Wichtig wäre die Schaffung eines eigenen Straftatbestands der Genitalverstümmelung, der Mädchen und Jungen gleichermaßen schützt und keine Verjährung vorsieht. Nur so hätten die Betroffenen die Möglichkeit als Erwachsene gegen die Täter gerichtlich vorzugehen. Der Tatbestand der Körperverletzung wird der Schwere des Verbrechens in keiner Weise gerecht.
Straftatbestand Genitalverstümmelung
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