Nur religiöse Beschneidung legal

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    • Nur religiöse Beschneidung legal

      Hier meint jemand, dass §1631d verfassungskonform aber mangelhaft sei, weil die Beschneidung ausschließlich unter religiöser Begründung zulässig sei. Die Abwägung, ob eine Beschneidung nach §1631d legal sei, sei stets eine Einzelfallentscheidung und Rechtssicherheit mitnichten gegeben. Ebenso seien die Formen der weiblichen Beschneidung, die gleiche oder geringere Folgen als die männliche haben, in Deutschland ebenfalls legal und auch nicht durch §226a gedeckt, weil das dann eben keine Verstümmelungen seien.

      Der Autor hält es für ausschlaggebend, wie religiös wichtig die Beschneidung den Eltern ist. Ich verstehe diese Argumentation nicht wirklich, denn eine religiöse Begründung ist für mich eine weltanschauliche und somit durchaus auch individuelle und nicht nachprüfbare. Was er offensichtlich meint, ist eine institutionelle, weltreligiöse Begründung, der er gegenüber einer individuellen einen klaren Vorrang einräumt. Eine Begründung trägt für ihn offenbar erst, wenn sie ausreichend viele verwenden. Eine kleinere Sekte oder einen zutiefst empfundenen individuellen Glaube scheint er nicht zu akzeptieren, weil diese keine Belege wie die lange Tradition und die Bibel heranziehen können.

      Dass die religiöse Begründung nicht verifizierbar ist und somit auch von jedem behauptet werden kann, um die Beschneidungen ohne Strafe durchführen zu lassen, und somit auch die Taten nicht geschützt werden, die er aufgrund der fehlenden religiösen Begründung als verfassungswidrig identifiziert hat, scheint ihn auch nicht groß zu stören.

      Mich überzeugen die Ausführungen weitgehend nicht und die Abwägung, dass im konkreten Fall der Beschneidung nun in der Abwägung §2 GG zurückstehen muss, wird auch nicht wirklich begründet, sondern ist eher Meinung und nicht anhand fester Kriterien vollzogene Bewertung.

      rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2013_09.pdf
    • Der alternative Gesetzesentwurf ist nicht verfassungskonform
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      . Die Gesetzesbegründung des nicht angenommenen Gesetzesentwurfs weist erhebliche verfassungsrechtliche Fehleinschätzungen auf. So wird in dem Gesetzesentwurf davon ausgegangen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit per se Vorrang vor dem elterlichen Sorgerecht und der Religionsfreiheit habe
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      . Eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Grundrechten ist auch nicht zu erkennen
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      . Ein absolutes Beschneidungsverbot bei Jungen unter 14 Jahren würde zu einem Leerlauf der Religionsfreiheit der Eltern und des elterlichen Sorgerechts führen, da – wie oben ausgeführt –
      die Eingriffstiefe und die Schwere der Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit nicht hinreichend be-deutend ist, um die Grundrechte der Eltern gänzlich zu beschränken.
      Eine Abwägung nicht zu erkenne?
      Auf ein 14jähriges Kind haben Eltern doch noch Einfluss zu Genüge.

      Leerlauf der Religionsfreiheit der Eltern?
      Als ob jüdische und muslimische Eltern gar keine andere Möglichkeit zur religiösen Erziehung hätten als den Schnitt am Kindergenital.
      :wacko:
    • Die Regelung bringt die widerstreitenden Grundrechte
      im Wege der praktischen Konkordanz in einen Ausgleich


      Wenn am Ende 100% Religionsfreiheit der Eltern und 0% Recht auf körperliche Unversehrtheit für das Kind herauskommen ist es ja wohl ein Witz, bzw. Schönrederei, von einem "Ausgleich" zu sprechen!

      Anders als im
      Plenum des Bundestages lässt das Meinungsbild unter der
      Bevölkerung hingegen eine knappe Mehrheit gegen die Beschneidung
      erkennen


      70% (ich vermute inzwischen noch mehr) sind eine knappe Mehrheit? :cursing:

      Sozialadäquate Körperverletzung? So wie bei den 12 Stämmen?

      Erst im Nachgang zu der Entscheidung des LG Köln
      hat sich die überwiegende Kommentierung im juristischen
      Schrifttum gegen eine Strafbarkeit ausgesprochen


      Wie bitte? Ich dachte, in drei der vier wichtigsten Kommentare steht es genau andersherum? ?(

      ..der eine Kasuistik von religiös motivierten
      Fremdschädigungen ermöglichen soll
      (würg)

      Wer möchte das denn das denn, dass "religiös motivierten
      Fremdschädigungen" erlaubt wird? Und wo soll das dann enden?

      Das LG Hanau bezeichnete die Zirkumzision
      als eine „gute Tradition“, die „dem Vorbild des Propheten“
      folge ...


      Das hat das LG Hanau bestimmt nicht gemacht, das verwechselt Steinbach wohl mit dem LG Riad! :D

      und mit der
      Taufe vergleichbares Ereignis ist,


      Das zeigt ja nur, beim OVG Lüneburg das logische Denkvermögen zumindest manchmal gegen Null tendiert.
      Bei der Taufe passiert objektiv-rational gesehen nichts, was nicht reversibel ist.

      dass zumindest der durch einen Nichtmediziner
      unter unsterilen Bedingungen durchgeführte Eingriff
      gegen das Kindeswohl verstoße und daher nicht mehr von
      dem elterlichen Sorgerecht gedeckt sei


      Das sollte man meinen, und wenn man so Bilder/Videos von rituellen Vorhaut-Amputationen sieht, wo Messer, Klemmen und Gebetbücher wie Kraut und Rüben über eine Art Altar verstreut liegen - besonders steril sieht das nicht aus. Latexhandschuhe sieht man da auch nicht im Einsatz. Vom oralen Saugen am Babypenis wollen wir gar nicht erst reden.
      Leider legitimiert der 1631d eben auch, dass Operationen von Nicht-Medizinern durchgeführt werden dürfen, ein Novum, ein Dammbruch.

      Der Staat darf zwar keine positive Entscheidung darüber
      treffen, was objektiv im besten Interesse des Kindes ist.


      Nein? Wirklich nicht? Und wenn wir unsere Kinder nicht zur Schule schicken, was passiert dann? Dann weiß dieser dumme Staat es plötzlich besser, und geht heftig zur Sache!

      Jetzt will der gute Mann also auch noch mildere Formen der Klitorisbeschneidung freigeben? Dann dürfte die Ablehnung in der Bevölkerung von >70% auf mindestens 89% anwachsen. Und dann kommen die Feministinnen. Das wird eine Gaudi! :D :D :D

      Bei der Bewertung der Eingriffstiefe in die körperliche Unversehrtheit
      lässt sich dort eine Grenze ziehen, wo aus der Verletzung
      der körperlichen Unversehrtheit eine schwere Gesundheitsschädigung
      droht.


      Ach so, und die Entfernung der Brüste bei Knaben ist ja sicher keine schwere Gesundheitsgefährdung. Oder die Verödung von Haarwurzeln bei Kindern oder das Abschneiden von Ohrläppchen. Das Branding eines Kreuzes auf den Po des Kindes kann doch bei Christen sicher religiös begründet werden? Tür und Tor....

      Anhand dieser Maßstäbe wäre somit auch die angesprochene
      Regelungslücke für mit der Penisvorhautbeschneidung vergleichbare
      Formen der Klitorisbeschneidung zu beurteilen,
      d. h. diese müssten religiös motiviert sein, ohne nachhaltige
      gesundheitliche Beeinträchtigung bleiben und lege artis
      durchgeführt werden.


      "müssten religiös motiviert sein", das ist der kapitale Denkfehler von Steinbach!

      Die religiöse Motivation kann keine Bedingung sein, denn das würde ja ein Sonderrecht für religiöse Eltern bedeuten.
      Ein religiöses Sonderrecht wäre aber krass verfassunsgwidrig, denn lt. GG darf niemand wegen seiner Religion bevorzugt werden!

      Dieses Traktat ist einfach nur laufender Schwachsinn hoch drei.

      Von Armin Steinbach ist anscheinend auch "Die Beschimpfung von Religionsgesellschaften gemäß § 166 StGB". Wo der Autor sich Gedanken macht, wie man den Mohammed-Karikaturisten rechtlich beikommen kann.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Zu Frank-Folter passt er auch irgendwie

      sueddeutsche.de/politik/interv…h-nicht-vergeben-1.526433
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • "Dieses Traktat ist einfach nur laufender Schwachsinn hoch drei."

      Man fragt sich, warum sich dieser Mensch, der sich mit einer Ausnahme, die 7 Jahre zurückliegt, ausschliesslich mit Europa- und Wirtschaftsrecht beschäftigt hat, urplötzlich auf die verfassungsrechtliche (!) Analyse der Beschneidung wirft. Der muss ja wochenlang daran gesessen haben...


      news.harvard.edu/gazette/1997/05.22/DeGunzburgFamil.html
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Steinbach schrieb:

      Studien zeigen, dass Genitalbeschneidungen das Risiko einer Frau
      merklich steigern, unfruchtbar zu werden und Komplikationen bei der Entbindung zu haben.
      Das trifft auf die Infibulation zu, einem kleinen Teil von GGM. Im weiteren Text schwenkt Steinbach dann auf "Klitorisbeschneidung" um. Merkt ja keiner.


      Insbesondere bringt die männliche Beschneidung keine
      Funktionsstörungen mit sich79. Komplikationen sind selten;
      sie sollen nur in 0,2–6 % der Fälle auftreten

      Armin Steinbach mit dem hach-so-beliebten Äpfel-Birnen-Vergleich:
      Wie hoch ist denn die Komplikationsrate bei Klitorisbeschneidungen, wenn sie nicht mit der rostigen Sense hinterm Busch sondern vom Chirurgen "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden"? Na? 8)
      Die werden ja auch ganz legal durchgeführt, nennen sich dann aber "ästhetische Klitorisreduktion".

      Natürlich keine Funktionsstörungen - das wichtigste - die Zeugungsfähigkeit bleibt ja erhalten! Und die Mädchen können später empfangen und gebären! Also alles paletti! ;) (sonst wäre Genitalverstümmelung von Kindern auch längst ausgestorben)

      Steinbach schrieb:

      Schwierig ist der Umgang mit „milden“ Formen der religiös motivierten Be-
      schneidung der Klitoris, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen
      mit der Beschneidung der Penisvorhaut vergleichbar ist. Die-
      sen Sachverhalt wollte der Gesetzgeber offenbar nicht gesetz-
      lich regeln. Für diese Fälle kann der neue § 1631 d BGB
      analog angewendet werden.
      OK, mokt wi! ;)


      Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Klitorisvorhautbeschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen weiblichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn "blablabla" (gilt de facto immer)

      In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Klitorisvorhautbeschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
      Ist es so "recht"? ?(


      Das interessante ist doch, dass dieser schwachsinnige Text 2018 (in der Zeit zwischen 2012 und 2018 wurde beim Wissenschaftlichen Dienst offenbar tabula rasa gemacht) zur Lieblingsquelle des WD in Sachen "Harmlosigkeit" avancierte. Dieser "Nebeneffekt" wurde dabei allerdings regelmäßig galant unterschlagen.

      Im übrigen laviert Steinbach kräftig umher: erst ist eigentlich nur religiöse Genitalverstümmelung OK, dann auch kulturelle und schließlich lässt er "hygienischen" Schwachsinn auch noch durchgehen..


      Die Taktik des "neuen", umgekrempelten WD ist simpel: man sucht sich die Quellen zusammen die die einem in den Kram passen und pickt sich aus denen dann noch mal das "passende" heraus.
      So haben wir uns "Wissenschaftliches Arbeiten" immer vorgestellt! (Ironie)

      Wie auch immer, für Steinbach hat es sich karrieremäßig natürlich ausgezahlt, dass er der Politik hilfreich zur Seite gesprungen ist.

      Siehe auch:

      Die zivil- und strafrechtliche Regelung der Beschneidung von Jungen im deutschen Recht

      Das Bundesfrauenministerium: "Kinderrechte ins Grundgesetz"


      bundestag.de/resource/blob/421…/WD-3-212-12-pdf-data.pdf


      So hat man sich auch immer transparente Politik vorgestellt: erst werden die BGM-kritischen Ausarbeitungen des WD jahrelang unter Verschluss gehalten, dann massiv geschwärzt.

      Dann werden ab 2018 zurechtgepfriemelte Jungenentrechtungsabsegnungs-Pamphlete verfass - da ist dann nichts geschwärzt.


      Und die Autoren - werden nie genannt. Da beeinflussen Leute Politik - und man weiß nicht mal wer.

      So hat man sich das immer vorgestellt mit der "Transparenz" in der "repräsentativen Demokratie" in der angeblich das Volk der Souverän ist... <X
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"