Der Berliner Jurist Sven Grossmann glaubt, den Mängeln des Beschneidungsgesetzes mit einer Änderung des Betäubungs- und Arzneimittelrechts zu Leibe rücken zu können.
hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-12/index.php?sz=8
Warum es Herrn Grossmann nicht möglich war, sich über die Gefahren einer Lokalanästhesie bei Säuglingen zu informieren, ist mir schleierhaft.
"Auf dieser Grundlage könnte auch eine Änderung des Betäubungs- und Arzneimittelrechts angedacht werden, durch die es ermöglicht werden könnte, die Mohalim dazu zu verpflichten, anstelle der von ihnen bislang zur Schmerzlinderung üblicherweise verwendeten Kombination aus EMLA-Cremes, Zäpfchen und eines in süßen Wein getunkten Schnullers,eine tatsächliche Lokalanästhesie durchzuführen."
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Warum es Herrn Grossmann nicht möglich war, sich über die Gefahren einer Lokalanästhesie bei Säuglingen zu informieren, ist mir schleierhaft.
"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.