Auch das noch: genitalverstümmelung-entdecken.de feiert das Grundgesetz! Kein Witz!
Gute Frage!
Da ist z.B. Artikel eins, die unantastbare Menschenwürde. Die von Gewalt am kindlichen Genital verhöhnt wird.
Da ist Artikel zwei, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das für JEDEN gilt, nicht nur für Frauen, Männer und Mädchen.
Da ist Artikel drei, dass niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden darf. Z.B. eines sensiblen Körperteils beraubt werden darf...
usw...
Das einzige Grundgesetz, das für die BGM-Verklärer existent zu sein scheint wird dann noch einseitig ausgelegt:
Und dann noch :
Aber Verständnis für grundgesetzwidrige Genitalverstümmelung ist fehl am Platz.
Ich erwarte Respekt vor der genitalen Autonomie von Kindern. Respekt vor unserem Grundgesetz. Vor allem von einem Rechtsstaat.
Wenn wir die religiösen Ausnahmen im Tierschutzgesetz und den grundgesetzwidrigen §1631d BGB mal außen vor lassen....
religionen-entdecken.de/inhalte/19626/75-jahre-grundgesetz
Wann bringen die "Entdecker" denn den Artikel über die Dawoodi Bohra und die religiöse Beschneidung der Klitorisvorhaut?
Die "Entdecker" sind doch wohl nicht auf einem Auge blind?
genitalverstümmelung-entdecken wrote:
75 Jahre Grundgesetz
Wir feiern das Grundgesetz - mach mit!
genitalverstümmelung-entdecken wrote:
Was sind eigentlich diese Grundrechte und wie war das nochmal mit der Meinungsfreiheit?
Gute Frage!
Da ist z.B. Artikel eins, die unantastbare Menschenwürde. Die von Gewalt am kindlichen Genital verhöhnt wird.
Da ist Artikel zwei, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das für JEDEN gilt, nicht nur für Frauen, Männer und Mädchen.
Da ist Artikel drei, dass niemand wegen seines Geschlechtes benachteiligt werden darf. Z.B. eines sensiblen Körperteils beraubt werden darf...
usw...
Das einzige Grundgesetz, das für die BGM-Verklärer existent zu sein scheint wird dann noch einseitig ausgelegt:
Dann muss man aber auch die Freiheit haben selbst über unablegbare religiöse körperliche Markierungen zu entscheiden!genitalverstümmelung-entdecken wrote:
Auch die Religionsfreiheit, also die Garantie, seine eigene Religion frei zu wählen, ist Teil des Grundgesetzes.
Und dann noch :
Respektieren soll man jeden Menschen - zumindest, solange er diesen Respekt nicht verspielt.Nur wenn wir den jeweils anders Glaubenden respektieren und verstehen, können wir im Gegenzug Respekt und Verständnis erwarten.
Aber Verständnis für grundgesetzwidrige Genitalverstümmelung ist fehl am Platz.
Ich erwarte Respekt vor der genitalen Autonomie von Kindern. Respekt vor unserem Grundgesetz. Vor allem von einem Rechtsstaat.
An die Verfassung, also das Regelwerk des Staates, müssen sich alle halten. Da gibt es keine Ausnahmen. Kein Gesetz darf im Widerspruch zum Grundgesetz stehen
Wenn wir die religiösen Ausnahmen im Tierschutzgesetz und den grundgesetzwidrigen §1631d BGB mal außen vor lassen....
religionen-entdecken.de/inhalte/19626/75-jahre-grundgesetz
Wann bringen die "Entdecker" denn den Artikel über die Dawoodi Bohra und die religiöse Beschneidung der Klitorisvorhaut?
Die "Entdecker" sind doch wohl nicht auf einem Auge blind?
Willy Brandt: "Es wächst zusammen, was zusammen gehört"
Leider gilt das nicht für die Teile des Penis.
Einmal abgetrennt wächst die Vorhaut nicht mehr mit dem Rest-Penis zusammen.
Nicht nach 40 Jahren, nicht nach einem Tag.
Leider gilt das nicht für die Teile des Penis.
Einmal abgetrennt wächst die Vorhaut nicht mehr mit dem Rest-Penis zusammen.
Nicht nach 40 Jahren, nicht nach einem Tag.