Urteile und Rechtslage zur FGM in Deutschland

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    • Urteile und Rechtslage zur FGM in Deutschland

      Für eventuelle Klagen eines heute Erwachsenen gegen seine Beschneidung im Kindesalter spielt die Vergleichbarleit der männlichen Beschneidung mit der weiblichen Beschneidung eine entscheidende Rolle. Die medizinischen Analogien haben wir hier schon ausführlich diskutiert. Jedoch würde mich die Rechtslage interessieren, im besonderen, wann und durch wen die Rechtslage geklärt wurde, z.B. Seit wann wird FGM als schwere Körperverletzung geahndet? Es gab ein Urteil, nach dem bei das Strafmaß der FGM nicht von der Art der Beschneidung abhängt. Wann, wo und durch wen wurde so geurteilt?

      Was mich iritiert ist folgende Stellungnahme zum neuen FGM Gesetz:

      Erreicht die FGM nicht diese Intensität, etwa bei bestimmten Formen der FGM nach Typ IV oder bei „bloßer“ Beseitigung eines Teils der Schamlippen, ist ein minder schwerer Fall nach § 226 Abs. 3 StGB in Betracht zu ziehen. Bei der milden Sunna, bei der nur die Klitorisvorhaut beschnitten wird – also der einzigen Form der FGM, hinsichtlich derer die Bezeichnung „Beschneidung“ angemessen ist -, wird hingegen mangels Äquivalent mit den intensiven Verstümmelungsformen sowie den bisherigen Fällen schwerer Körperver- letzungen der § 226 StGB nicht einschlägig sein, sondern nur eine einfache Körperver- letzung nach § 223 StGB in Betracht kommen.
      bundestag.de/bundestag/ausschu…Stellungnahme_Schramm.pdf


      Eine andere Stellungnahme (TERRE DES FEM MES e.V. ;2007) begründet das Verbot mit der Sittenwiedrichkeit. Hat man dann rechtlich überhaup eine Chance?
      Weder eine Minderjährige noch deren Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen können in die Tat einwilligen, da sie nach der deutschen Rechtsordnung gegen die guten Sitten verstößt (§ 228 StGB) und zudem auch keinen rechtfertigenden ärztlichen Heileingriff darstellt. Die Einwilligung einer Volljährigen wird im Ergebnis ebenso zu beurteilen sein. Bei der Beurteilung, ob eine Tat sittenwidrig ist, wird der in Deutschland allgemein gültige moralische Maßstab zu Grunde gelegt, der vernünftigerweise nicht in Frage gestellt werden kann.
      frauenrechte.de/online/images/…-Stellungnahme-zu-FGM.pdf
    • Vielleicht sollte man hier nicht von der Stellungnahme von Schramm ausgehen, sondern von der Gesetzesbegründung, in der es u.a. heisst:

      "Für minder schwere Fälle ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren angedroht. Damit sollen Taten erfasst werden, die unter Berücksichtigung von Tatausführung und Tatfolgen vom Durchschnittsfall so stark abweichen, dass eine mildere Bestrafung geboten erscheint.
      Denkbar ist dies beispielsweise in Fällen, in denen das Ausmaß der Verstümmelung nicht wesentlich über das Ergebnis der oben genannten kosmetischen Eingriffe hinausgeht und die körperlichen und psychischen Beschwerden des Opfers infolge der Verstümmelung gegenüber den sonst durchschnittlichen Beschwerden der Opfer von FGM wesentlich geringer sind."


      dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713707.pdf
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Mit dem "Durchschnittsfall" wird die häufigste Form von FGC gemeint sein: Die äußerlich sichtbare Klitorisspitze und inneren Schmalippen weg.
      Und für alles deutlich darunter, also mit einer Labioplastik bzw dem Abschneiden der kompletten Vorhaut bei Jungen vergleichbaren Formen drohen immerhin 6 Monate bis 5 Jahren Freiheitsstrafe, wenn ich diesen Passus richtig verstanden habe.

      Sexismus gegenüber Kindern männlichen Geschlechts vom Feinsten.
    • Ich hab ein Urteil aus dem Jahr 1990 gefunden. Es geht um Anorgasmie.
      Leidet eine junge Frau nach unfallbedingter Anorgasmie und Algopareunie
      an einer fortwirkenden Störung sexueller Erlebnisfähigkeit, ist ein
      Schmerzensgeld in Höhe von 55.000,- DM angemessen.
      Als Anorgasmie, manchmal auch als „Orgasmushemmung“, wird eine
      Orgasmusstörung bei Frauen wie Männern bezeichnet, die durch ein
      oftmaliges oder andauerndes Fehlen eines sexuellen Höhepunktes bei
      ungestörter Erregungsphase definiert ist.

      Bei der Hyporgasmie ist der Orgasmus soweit verzögert, dass es
      als störend empfunden wird. Eine Hyporgasmie kann das Erreichen eines
      Orgasmus so schwierig machen, dass sie einer Anorgasmie gleichkommt.

      Hyp- bzw. Anorgasmie tritt laut empirischen Studien bei Frauen
      häufiger als bei Männern auf: Nur etwa ein Drittel der befragten sexuell
      aktiven Frauen berichtet von regelmäßigen Orgasmen. Fünf bis zehn
      Prozent geben an, noch niemals einen Orgasmus gehabt zu haben.

      Bei Männern muss eine Anorgasmie oder Hyporgasmie von einer Ejakulationsstörung bzw. einer erektilen Dysfunktion abgegrenzt werden, da der Orgasmus nicht immer abhängig ist von einer Erektion oder der Ejakulation.


      de.wikipedia.org/wiki/Orgasmus…norgasmie_und_Hyporgasmie
    • "Sittenwidrig" ist mit Sicherheit eine OP an einem Kind ohne effektive Betäubung, wie sie bei der Säuglingsverstümmelung regelmäßig gegeben ist. Ebenfalls sittenwidrig ist das Saugen von Erwachsenen an den Genitalien von Säuglingen.

      Aber das alles ist deutschen Staats-Anwälten schiet-egal. Bloß schnell irgendwie abbügeln! Wir sind ja auch Staats-Anwälte und keine Kinderanwälte!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"

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    • Aber das alles ist deutschen Staats-Anwälten schiet-egal. Bloß schnell irgendwie abbügeln!
      Dagegen kann man aber wegen Strafvereitelung oder Rechtsbeugung klagen.

      Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie Ermittlungen aufnimmt. Nach Ansicht Putzkes muss sie dies. Es liege ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, sagte er. „Wegen der Bedeutung der Sache und der klaren Missachtung der gerade erst verabschiedeten gesetzlichen Vorgaben vermag selbst eine Geldauflage das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht zu beseitigen.“ Die Staatsanwaltschaft müsse einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Sollte sie das Verfahren „wider Erwarten“ mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen, sei dies als Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu werten.
      tagesspiegel.de/politik/streit…ltem-brauch-/8075612.html
    • Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz und der Zentralrat der Juden in Deutschland lehnen umstrittene Praxis "Metzitzah B’peh" bei der Beschneidung ab

      Wie ich das lese, haben wir die absurde, Kafkaeske Situation, dass selbst die Mehrheit der Betroffenen das ablehnt und eine Minderheit (diese orthodoxe Minderheit rund um Teichtal) durch den Staatsanwalt geschützt wird, unter dem Vorwand, Teichtal Senior wolle nicht gesehen und auch nicht gewusst haben, was da jetzt passiert.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)