Dr. Dr. Joachim Kahl zur Knabenbeschneidung
-
-
Ich finde die Behauptung, die Taufe stelle eine irreversible Mitgliedschaft dar und sei daher - wie die Beschneidung - ein Übergriff auf das Kind, der vom Erziehungsrecht nicht mehr gedeckt werden könne, komplett blödsinnig. Es ärgert mich, wenn das mit Beschneidung gleichgesetzt wird - und zwar deswegen, weil das unseren Standpunkt und unsere Argumentationsbasis erheblich schwächt und schlimmstenfalls das Licht zweischneidiger Intentionen auf uns wirft.
Ein getauftes Kind kann seinen Glauben immer wechseln, und was Mitglieder einer Religionsgemeinschaft davon halten, ist eine ganz andere Frage. Keinem Christen ist der Austritt aus der Religionsgemeinschaft verbaut.
Die Amputation eines Körperteils ist sachlich etwas völlig anderes. -
Wir haben über diese Podiumsdiskussion und den Beitrag von Kahl hier schon verschiedentlich gesprochen, u.a. hier:
22.1.2013 um 19h30 in Marburg: Podiumsdiskussion"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
werner schrieb:
Wir haben über diese Podiumsdiskussion und den Beitrag von Kahl hier schon verschiedentlich gesprochen, u.a. hier:
Sorry, das war mir entgangen.
@ Maria Werner: Herr Kahl macht sehr wohl einen deutlichen Unterschied zwischen Taufe und Beschneidung! -
In dem von mir verlinkten Forumsthread möchte ich besonders auf den Beitrag unseres leider verstorbenen Mitglieds Benni hinweisen, der an der Diskussion persönlich teilgenommen hatte.
In dem Thread wurde auch ein schriftlicher Beitrag von Kahl verlinkt:
nicsbloghaus.org/2012/08/18/dr…-zum-beschneidungsurteil/"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
Soll diese Diskussion gelöscht werden?
- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
- Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
- Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
-
Aus diesem Blogeintrag:5. Unbeschadet dieser Gleichheit in der rechtlichen Unzulässigkeit sollte freilich die beachtliche Differenz zwischen Beschneidung und Taufe nicht unterschlagen werden. Die Taufe ist harmloser, denn sie verletzt nicht schmerzhaft den kindlichen Körper, und es fließt kein Blut.Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/ -
Es ist ein beliebter Trick mancher "Befürworter" (die je keineswegs alle religiös sind) die Taufe ins Feld zu führen, und diese ggf. auch zum "Waterboarding" aufzublasen.
Wenn MGM böse ist, dann ist Religion insgesamt böse - und ist bis zum 18. Lebensjahr von Menschen fernzuhalten (was nicht anderes heißt als die Kinder den Eltern wegzunehmen). Wenn das gewährleistet ist (wohl wissend, dass das nicht kommen wird), dann unterhalten wir uns weiter. DANN können wir auch über MGM reden. (also nie)
Es werden diverse Register aus der von Artur Schopenhauer im 19. Jh. zu Papier gebrachten "Eristischen Dialektik" gezogen.
Das mit der Taufe kann man z.B. als Anwendung des 24. Kunstgriffes sehen
24. Durch Konsequenzen widerlegen
Aus der Behauptung des Gegners werden Fehlschlüsse gezogen, die seiner Meinung und der des Publikums widersprechen, oder sogar sich selbst oder anerkannten Wahrheiten widersprechen. Die Widerlegung dieser Konsequenzen gilt als eine indirekte Widerlegung der Behauptung (Reductio ad absurdum).
Der 12. Kunstgriff, Euphemismen und Dysphemismen wird zwanglos eingeflochten und liegt in Begriffen wie "Beschneidung"
Letztlich läuft es dann auf den 13. Kunstgriff hinaus: das kleinere Übel. Da die Abschaffung der Religionsfreiheit von den meisten als indiskutabel gesehen wird, müsse die MGM folglich als das kleinere Übel akzeptiert werden.
de.wikipedia.org/wiki/Eristische_DialektikThere is no skin like foreskin -
Maria Werner schrieb:
Ich finde die Behauptung, die Taufe stelle eine irreversible Mitgliedschaft dar und sei daher - wie die Beschneidung - ein Übergriff auf das Kind, der vom Erziehungsrecht nicht mehr gedeckt werden könne, komplett blödsinnig.
Das Ritual als solches ist sicherlich völlig harmlos, die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen dagegen höchst kritikwürdig. Man wird ohne eigene Einwilligung Mitglied in einem Verein, aus dem man aktiv - häufig kostenpflichtig! - austreten muß (also neudeutsch: Opt-out statt Opt-in). Und wehe, man hütet die Austrittsbestätigung nicht wie seinen Augapfel, dann kann man noch Jahrzehnte später rückwirkend für mehrere Jahre zur Kasse gebeten werden.Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort) -
Cato schrieb:
dann kann man noch Jahrzehnte später rückwirkend für mehrere Jahre zur Kasse gebeten werden.
Egal, bin ausgewandert. -
Cato schrieb:
die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen dagegen höchst kritikwürdig.
Das muss dann aber auch ganz deutlich herausgestrichen werden in der Art, wie Du argumentierst, Cato. Dagegen würde ich nichts einwenden.
Die Gleichsetzung von Taufe und Beschneidung gehörte leider von Anfang an auch zur Rhetorik der Religionskritiker. Und das ist ein ganz wunder Punkt. Wenn das dann von den Religionsgemeinschaften aufgegriffen wird, hat das seine Vorgeschichte und fällt nicht bloß aus heiterem Himmel. Das ist eine Geschichte mit zwei Seiten. -
Die Eltern haben nun mal ein weitgehendes Erziehungs- Sorge- und Bestimmungsrecht. Für die Gemeinschaft "Familie" gibt es auch kein "Opt-In", sondern nur ein "Opt-Out". Man ist erst mal drin. Das kann man als Kind schrecklich ungerecht finden, dass man sich seine Eltern nicht aussuchen kann (z.B. gegen vieeel reichere Eltern oder vieeel permissivere Eltern tauschen - oder Eltern, die einen nicht in diese "schrecklich langweiligen" Kindergärten, Kirchen, Schulen, usw. schicken)) - aber so funktioniert die Welt.
Und wenn die Eltern in einer Religionsgemeinschaft sind, dann würde der Staat die Familie spalten, wenn er sagen würde - "aber die Kinder müssen draußen bleiben". Also sind sie erst mal drin. Ab 14 können sie austreten. Das muss natürlich kostenfrei gehen. Vor 18 hat kaum jemand ein regelmäßiges Einkommen. Wer es in vier Jahren nicht schafft auszutreten, der muss schon etwas auf den Kopf gefallen sein.
Aber wir unterhalten uns hier über Regularien des Austritts. Darüber kann man sicherlich diskutieren. Man kann auch darüber diskutieren, ob es Aufgabe des Staates ist, religiöse Mitgliedsbeiträge einzutreiben.
Ich sehe bloß nicht den Kontext zu einer Genitalverstümmelung an Kindern, die keinesfalls immer religiös, sondern z.T. auch rituell "Identifikation" motiviert ist. Das sollte man wirklich von einander trennen.
Der Dr. Dr. (allein das schon peinlich) Joachim Kahl betont aber ständig die zu bekämpfenden Gemeinsamkeiten zwischen MGM und Taufe (das "Überstülpen") - auch wenn er kurz mal darauf eingeht, dass es da schon Unterschiede gibt - und dass lässt vermuten, dass er eigentlich noch ganz anderes auf seiner Agenda hat. Und das hat er ja auch, das wissen wir ja.
Ich nehme ihm ja ab, dass er kein atheistischer Trittbrettfahrer ist, sondern ehrlich gegen MGM, aber dann sollte er der Sache (dem Kampf gegen MGM) den Gefallen tun, so krass unterschiedliche Dinge nicht zu vermengen. Und einfach mal die Religionskritik außen vor lassen.
PS: Wenn mein Telekom-Provider seine Bedingungen ändert - auch zu meinem Nachteil - dann habe ich einen Monat Zeit zu kündigen. Mache ich das nicht, wird das so gedeutet, dass ich den neuen Bedingungen zustimme, und der geänderte Vertrag läuft zu den neuen Bedingungen weiter.
Da gibt es auch kein Opt-In für die neuen Bedingungen. Wie grausam die Welt doch ist!There is no skin like foreskin -
Selbstbestimmung schrieb:
Und wenn die Eltern in einer Religionsgemeinschaft sind, dann würde der Staat die Familie spalten, wenn er sagen würde - "aber die Kinder müssen draußen bleiben". Also sind sie erst mal drin. Ab 14 können sie austreten. Das muss natürlich kostenfrei gehen. (...)
Aber wir unterhalten uns hier über Regularien des Austritts. Darüber kann man sicherlich diskutieren. Man kann auch darüber diskutieren, ob es Aufgabe des Staates ist, religiöse Mitgliedsbeiträge einzutreiben.
Ich sehe bloß nicht den Kontext zu einer Genitalverstümmelung an Kindern, die keinesfalls immer religiös, sondern z.T. auch rituell "Identifikation" motiviert ist. Das sollte man wirklich von einander trennen.
Gute Argumentation.
Soweit Dr. Dr. Kahl etwa argumentiert, es sei ein Akt der Aufklärung gewesen, wenn in der schönen Stadt Marburg die Reliquien entfernt worden seien, weil das doch nichts mit echter Spiritualität zu tun habe, oder wenn er behauptet, niemand würde sich als Erwachsener taufen oder beschneiden lassen, weshalb man dies bei unmündigen Kindern mache, dann lässt er seine persönliche Weltanschauung so stark in seine Wertung des Sachverhalts mit einfließen, dass die ganze Sache am Ende ein Glaubwürdigkeitsproblem bekommt. Und das, obwohl einige seiner Argumente auch stichhaltig sind.
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0
-
Benutzer online 1
1 Besucher