Circumci…troversies#Modern_debates.

      Und hier wird nicht irgendwelchen fremden Menschen einfach so was weggeschnitten, sondern Eltern haben das für ihre Kinder entschieden


      verfassungsblog.de/de/das-besc…frage-wozu/#comment-14529
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    • Den schaurigen Artikel gibt es noch bei dem sog. "Verfassungsblog" (oder sollte man sagen: "Er-fasst-es-nicht-Blog"?)
      Die URL oben funktioniert nicht mehr.

      verfassungsblog.de/evident-daneben-antwort-auf-holm-putzke/

      Aaaber - BTW, das Web-Archiv ist eine großartige und sehr nützliche Sache gegen das EU-Pseudo-"Recht auf Vergessen".

      Ob Menschen etwas vergessen muss man schon den Menschen selbst überlassen. Es gibt Dinge, die dürfen nie vergessen werden.

      Der Betrieb des Archivs kostet viel Geld - jede Spende hilft. Ich habe schon was abgedrückt. Ich kann nur dazu ermuntern.
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