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    • Eine Vorhaut zu haben ist NATUR!

      Wie kann es sein, dass Grüne mehrheitlich eines der beiden Gechlechter benachteiligen, das Genital des männlichen Kindes der elterlichen Willkür preisgeben, während Mädchen auch vor geringsten genitalen Modifikationen geschützt werden?

      Fassungsloser
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • "Lieber Jörg, wahrscheinlich meinst Du § 1631d Bürgerliches Gesetzbuch? Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2012 nach intensiver Beratung ein Gesetz beschlossen, dass die Beschneidung von Jungen regelt. Es sieht vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Von den Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion stimmten 34 für das Gesetz, 16 dagegen und 15 haben sich enthalten. Gewissensfragen, welche die Ethik, Moral oder religiösen Überzeugungen Einzelner betreffen, werden in unserer Bundestagsfraktion nicht durch Mehrheitsbeschluss entschieden. Wir haben immer für eine verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben. Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den Grünen unterschiedliche Auffassungen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bejaht diese Frage. Viele Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu verankern. Dafür gab es Parlament keine Mehrheit. Eine Reihe Abgeordneter (unter diesen viele aus der grünen Bundestagsfraktion) hatte einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der hinsichtlich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl, der elterlichen Fürsorge, der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu einer anderen Abwägung kam, und deshalb vorsah, dass Eltern eine Beschneidung ohne medizinische Indikation erst veranlassen können, wenn ihr Sohn mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht hat und in den Eingriff einwilligt. Die Unterzeichner dieses Antrages sahen zumeist einen Widerspruch zwischen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung und der vom Sorgerecht künftig erfassten Möglichkeit der Eltern, in die Beschneidung einzuwilligen. Dieser Gesetzentwurf fand im Bundestag keine Mehrheit. Es gibt auf allen Seiten ehrenwerte und respektable Argumente. Sowohl den Argumenten, als auch denen, die sie vertreten, treten wir GRÜNE jeweils mit großem Respekt gegenüber. Viele Grüße Dein 3TW-Team "
    • Wie heißt es immer so schön:

      "Das ist jetzt keine Frage auf meine Antwort!" :cursing: (würg) (Pino)

      Was für eine Farce!


      jede Frage wird beantwortet!


      Will heißen: für jede Frage gibt es eine Schublade.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ich wette um eine Kiste Bier, dass ich auf meine Frage den exakt selben Textbaustein eine ebenso kluge Antwort bekomme.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • R2D2 schrieb:

      Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2012 nach intensiver Beratung ein Gesetz beschlossen, dass die Beschneidung von Jungen regelt. Es sieht vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht
      Drei Treffer bei google, wenn man diesen Satz eingibt!
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ich wette um eine Kiste Bier...


      Nette Idee, aber da wirst du wohl auf dem Trockenen sitzen bleiben. ^^
      Wer wäre schon so dämlich dagegen zu wetten?
      Obschon, in der heutigen Zeit wäre es ja nicht schwierig. Ein Zufallsgenerator, der mal diese, mal jene Phrasenbausteine auswählt und in zufälliger Reihenfolge aneinanderkettet.

      Mit solchen Antworten machen sich die Grünen komplett lächerlich. Das ist das genaue Gegenteil von "Dialog mit dem Bürger", das ist Verarsche.

      Sie wollen nicht Tacheles reden. Sie wollen nicht sagen: "die Blagen können ja noch nicht wählen. Und wenn sie später wählen, hat man sie ja längst auf Linie gebracht. Wir brauchen die muslimischen Stimmen. Das würde sich andersherum nicht rechnen. Außerdem haben wir Angst vor der A-Keule.
      Und außerdem es sind doch nur Jungen"

      Das fänden sie dann noch peinlicher als ihre Standard-Textbausteine. Dafür hat man fast schon wieder Verständnis.... (würg)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Ja ne, ist schon klar, ihr seid für die Gleichheit der Geschlechter....

      Meine Frage: Sind bei Euch Jungen eigentlich
      Menschen zweiter Klasse, oder wie kommt es das selbst das einritzen
      der Klitorisvorhaut verboten ist, aber das abtrennen der männlichen
      Vorhaut ohne Betäubung völlig OK? Meint ihr Jungen fühlen keine
      Schmerzen, oder haben kein Recht auf Unversehrtheit des eig. Körpers





      Antwort:Hallo Bela, wir GRÜNE setzten uns für die Gleichheit der Geschlechter und für den Kinderschutz sehr intensiv ein. Niemand soll aufgrund seines Geschlechts oder Geschlechtsindentität benachteiligt werden. Die Unversehrtheit des eigenen Körpers ist ein hohes und schützenswertes Gut und Menschenrecht. Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2012 nach intensiver Beratung ein Gesetz beschlossen, dass die Beschneidung von Jungen regelt. Es sieht vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Von den Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion stimmten 34 für das Gesetz, 16 dagegen und 15 haben sich enthalten. Gewissensfragen, welche die Ethik, Moral oder religiösen Überzeugungen Einzelner betreffen, werden in unserer Bundestagsfraktion nicht durch Mehrheitsbeschluss entschieden. Wir haben immer für eine verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben. Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den Grünen unterschiedliche Auffassungen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bejaht diese Frage. Viele Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu verankern. Dafür gab es Parlament keine Mehrheit. Eine Reihe Abgeordneter (unter diesen viele aus der grünen Bundestagsfraktion) hatte einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der hinsichtlich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl, der elterlichen Fürsorge, der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu einer anderen Abwägung kam, und deshalb vorsah, dass Eltern eine Beschneidung ohne medizinische Indikation erst veranlassen können, wenn ihr Sohn mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht hat und in den Eingriff einwilligt. Die Unterzeichner dieses Antrages sahen zumeist einen Widerspruch zwischen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung und der vom Sorgerecht künftig erfassten Möglichkeit der Eltern, in die Beschneidung einzuwilligen. Dieser Gesetzentwurf fand im Bundestag keine Mehrheit. Es gibt auf allen Seiten ehrenwerte und respektable Argumente. Sowohl den Argumenten, als auch denen, die sie vertreten, treten wir GRÜNE jeweils mit großem Respekt gegenüber. Viele Grüße 3TW-Team
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)
    • Die machen sich ja richtig Mühe! Der einleitende Satz wird tatsächlich variiert!

      wir GRÜNE setzten uns für die Gleichheit der Geschlechter und für den Kinderschutz sehr intensiv ein


      (Pino) (Pino) (Pino) (Pino) (Pino) (Pino) (Pino) (Pino) (Pino) (Pino)
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Wie von "Deep Green Thought" zu erfahren war, wird die Antwort "42" in Zukunft unterteilt.

      Beispiele:

      42a : "...antisemitische Stimmen..."
      42b : "...angemessene Betäubung..."
      42c : "...historische Verantwortung..."
      42d : "...nicht zu vergleichen..."
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Frage: Was muss eigentlich passieren, damit Politiker merken, das man Religion nicht an dritte ausüben darf. Erst recht nicht an Kindern ohne Betäubung. Denn für Säuglinge gibt es keine richtig wirkende Betäubung. Wann hört der Beschneidungsunsinn auf?


      Antwort: Hallo Bela, der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2012 nach intensiver Beratung ein Gesetz beschlossen, dass die Beschneidung von Jungen regelt. Es sieht vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Von den Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion stimmten 34 für das Gesetz, 16 dagegen und 15 haben sich enthalten. Gewissensfragen, welche die Ethik, Moral oder religiösen Überzeugungen Einzelner betreffen, werden in unserer Bundestagsfraktion nicht durch Mehrheitsbeschluss entschieden. Wir haben immer für eine verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben. Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den Grünen unterschiedliche Auffassungen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bejaht diese Frage. Viele Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu verankern. Dafür gab es Parlament keine Mehrheit. Eine Reihe Abgeordneter (unter diesen viele aus der grünen Bundestagsfraktion) hatte einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der hinsichtlich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl, der elterlichen Fürsorge, der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu einer anderen Abwägung kam, und deshalb vorsah, dass Eltern eine Beschneidung ohne medizinische Indikation erst veranlassen können, wenn ihr Sohn mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht hat und in den Eingriff einwilligt. Die Unterzeichner dieses Antrages sahen zumeist einen Widerspruch zwischen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung und der vom Sorgerecht künftig erfassten Möglichkeit der Eltern, in die Beschneidung einzuwilligen. Dieser Gesetzentwurf fand im Bundestag keine Mehrheit. Es gibt auf allen Seiten ehrenwerte und respektable Argumente. Sowohl den Argumenten, als auch denen, die sie vertreten, treten wir GRÜNE jeweils mit großem Respekt gegenüber. Einfache Lösungen wird es in dieser Frage nicht geben, aber wir wollen und werden weiter über dieses Thema debattieren. Viele Grüße, das 3 Tage wach Team

      (würg)
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)
    • Eine Vorhaut zu haben ist NATUR!

      Wie kann es sein, dass Grüne mehrheitlich eines der beiden Gechlechter benachteiligen, das Genital des männlichen Kindes der elterlichen Willkür preisgeben, während Mädchen auch vor geringsten genitalen Modifikationen geschützt werden?

      Fassungsloser


      Hallo Herr ---, Wir Grünen setzten uns in allen Bereichen dafür ein, dass niemand aufgrund seines Geschlechtes oder seiner Genderidentität diskriminiert wird. Wir setzten uns auch für Kinderreichte ein und für ein Selbstbestimmungsrecht der Kinder und ihrer körperliche Unversehrtheit und das Recht auf eine gewaltfreie Erzeihung. Allerdings trifft die Frage der männlichen Beschneidung auch den Bereich der Religionsfreiheit auf das wir als Grüne auch großen Wert legen. Als die Regierung im Schnellverfahren ein Gesetz vorgelegt hat, welches die Beschneidung erlauben sollte, war noch keine Zeit diese Debatte in alle Sorgfallt abgewogen zu führen. Die Fraktion pflegt in Fragen die Religion betreffen die Abstimmung ganz der Gewissensfreiheit zu überlassen und so haben viele den Gesetzesentwurf der Regierung zugestimmt. Allerdings sahen auch einige aus der Fraktion die Konflikte mit anderen Grund- und Menschenrechten und haben einen alternativen Entwurf eingebracht, der auf Religionsmündigkeit und Einwilligung des Kindes setzt. Dafür hat sich aber keine Mehrheit im Bundestagsgefunden. Als gesamtpartei haben wir zu dieser Frage noch keine Position entwickelt, sie wird in der Partei und ihrern Arbeitskreisen (Gesundheit, Kinderrechte, Säkulare) zum teil sehr kontrovers noch diskutiert. Es wird nach der Bundestagswahl eine Kommission eingerichtet, die sich dieser und anderer Fragen des Religionsverfassungsrechts stellen wird und Beschlussvorlagen für einen Parteitag erarbeiten wird. Für uns ist diese Diskussion nicht beendet, es ist aber klar, dass wir sie mit dem nötigen Respekt führen müssen und die unterschiedliche Grundrechte sorgfältig abwägen müssen. Dabei stützten wir uns auf fundierte Positionen in der Kinderrechtspolitik.


      Jetzt klappt nicht mal mehr die automatische Rechtschreibprüfung bei den Grünen....

      Das ging den Grünen alles zu flott. Et waren ja auch nur sechs Monate! Und für was hatten sie in der Zeit alles Zeit!
      Aber - wenn sie nicht recht durchblickten, dann hätten sie doch nicht mehrheitlich zustimmen müssen! Für Leute die nicht durchblicken gibt es doch die Möglichkeit der Enthaltung!

      "Wir Grünen setzten uns in allen Bereichen dafür ein.."
      " Wir setzten uns auch für Kinderreichte ein.."

      Kinderreiche? Wo gibt's die noch? Ach so.... ;)

      Erinnert mich irgendwie an den ollen Mielke:

      Ich liebe doch alle – alle Menschen – Na ich liebe doch – Ich setze mich doch dafür ein.
      ^^

      Jau, setzen, sechs! :cursing:

      ErSie hat sich stets sehr bemüht. Wir wünschen HerrnFrau Grün alles Gute für seinihren weiteren Berufsweg - in der Produktion.


      Wir hoffen, dass wir Deine Frage zu Deiner Zufriedenheit beantwortet haben und zählen am 22. September auf Deine Stimme.



      Genau, grün ist die Hoffnung! Ach nee, grün war mal die Hoffnung.

      PS: Sind wir jetzt schon per du? Dududu!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Frage: Was sagen sie dazu das die Salbe Emla keine Zulassung für Säuglinge hat und daher völlig ungeeignet ist bei der Beschneidung 8 Tage alter Jungen benutzt zu werden. Ist das für Sie hinnehmbar und Akzeptabel?


      Antwort:Guten Tag, Emla ist eine Creme, die lokale Betäubungsmittel enthält. Sie ist für Säuglinge mit bestimmten Einschränkungen (z.B. nicht für Frühgeborene) zugelassen, allerdings nicht auf der Schleimhaut der Geschlechtsteile für alle Kinder unter zwölf Jahren. Damit sollte sie nicht in diesem Bereich angewendet werden. Die einzelne Ärztin und der einzelne Arzt können Medikamente jedoch auch in begründeten Ausnahmen auch dann verwenden, wenn es einen speziellen Grund gibt dies trotzdem zu tun. Dies muss immer im Einzelfall geprüft werden, im Allgemeinen aber sollten lokale Betäubungsmittel eben nicht auf der Schleimhaut von Kindern angewendet werden. Ich hoffe wir konnten damit deine Frage zufriedenstellend beantworten. Viele Grüße! Das Drei Tage Wach Team




      Unter Antworten stelle ich mir was anderes vor.....
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)
    • Hey, die Grünen bieten sogar ganz praktische Lebenshilfe!

      Wie finde ich am leichstesten eine Freundin? Ich bin 25 und immer noch Jungfrau.


      Hallo einsamer Karsten! Flirten! Einfach nett sein! Du selbst sein! Und wenn es einmal nicht klappt, bloß nicht entmutigen lassen. Schon am nächsten Tag könnte Dir deine Traumfrau in die Arme laufen :) Bei uns Grünen gibt es davon viele, schau doch mal vorbei :) Dein 3tw-Team


      Und bieten auch noch gleich ihre Frauen an! Was man für Stimmen nicht alles macht! :D

      Da können die doch bestimmt auch bei anderen Sachen Tips geben, z.B. wie man am besten eine Vorhaut restauriert.... :P
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Haltet ihr § 1631 d BGB , inhaltlich die rechtliche Benachteiligung von Kindern männlichen Geschlechts im Schutz ihres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und ihrer sexuellen Selbstbestimmung für einen tragfähigen Minimalkonsens in einer multikulturellen und -religiösen Gesellschaft?

      Hallo Angelika, dieser Paragraph regelt die Beschneidung männlicher Kinder. Dies ist ein sehr schwieriges und in der Gesellschaft umstrittenes Thema. Die Bundestagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bei der Einführung dieses Gesetzes unterschiedlich abgestimmt. Der Fraktion insgesamt war es dabei sehr wichtig, dass dieses Gesetz ausführlich debattiert wird und viele unserer GRÜNEN Abgeordneten haben ihre Abstimmungen ausführlich individuell begründet. Zur multireligiösen Gesellschaft gehört auch die Achtung vor Menschen, die ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit leben wollen. Also lautet eine kurze Antwort auf deine Frage: Für viele GRÜNE ja - für viele andere NEIN. Viele Grüße 3Tw-Team
      "Vielen Dank für die Antwort auf meine Frage zum §1631d BGB. Ich (3 Kinder, mein Mann ist gebürtiger Syrer) habe offensichtlich ein anderes Verständnis von Toleranz und Religionsfreiheit, als es bei euch leider (mittlerweile) vorherrschend ist.
      Ich werde euch nicht mehr wählen. Alles Gute!"
      Liebe Angelika, das Thema Beschneidung ist sehr heikel, denn hier prallen mindestens zwei kulturelle und religiöse Welten aufeinander, die grundsätzlich erst einmal beide respektiert werden müssen. Man kann nicht einfach eine jahrtausendalte Tradition von Heute auf Morgen verbieten. Bei der Beschneidung von Mädchen handelt es sich im Gegensatz dazu eindeutig um Körperverletzung und Menschenrechtsverletzung. Deshalb verurteilen wir sie kulturunabhängig grundsätzlich. Bei Jungs unter 14 sind wir stärker vom Respekt vor der religiösen Tradition geleitet und von vielen Stimmen Betroffener, die ihre eigene Beschneidung NICHT überwiegend als Menschenrechtsverletzung wahrnehmen (im Gegensatz zu Mädchen und Frauen). Bei der enstprechenden Abstimmung zur Beschneidung von Jungen im Bundestag stimmten unsere Abgeordneten unterschiedlich ab. Mit freundlichen Grüßen Drei Tage Wach
      Die Hervorhebung ist von mir.

      Herabwürdigung afrikanischer Kultur und Sexismus vom Feinsten.
    • Mir ist jetzt mal - für meine Verhältnisse - der Kragen geplatzt. Der Telegrammstil ist der 300 Zeichen Grenze geschuldet, viel zu wenig für einen halbwegs seriösen Wutanfall:

      Ihr rechtfertigt Eure mehrheitliche Zustimmung zu 1631d unablässig mit Respekt vor religiösen Traditionen. Im Gesetz steht nichts von Religion, männliche Kindergenitalien dürfen aus beliebigen Gründen verstümmelt werden. 1631d + 226a = Grüne Verachtung für das männliche Geschlecht. Schämt Euch!
    • Hi, erstmal vorweg ne ziemlich abstruse entdeckung im analogen zur religiösen legitimation des einen und zur ablehnung des anderen...:

      Frage: Liebe Grüne,
      werdet Ihr Euch im Fall einer Regierungsbeteiligung für die Herabsetzung
      des Heiratsalters für Mädchen (ich denke, neun als Mindestalter wäre
      OK) einsetzen? Werdet Ihr Euch somit für eine Beendigung der Diskriminierung von
      Muslimen einsetzen? Viel Erfolg bei der Wahl! - Abu ..." - Abu Iblis

      Antwort: Hallo Abu Iblis,
      einfache Antwort: NEIN! Wir denken auch nicht, dass wir damit jemanden
      diskriminieren. Gerade in den letzen Wochen ist ein junges Mädchen in
      einem muslimischen Land nach der Hochzeitsnacht gestorben, die mit acht
      Jahren verheiratet wurde... Ein sehr trauriges Kapitel, Viele Grüße das 3 Tage Wach Team

      Ich habe gerade auch eine eigene Frage gestellt, nach beantwortung werde ich sie posten.
    • Deine Wut verstehe ich gut. Zumal ich den Eindruck habe, dass dieses 3-Tages-Team nicht einmal glaubt, was es da schreibt.
      Dieses Geseier geht mir gegen den Strich, von wegen "sorgfältig abgewogen, vor dem Hintergrund... blablabla".
      Die Sache ist doch einfach: man schneidet einem Kind nicht in die Haut, um welche Vorstellungen auch immer zu realisieren.
      In 20 Jahren geht es denen genau wie es heute Volker Beck geht. Die werden sich eines Tags verantworten müssen.
      Wobei verantworten für mich nur mal heisst Antworten zu liefern auf die bohrende Frage "wie konntest du bloß...?"
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      In 20 Jahren geht es denen genau wie es heute Volker Beck geht. Die werden sich eines Tags verantworten müssen.


      Danke Guy, genau so ist es!

      Wobei insbesondere der folgende Satz in der Antwort an Susanna für mich so klingt, als hätte ihn Beck himself abgesondert:

      3TW schrieb:

      Bei Jungs unter 14 sind wir stärker vom Respekt vor der religiösen Tradition geleitet und von vielen Stimmen Betroffener, die ihre eigene Beschneidung NICHT überwiegend als Menschenrechtsverletzung wahrnehmen...


      Das ist exakt dieselbe verächtliche Art mit der er über Monate auf seiner beckstage Plattform auch kritische Stimmen von negativ Betroffenen niedergemacht hat. Die Frage, wie viel % negativ Betroffene man denn bereit ist, als Kollateralschaden eines All-you-can-cut-(as-long-as-it's-male)-Legalisierungsgesetzes hinzunehmen, hat mir bisher noch kein Politiker beantwortet.

      Vielleicht sollte ich "Deep Green Thought" und seine 3TW-Hacker nochmal danach befragen. Auch auf die Gefahr hin, dass die Antwort dann "42" ist.
    • Deine Frage an uns lautete:




      Zitat:"Bei der Beschneidung von Mädchen handelt es sich..eindeutig um
      Körperverletzung und Menschenrechtsverletzung." Objektiv gilt dies
      genauso für Jungen und wird nachträglich durch religiöse Ansichten
      geschlechtsabhängig legitimiert. Dies ist GGwidrig. Habt ihr keinen Mut
      zur Veränderung?


      Lieber
      Tobias, das Thema Beschneidung ist nicht einfach. Auch bei uns wurde und
      wird die Beschneidung von Kindern kontrovers diskutiert. Als der
      Deutsche Bundestag im Dezember 2012 nach intensiver Beratung über das
      Gesetz zur Beschneidung beraten hat, haben wir diese Gewissensfrage
      allen Abgeorndeten der GRÜNEN Fraktion frei gestellt. Das Gesetz sieht
      vor, eine medizinisch fachgerecht durchgeführte Beschneidung weiter
      zuzulassen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Von den
      Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion stimmten 34 für das Gesetz,
      16 dagegen und 15 haben sich enthalten. Wir haben immer für eine
      verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben.
      Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre
      religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den
      Grünen unterschiedliche Auffassungen. Das vom Bundestag beschlossene
      Gesetz bejaht diese Frage. Viele Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
      wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der
      Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des
      Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu
      verankern. Dafür gab es im Parlament keine Mehrheit. Eine Reihe
      Abgeordneter (unter diesen viele aus der grünen Bundestagsfraktion)
      hatte einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der hinsichtlich des
      Rechts auf körperliche Unversehrtheit, des Kindeswohls, der elterlichen
      Fürsorge, der Religionsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechts des
      Kindes zu einer anderen Abwägung kam, und deshalb vorsah, dass Eltern
      eine Beschneidung ohne medizinische Indikation erst veranlassen können,
      wenn ihr Sohn mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht hat und in
      den Eingriff einwilligt. Die UnterzeichnerInnen dieses Antrages sahen
      zumeist einen Widerspruch zwischen dem Recht auf gewaltfreie Erziehung
      und der vom Sorgerecht künftig erfassten Möglichkeit der Eltern, in die
      Beschneidung einzuwilligen. Dieser Gesetzentwurf fand im Bundestag keine
      Mehrheit. Viele Grüße Dein 3TW-Team
    • Gerade in den letzen Wochen ist ein junges Mädchen in
      einem muslimischen Land nach der Hochzeitsnacht gestorben, die mit acht
      Jahren verheiratet wurde..


      Ja schrecklich, und es versterben auch immer wieder Jungen nach Genitalverstümmelung. Nicht nur in Afrika, auch in Europa.

      Aber das Schlüsselwort ist hier MÄDCHEN. Bei "Mädchen" geht den Grünen aber subito die Alarmglocke, da sind sie hellwach. Da spielt dann Multikulti, Religion, Tradition - alles keine Rolle mehr. Doch nicht bei MÄDCHEN!!! :thumbdown:

      Frei nach George Orwell (Farm der Tiere)

      „Alle Geschlechter sind gleich,

      Aber manche sind gleicher.“

      Bei Jungs unter 14 sind wir stärker vom Respekt vor der religiösen Tradition geleitet..


      Der passende Kraftausdruck gestrichen :cursing:
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Vor Kurzem haben Christen mit ihren Kindern das Land verlassen, weil sie nach dem biblischen Züchtigungsgebot erzogen haben und dafür belangt worden sind. Was werden die Grünen für das Recht auf freie Religionsausübung dieser tiefgläubigen Menschen tun?
      Hallo Angelika, danke für die spannende Frage. Immer, wenn zwei Grundrechte aufeinanderprallen, müssen wir abwägen. Wir sind sowohl für die Religionsfreiheit als auch für das Recht von Kindern auf Schutz vor Missbrauch. In diesem Fall wiegt für uns immer das Wohl des Kindes höher. Wir sind gegen Gewalt an Kindern, also auch gegen das Praktizieren des "Züchtigungsgebotes". Liebe Grüße, dein 3TW-Team
      Tja, da haben die Mitglieder der Zwölf Stämme (und diverser anderen Freikirchen) halt Pech gehabt.

      Aber mal ehrlich: Man kann froh sein, dass wenigstens das Gewalttabu (zumindest bestimmte Formen von Gewalt) gegenüber Kindern bei den Grünen fest verankert scheint.