Ashley Montagu, Ph.D. and James W. Prescott, Ph.D. ... circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever and no place in a civilized society.

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    • Ashley Montagu, Ph.D. and James W. Prescott, Ph.D. ... circumcision, an archaic ritual mutilation that has no justification whatever and no place in a civilized society.

      Das hatten wir noch nicht.
      montagunocircpetition.org/

      The greatest crime against humanity is the torture and mutilation of children. Child abuse and neglect, particularly in its extreme forms, represents a form of torture and mutilation. Not commonly recognized as child abuse and neglect and a form of torture and mutilation is the ritual mutilation of genitals of children (male and female). One reason for the non-recognition of these crimes of genital mutilation and torture is their common occurrence and their support by religious and social traditions of various kinds. Another reason is the denial and/or indifference to the pain that is being inflicted upon these children.

      Naja, "greatest crime" - ich weiß nicht so recht, was das soll.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Naja, "greatest crime" - ich weiß nicht so recht, was das soll.
      Ich denke, er bezieht sich mit dieser Aussage auf den generellen Kontext "Gewalt und Folter" gegen/an Kindern.

      In Zusammenhang mit Beschneidung halt ich die Aussage ebenfalls für wenig sinnvoll, man sollte schon die Relationen nicht aus den Augen verlieren. Auf der anderen Seite darf man nicht verkennen, wie schnell die Gegenseite mit ihrem "Seht ihr, alles nicht so schlimm"-Argument zur Stelle ist.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.