Journalistenwatch: offener Brief an den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann

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    • Journalistenwatch: offener Brief an den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann

      Sehr geehrter Herr Heilmann!



      Zuerst einmal möchten wir uns bei Ihnen bedanken, dass Sie, im Gegensatz zu anderen Senatsstellen, bei einem so wichtigen und emotional diskutierten Thema wie die „Beschneidung“ schnell gehandelt und eine Übergangslösung vorgelegt haben.


      Sie werden in den Medien mit folgenden Sätzen zitiert: „Wegen der hohen Zahl von Beschneidungen in Berlin ist eine schnelle Lösung des Problems auf Landesebene notwendig gewesen. Die Regelung signalisiert, dass wir muslimisches und jüdisches Leben in dieser Stadt wollen.“

      Das klingt vernünftig, aber dennoch bleiben einige Fragen offen, die wir Ihnen in dieser Form heute stellen wollen und dabei auf ebenso schnelle Antworten hoffen.

      Sicherlich haben Sie sich Ihre Entscheidung nicht einfach gemacht und vorher sorgfältig geprüft. Können Sie uns bitte eine wissenschaftliche Studie nennen, aus der hervorgeht, dass bereits Menschen im Alter von acht Tagen, intellektuell in der Lage sind, an einen Gott zu glauben? Falls es diese Studie nicht gibt, wie kommen Sie darauf, dass Menschen mit ihrer Geburt automatisch einer Religionsgemeinschaft zugehörig sind? Schicksal, Zufall, Glück, Pech?

      Falls Sie diesbezüglich keine Belege vorweisen können, müssen wir wohl davon ausgehen, dass für Sie Religionsfreiheit vor Kinderschutz und vor unseren humanistischen Werten geht. In diesem Fall müssen wir wohl alle damit rechnen, dass in absehbarer Zeit von den Religionsgemeinschaften das betäubungslose Schächten in Hinterhöfen und sonst wo wieder eingefordert wird. Denn wenn Religionsfreiheit vor Kinderschutz geht, geht Religionsfreiheit sicherlich auch vor Tierschutz. Oder ist das schon geschehen?

      Das ausgerechnet Sie als Justizsenator Religionsfreiheit über das Recht auf körperliche Unversehrtheit stellen, scheint uns in diesem Zusammenhang mehr als verwunderlich. Denn das hat weit reichende Konsequenzen. Wenn sich der Staat nicht mehr in familiäre Belange einmischen darf – und nur so kann man Ihre Entscheidung verstehen – dann wäre es ja wohl nur konsequent, dass Eltern alleine entscheiden dürfen, ob und wann ihre Kinder in die Schule gehen. Haben Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Kollegin Sandra Scheeres abgesprochen?

      Die Religionsgemeinschaften berufen sich beim Thema „Beschneidung“ auf jahrtausendalte Traditionen und religiöse Rituale. Das ist ihr gutes Recht. Aber wie werden Sie als Justizsenator reagieren, wenn die eine oder andere Religionsgemeinschaft nun meint, neue Rituale einführen zu müssen, indem sie zum Beispiel gleich nach der Geburt ihrem Nachwuchs „Statements“ wie „Ich glaube an Gott“, oder „Allahu akbar“ auf die Stirn tätowiert?

      Wäre so etwas ebenfalls durch die Religionsfreiheit gedeckelt?

      Wir gehen davon aus, dass Sie als Justizsenator ebenfalls für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen einstehen. Warum erlauben Sie dann aber nicht die ebenfalls durcht traditionelle Rituale begründete Beschneidung von Mädchen?

      Wir freuen uns auf Ihre Antworten und verbleiben


      Mit freundlichen Grüßen


      Thomas Böhm
      Chefredakteur Journalistenwatch.com
      [email protected]
      www.journalistenwatch.com
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Pressearchiv schrieb:


      Berlins Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann (CDU), hat heute die Berliner Rechtspraxis zum Umgang mit Beschneidungen für die Zeit vorgestellt, in der eine bundesgesetzliche Regelung noch nicht geschaffen worden ist.

      Demnach wird im Land Berlin grundsätzlich von der strafrechtlichen Verfolgung von religiös motivierten Beschneidungen abgesehen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
      Mit dem Unfug, dass deutsche Justizminister Staatsanwälten Vorschriften machen und so Gesetze aushebeln ist es hoffentlich bald vorbei, die EU schaut sich diese Gängelung wohl auch nicht mehr länger an:

      faz.net/aktuell/politik/inland…lte-17090196.html?premium
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"