Da eine Mutter aus Uster ihren zweijährigen Sohn ohne Einwilligung des Vaters beschneiden liess, machte sie sich strafbar. Die Westafrikanerin wurde verurteilt.
Was da wohl der Zentralrat der afrikanischen Glaubensgemeinschaften zu meint? Insgesamt eine eher milde Strafe für vorsätzliche Körperverletzung.
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