Schön geschrieben.
freiewelt.net/schwanzgedanken-…neidungsdebatte-10013102/
Ich höre jetzt auch zu zitieren.
Das ist inhaltlich überragend und förmlich ebenso. Ein wahrer Lese-Genuss.
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Was war es aber, das die Leute trieb, mit solchem Eifer ein Gesetz zu formen, das der Vernunft so widerspricht? Hier muss man wissen was nicht jeder weiß: Die Sache ist ein alter Fussel. Im März 2010: dort legte schon der Bundesrat den Antrag einer Änderung des Paragraphen 226 vor. Die Verstümmelung des Genitals, so war gefordert, sollte nach besonders strengem Maß und auch im Ausland strafbar sein. Doch der Entwurf sah dies nur vor, wenn dieses Genital speziell das eines Mädchens war
Es gilt kein Recht auf Religion, das andern Menschen schadet. Wer glauben will, darf glauben, feiern, hoffen, beten, so oft wo immer er es will. Der Leib des andern aber bleibt derweil ein ehernes Tabu. Das Recht des Körpers bricht das Recht auf Glaube. Der Körper ist das Maß, der Körper ist die Grenze.
Offenbar war man gewahr, welch Ärger solch Gesetz beschert, wenn es auch Jungen schützen sollte. Ein böser Wicht wer böses denkt, und Lobby-Werk vermutet.
Ich höre jetzt auch zu zitieren.
Das ist inhaltlich überragend und förmlich ebenso. Ein wahrer Lese-Genuss.
- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
- Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
- Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
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