Walter Straßer, Wahlkreis Deggendorf

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    • Walter Straßer, Wahlkreis Deggendorf

      Ich habe alle für meinen Wahlkreis in Frage kommenden Direktkandidaten zur Bundestagswahl 2013 angeschrieben mit der Bitte, ihren Standpunkt zum §1631d BGB klarzumachen.
      Hier die erfreuliche Mail von Walter Straßer:

      Sehr geehrter Herr XXX,

      ...

      Wie Sie bereits in Ihrem Schreiben zitieren, ist der Beschluss des Bundestages verbunden mit "nicht einsichts- und entscheidungsfähigen Kindern und das Erziehungsrecht der Eltern und deren Verständnis von Religionsfreiheit".

      Dazu kommt hier so ziemlich Alles zum Tragen, das einfache Entscheidung schwer möglich macht: Glaubensfreiheit mit religiösem Ritual gepaart, gegen geschlechtliche Selbstbestimmung und körperliche und geistige Unversehrtheit nach dem Grundgesetz.

      Dies noch im schwierigen Umfeld des Judentums mit insbesondere der jüngsten deutschen Geschichte.
      Deshalb habe ich auch den Eindruck, dass der Beschluss des Bundestags eine (nicht couragierte) Ausweichlösung war.

      Es ist abzuwarten, ob sich bei ausreichendem öffentlichem Druck eine neue Beschlussinitiative ergibt?

      Bei den Piraten wurde das Thema auf diversen Ebenen genauso divers diskutiert, eine schlüssige Stellungnahme kam meines Wissens nicht zustande. Auch auf dem Landesparteitag der Piratenpartei wurde diesbezüglich kein Beschluss gefaßt. Im Wahl- und Grundsatzprogramm haben wir das Thema nicht explizit: Hier wird von Religionsfreiheit gesprochen, auch im Sinne der Freiheit von religiöser Bevormundung und Trennung von Kirche und Staat.

      Ihre, von der wissenschaftlichen - medizinischen Seite aufgeführten Argumente und Quellentexte sind für mich schwerwiegend. Die körperliche Unversehrtheit steht für mich an erster Stelle. Diese kann kein noch so langjähriges religiöses Ritual ausser Kraft setzen.

      Das gilt für Frauen wie Männer.
      - Ausnahme natürlich eine medizinische Indikation

      Es wäre durchaus denkbar, die Entscheidung über die Entfernung der Vorhaut auf ein Alter zu verschieben, in dem der Jugendliche mit z.B. 16 Jahren eine freie Entscheidung im Rahmen seiner Religionszugehörigkeit treffen kann!

      In diesem Sinne würde ich mich als Abgeordneter für die Abschaffung des § 1631d BGB einsetzen.


      Mit freundlichen Grüßen

      Walter Straßer
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