Nettes Filmchen, das alle Pro-Argumente zusammenfasst und entkräftet - Mythen und Fakten

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    • Nettes Filmchen, das alle Pro-Argumente zusammenfasst und entkräftet - Mythen und Fakten

      [video]http://www.youtube.com/watch?v=7wIew1NFQSE[/video]
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Film und Hefte?

      Hallo. danke für den Film, ganz nett aber leider etwas zu kurz geraten.
      Ein paar Studienkollegen und ich möchten einen Vortrag über Beschneidung halten und suchen einen guten KURZ film darüber.
      Der wissenschaftlich fundiert ist.
      Außerdem wollen wir zusätzlich Hefte austeilen und anbieten. Hefte mit Informationen zum Thema. Die die Kollegen dann mitnehmen können.
      Das Problem sind nur die Kosten, denn es werden etwa 100 Studenten daran teilnehmen. Gibt es einen Förderverein der die Kosten für die Hefte übernehmen würde? Kennt ihr euch da vielleicht aus?

      Grüße
    • Zum Thema "Heftchen" hab ich zweierlei:
      Einmal die Broschüre "Mann oh Mann" des Berufsverbandes der Deutschen Kinder- und Jugendärzte.
      Hier gehts zwar in erster Linie um die Vorhaut und nicht um die Beschneidung, aber als Informationsquelle ist diese Broschüre sehr gut.
      Und dann noch das Zirkumpendium . Es ist eine umfassende Wissenssammlung rund um die Beschneidung. Es ist frei zum Download, damit hättet Ihr nur die Kosten, die beim Druck entstehen.
      Sollte überschaubar sein, oder?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Hallo Sternlein,

      tolle Idee, ich drücke schon mal die Daumen! Was die Filme betrifft, so findet man die besten und informativsten Kurzfilme leider nur in englischer Sprache. (Bei öffentlichen Aufführungen ist das Urheberrecht zu beachten; ggf. können wir hier Daten vermitteln usw.). Wenn das für das Zielpublikum ok ist, wäre etwa zu empfehlen:

      Unrepresented Voices in Circumcision

      Circumcision The Whole Story

      Englisch mit deutschen Untertiteln (kostenpflichtig):

      It's a boy!

      Stärker auf die amerikanischen Verhältnisse Bezug nehmend, aber sehr umfassend:
      Whose Body, Whose Rights? 1/1
      Whose Body, Whose Rights? 1/2

      Gruß Maria
    • Vielen vielen Dank, für eure schnelle Hilfe.
      tolle links und das es dazu schon hefte gibt ist ja klasse. wollten eigentl. selbst welche zusammenstellen, aberwenn es schon welche gibt dann umso besser! Nur mit dem Druck, da muss ich noch überlegen. ich frage auch mal an der Uni nach vielleicht gibts finanzielle Möglichkeiten.
    • Zirkumpendien

      Hallo Sternlein!

      Auf die-betroffenen.de wo auch eine Möglichkeit zum Download des Zirkumpendiums ist gibt es eine Kontaktmailadresse.
      Melde Dich dort und schildere kurz Dein Anliegen. Ich kann mir gut vorstellen, dass man Dir eine entsprechende Anzahl von Heften günstig zur Verfügung stellt.
    • Pensador schrieb:

      Täterpropaganda
      hmmm. ich weiß was du meinst, aber schau mal, all dieser Vorhautverkürzer handeln in bester Absicht...
      Das ist nur eine Erklärung und keineswegs eine Rechtfertigung.
      Man kann in bester Absicht einem Irrtum aufsitzen und Schaden anrichten.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      ...all dieser Vorhautverkürzer handeln in bester Absicht


      Vorhautzerstörer, da bleibt meist nichts mehr von.

      Ist es beste Absicht, oder schlicht Narzismus wenn man möchte, dass der Sohn "da unten" so ist wie man selbst? Oder wenn man sich nicht der Kritik der eigenen Eltern, der Verwandtschaft aussetzen möchte? Oder wenn man glaubt, dass für einen selbst das bei der Körperpflege des Sohnes praktischer wäre?
      So einfach "beste Absicht" unterstellen sollte man da auch nicht. Bzw. muss man bei "beste" fragen: Das Beste - "für wen?" Für die Eltern, die Verwandtschaft (tolle Fete!), oder für das Kind?
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Danke Selbstbestimmung

      für diesen differenzierenden Beitrag.

      In der Tat ist es sehr anzuzweifeln, dass immer eine "beste Absicht" vorliegt.

      Handelt ein Dr. Schweiger in Erfurt in bester Absicht mit seinen Pädobildchen mit dem zungelechzenden Jungen mit Riesenschere in der Hand?
      Oder liegt hier nicht eher schnöde Lügenpropaganda aus finanziellen Interessen vor?

      Die von Selbstbestimmung genannten Beispiele sind ebenfalls mit "bester Absicht" unzutreffend umschrieben. Allerdings auch nicht mit "böser Absicht", denn natürlich wollen die Eltern ihren Söhnen oder Töchtern keinen Schaden zufügen.

      Aber: sie nehmen zumindest ein Risiko bewusst in Kauf. Die anschließende oft massive Verteidigung von Seiten von Eltern ist ein Hinweis darauf, wie schwer es ihnen fiel, ihren Kindern die Empathie zu verweigern und sie der Prozedur auszusetzen.

      Die Rechtfertigungen, die von Eltern vorgebracht werden, würde ich am ehesten mit Projektionen von Erwachsenensicht auf Kinder beschreiben. Sie dienen der Verteidigung ihrer Vorstellungen, ihrer Traditionen, ihrer Verdrängungen. Sie sind keine "beste Absicht", sondern erfüllen Funktionen im Interesse der Erwachsenen.

      Und alles, was scheinbar im Interesse der Kindes vorgegeben wird, ist falsch (gesünder, tut nicht weh), dient der Absicherung der eigenen auch eine Funktion erfüllenden Intoleranz (sonst wird er ausgegrenzt) oder sexualisiert das Kind und ist damit ein verbaler Übergriff (er kann später länger, Frauen finden es leckerer, schützt angeblich vor Geschlechtskrankheiten) und stellt sich erst, wenn der Betroffene so alt wäre, selbst entscheiden zu können (Thema verfehlt).

      Man muss sich immer wieder klar machen:

      Genitalverstümmelungen an Kindern finden IMMER NUR im Interesse von Erwachsenen statt.
      Und dieses Interesse ist sehr vielfältig und muss differenziert analysiert werden.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      So einfach "beste Absicht" unterstellen sollte man da auch nicht. Bzw. muss man bei "beste" fragen: Das Beste - "für wen?" Für die Eltern, die Verwandtschaft (tolle Fete!), oder für das Kind?
      Selbstverständlich ist das immer nur die beste Absicht aus der Sicht des Beschneidenden. Dass Unwissenheit, Verblendung, Arroganz, Ignoranz um die Interessen des Kindes und der potenziellen Schäden dieser besten Absicht beiwohnen, ändert nichts daran, dass sie das bei bestem Gewissen tun.
      Außer vollkommen Durchgeknallten tut das niemand in eindeutiger böser Absicht.
      Das dabei einigermaßen verquerte Mechanismen am Werk sind, um sich diese "beste Absicht" intellektuell und emotionell zu bewahren ist natürlich ebenso wenig von der Hand zu weisen. Das geht bis hin zu Selbstvernebelung.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Die Eltern machen das mit Absicht. So weit richtig.

      Es ist also eine vorsätzliche Straftat. Das wirkt sich lediglich verschärfend aus gegenüber "fahrlässig" oder "aus Versehen".
      Ob die Absicht "gut" oder gar "bestens" ist, das muss man aus neutraler Sicht beurteilen.
      Wenn jemand meint sein Sohn müsste genauso genitalverstümmelt sein wie er selbst ist das objektiv gesehen keine gute, und schon gar keine beste Absicht. Das ist Egoismus.
      Man kann das auch als Versuch sehen das Kind stärker an die Eltern zu binden. Auch das wäre - Egoismus.



      Aus seiner Sicht handelt eigentlich kaum ein Straftäter böse. Alle handeln aus bester Absicht - für sich.
      Wer einen Ladendiebstahl begeht, der "hat das Geld nicht über", ist also aus seiner Sicht bedürftig - und die Handelskette schwimmt seiner Meinung nach sowieso im Geld, das sie den Kunden übelst abgezockt hat. Er handelt aus seiner Sicht "in bester Absicht".
      Die wenigsten Straftäter sind einsichtig. Oft rechtfertigen sie ihre Taten, oder sehen sich - so sie bestraft werden - selbst als Opfer. Das ist nichts besonderes.

      Der Körper des Kindes ist sein Kapital. Ganz ähnlich, wie wenn ein Kind erbt. Es steht Eltern nicht zu, sich am Kapital des Kindes zu vergreifen, und es ist auch nichts gutes oder bestes daran. Auch nicht an der Absicht.
      Um es mal auf die Spitze zu treiben (sicher qualitativ nicht vergleichbar): die Eltern, die ihre Tochter zunähen lassen, damit ihr "Marktwert" erhalten bleibt (die Eltern hätten natürlich eine ganz andere Begründung - damit sie "rein" bleibt) - handeln auch nur aus bester Absicht, oder? Aus ihrer Sicht, sicher. Aber nicht aus Sicht der Tochter.

      "Beste Absicht" wäre, wenn das Kind durch die Präsenz der Vorhaut ein erhebliches Risiko hätte noch während des Kindesalters schwer zu erkranken - oder bereits durch die Vorhaut erheblich krank wäre, und keine andere Möglichkeit der Abhilfe bestünde.
      Das könnte dann jeder rational denkende Mensch nachvollziehen.
      Ja, man müsste sogar in Fällen von Lebensgefahr oder drohenden schwerer bleibender Schäden sagen: verweigern die Eltern die Zustimmung, muss in Sachen medizinischer Behandlung ein temporärer Vormund eingesetzt werden.
      In objektiv bester Absicht.

      Wenn du prügelnde Eltern fragst - sie handlen auch nur - aus ihrer Sicht - in bester Absicht. "Gelobt sei, was hart macht!"

      Was bringt also dieses ganze "Aber die handeln doch nur in bester Absicht!" Es ist völlig irrelevant.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Es ist also eine vorsätzliche Straftat.
      Ist es nicht. In D ist die VA erlaubt, gleich aus welchem Grund. Das ist als Faktum zu akzeptieren. Wir soind damit nicht einverstanden und wir wissen wie die Wirklichkeit zurecht gebogen wurde und welche Motivationen und Machtmechanismen dahinterstehen.

      Selbstbestimmung schrieb:

      Ob die Absicht "gut" oder gar "bestens" ist, das muss man aus neutraler Sicht beurteilen.
      Welches ist die neutrale Sicht? Die Gegenseite behauptet das ebenso. Es gibt keine "neutrale Sicht", sondern nur einen gesellschaftlichen Konsens, auf den wir gerade Einfluss nehmen.
      Derzeit wird von einigen Kreisen (auch von uns) die Verfassungswidrigkeit von 1631d (noch) vermutet. Eindeutig Verfassungswidrig ist aber nur das, was als solches von denen beurteilt wird, die es zurück an das Parlament überweisen können, zur Neuregelung, nämlich das BVG selbst.
      Auch darauf nehmen wir Einfluss. Und ich prognostiziere, dass es gut 10 Jahre und etliche Studien dauern wird, bis es allgemein, bis in die politischen Sphären anerkannt ist, dass Beschneidung Schaden anrichtet. Dann fallen die Würfel.

      Selbstbestimmung schrieb:

      Das ist Egoismus.
      Das ist deine Sicht. Jedes Beschneidende Elternteil handelt im Interesse des Kindes, wohlgemerkt, so wie es das Interesse des Kindes auffasst. Dass es dabei einigen Vorurteilen und einer mächtigen Konditionierung unterliegt, ändert an der aufrichtig guten Absicht nichts, die dann jedoch fatale Folgen für etliche Jungen zeitigt.

      Wie hilft es der Sache, diese Menschen als Straftäter zu bezeichnen, was du tust.

      Selbstbestimmung schrieb:

      Aus seiner Sicht handelt eigentlich kaum ein Straftäter böse.
      Bei Kriminellen gibt es welche, die ein schlechtes Gewissen haben, genau wissen, dass sie etwas verbotenes tun und dennoch straffällig werden und dann gibt es antisoziale Kriminelle, die keinerlei Gewissen haben. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

      Selbstbestimmung schrieb:

      Eltern, die ihre Tochter zunähen lassen, damit ihr "Marktwert" erhalten bleibt (die Eltern hätten natürlich eine ganz andere Begründung - damit sie "rein" bleibt) - handeln auch nur aus bester Absicht, oder? Aus ihrer Sicht, sicher. Aber nicht aus Sicht der Tochter.
      Genau das wollte ich demonstrieren. Die "beste Absicht" ist eine Frage der Perspektive.

      Selbstbestimmung schrieb:

      "Beste Absicht" wäre, wenn das Kind durch die Präsenz der Vorhaut ein erhebliches Risiko hätte
      Und da sind wir beim Thema. Genau hier setzen Leute wir Lobel an und behaupten erst einmal die Vorhaut habe keinerlei sexuelle Funktion, und sei zudem in vielfacher Hinsicht problematisch. Ich nehme ihm zwar nicht ab, dass er das wirklich glaubt, aber was kann man dagegen machen? Studien präsentieren, bis diese Behauptungen auch in Politikerköpfen nicht mehr aufrecht zu erhalten sind, die, wie ich schon sagte, andere Interessen haben als die Wahrheitsfindung über die Funktion und Sinnhaftigkeit der Vorhaut.

      Selbstbestimmung schrieb:

      Was bringt also dieses ganze "Aber die handeln doch nur in bester Absicht!" Es ist völlig irrelevant.
      Es ist nicht irrelevant. Eine ordentliche Debatte fängt damit an, dass man den Gegner nicht als Straftäter etikettiert, der in eindeutig böser Absicht handelt. Das ist wichtig, zur Aufrechterhaltung des Dialogs, der nebenbei bemerkt verweigert wird, aber das ist nicht unser Problem, das ist deren. Es ist auch wichtig, seine Gegner ordentlich zu behandeln, in den Augen der Zuschauer, die daran, wie wir mit unseren Gegnern umgehen unsere Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit beurteilen.
      Wie kann man um die Anerkennung der eigenen Argumente werben, wenn man die Gegenseite als irrational und kriminell hinstellt, was man aus deinen Argumenten, mit einiger Böswilligkeit, leicht herausziehen kann?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ich werde das Verstümmeln von Kindergenitalien geschlechtsunabhängig eine Straftat nennen, bis dass ich meinen letzten Atemzug getan habe.
      Bis zum 12.12.2012 war das auch "de lege lata" so, da sind sich die Strafrechtler weitgehend einig - bis hin zu BGH-Richtern, und so hatte auch das LG Köln entscheiden.
      Es geht hier nicht um "Etikettierung". Es geht um Umetikettierung, um Etikettenschwindel.
      Die Regierung hat gesagt: unsere Gerichte sind doof, der §223 StGB ist doof, die Verfassung ist doof (und bis von den Betroffenen jemand in Karlsruhe klagen kann, haben wir doch längst unser Schäfchen (Aufsichtsrat, Europa-Posten...(hat es die Schnarre eigentlich geschafft?)) auf dem Trockenen.

      §226a StGB (u.a.: Verstümmelung/Zerstörung der Klitoris-Vorhaut) und §1631d BGB (Verstümmelung/Zerstörung der Penis-Vorhaut) sind zusammengenommen bereits (von Art. 2 GG ganz abgesehen) dermaßen verfassungswidrig (Art. 3, Diskriminierungsverbot), dass es einem "mit dem nackten Arsch in Gesicht springt". Da muss man schon alle Augen und auch noch die Hühneraugen zudrücken, wenn man das nicht sehen will.
      Aber genau das können einige Verfassungsrechtler problemlos. Eigentlich sagt man ja: "Für einen Ingenieur ist nichts zu schwör", aber erst mal Verfassungsrechtler! Die können schwurbeln ohne Ende! Und ohne jede Substanz! Where's the beef?
      Die hatten schon mal große Probleme mit dem Thema Diskriminierung. Da hatten sie mit viel Geschwurbel und ohne Substanz erklärt, dass man Männer ruhig diskriminieren darf wenn sie schwul sind. (Lesbische Frauen waren aber OK)
      Heute erklären manche von ihnen mit viel Geschwurbel und ohne Substanz, dass man Männer überhaupt ruhig diskriminieren darf. Wo ist da der Witz?
      Es muss einen geheimen, ungeschriebenen Zusatz im Art. 3 geben: "Dies gilt nur, wenn Frauen die Benachteiligten sind. Diskriminierung zum Nachteil von Männern ist hingegen löblich."

      Am 12.12.12 hat die Parlamentsmehrheit eine strafbare Körperverletzung in eine "elterliche Sorge" umetikettiert.
      Ich erinnere mich noch an diese trostlose "Debatte" Da wurde ein(e) Befürworter(in) des Alternativentwurfes von einem Abgeordneten (ich weiß es nicht mehr genau, könnte aber gut Jerzy Montag gewesen sein) erregt und suggestiv angegangen: "Wollen sie denn die Eltern kriminalisieren?".
      Was für ein Stuss! Die große Verstümmelungskoalition wollte genau das Gegenteil: die Verstümmelung von männlichen Kindern entkriminalisieren.
      Edit: Und das ganze lief in einem, wie wir wissen, allen demokratischen Gepflogenheiten Hohn sprechenden Verfahren ab, mit einer überfallartigen, den Bundestag vor jeder ausführlichen Debatte vor-festlegenden "Resolution" - und insgesamt in einem atemberaubenden Schweinsgalopp. Und gegen den Willen und das Rechtsempfinden der breiten Mehrheit der Bevölkerung. Und ohne alle Seiten angehört zu haben. Ein Lehrstück, wie es in einer Demokratie nicht laufen sollte.

      So etwas kann man nicht akzeptieren, das kann man nur mit Bestürzung zur Kenntnis nehmen.

      Guy, lies dir noch mal den ganz vernünftigen (im Sinne eines tatsächlichen Kompromisses) Alternativentwurf durch, der von 66 Abgeordneten (Marlene Rupprecht, Katja Dörner, Diana Golze, Caren Marks, Rolf Schwanitz usw.) ruhmreicherweise eingebracht wurde:

      „§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
      Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.“


      Da steht überhaupt nichts von einer Straftat! Gar nichts! Null, nada, niente! Wozu auch?
      Unter 14 war ja bereits eine Straftat!

      Das ist als Faktum zu akzeptieren.


      Ich lasse mir nicht vorschreiben, was ich zu akzeptieren habe. Was gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte verstößt darf man niemals akzeptieren. Ich finde es traurig, so etwas ausgerechnet in diesem Forum lesen zu müssen


      Es gibt keine "neutrale Sicht".


      Der Staat muss immer einen neutralen Standpunkt einnehmen. Er darf Dinge weder aus der Opfer- noch aus der Täterperspektive sehen.
      Und er muss über den Religionen stehen. Er darf keine religionsspezifischen oder Religionsgemeinschaften bevorzugenden Gesetze machen.
      Das hat er aber, im 1631d steht "...von Religionsgesellschaften dafür vorgesehene..".
      Das ist u.a. auch ein Verstoß gegen die Verfassung (siehe Nichtraucherschutzgesetze, da hatten Gastwirte wegen Benachteiligung geklagt und vor dem BVerfG Recht bekommen).
      Heute könnte der Düsseldorfer Vorhaut-Amputateur vor dem Verfassungsgericht klagen: "Hilfe! Ich werde verfassungswidrig benachteiligt! Nur weil ich nicht von einer Religionsgemeinschaft auserkoren wurde!"

      Bei Kriminellen gibt es welche, die ein schlechtes Gewissen haben, genau wissen, dass sie etwas verbotenes tun und dennoch straffällig werden und dann gibt es antisoziale Kriminelle, die keinerlei Gewissen haben. Das ist ein gewaltiger Unterschied.


      Ja und? Es gibt immer solche und solche. Etwas anderes habe ich nicht behauptet.
      Und es gibt natürlich auch "taktische Reue".
      Es macht sich vor Gericht extrem gut, wenn man Reue und Einsicht zeigt. Das wirkt sich erheblich strafmildernd aus. Und auch nach der Verturteilung - wer will schon seine Strafe bis zum letzten Tag abbrummen? Hey, da zeigst du Lippen-Reue, baust keinen absoluten Scheiß im Knast, bekommst früh Freigang, und du kommst viel früher raus.
      Nur doof, wenn du unschuldig bist, und nicht lügen willst, wie z.B. Horst Arnold. Schuldig/Unschuldig - egal - du musst den Kniefall vor der Justiz schon machen! Für Ehrlichkeit wird man dann hart bestraft.
      Natürlich gibt es auch unter den Eltern, die ihre Kinder verstümmeln lassen einige wenige, die das später bereuen. Die dann sagen: heute würde ich das nicht mehr machen.
      Die Einsicht in eigenes Fehlverhalten ist aber begrenzt. Das fängt weit unterhalb der Straftat an.
      Wer in einer Tempo-30-Zone geblitzt wird, der sagt für gewöhnlich nicht: "Gut, dass ich so eine Warnung bekommen habe! Ich hätte ja auch ein Kind totfahren können"
      Sondern meistens: "Scheiß-Bullen! Diese Wegelagerer!"

      Guy schrieb:

      Es ist nicht irrelevant.


      Denk mal an die ihre Kinder prügelnden "12 Stämme". Die meinen es auch gut mit ihren Kindern. Dass die Prügel ihren Kinder gut tun. Und dass Gott ihnen das befohlen hat.

      Hat das irgend jemanden interessiert? Nochmal: Hat das irgend jemanden interessiert?

      Der Staat ist mit seiner ganzen Härte aufgetreten. Hart gegenüber den Eltern, und auch hart gegenüber den Kindern. Rumms!

      Das ging dann ganz fix. Kein Geschwurbel von "Toleranz, Toleranz, Toleranz! Und es geht doch um Minderheiten! Und deren Traditionen!"

      Und da wird der Doppelstandard sichtbar. Glasklar.

      Täter haben oft ein ganze Konvolut von Entschuldigungen und Rechtfertigungen. Das ist oft sehr bizarr und haarsträubend.
      Und es werden neben Genitalverstümmelungen auch andere Straftaten an Kindern begangen, wo manche Täter der festen Überzeugung sind, den Kindern etwas Gutes zu tun.

      Irrelevant.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Selbstbestimmung ()

    • Zitat von »Selbstbestimmung«


      Es ist also eine vorsätzliche Straftat.
      Ist es nicht. In D ist die VA erlaubt, gleich aus welchem Grund.
      Dann war also auch das Erschießen von Menschen in der DDR an der Grenze keine vorsätzliche Straftat, weil er durch ein Gesetz (Schießbefehl) erlaubt war, "gleich aus welchem Grund"?




      § 27





      Anwendung von Schu?waffen
      (1) Die Anwendung der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schußwaffe darf nur in solchen Fällen angewendet werden, wenn die körperliche Einwirkung ohne oder mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Die Anwendung von Schußwaffen gegen Personen ist erst dann zulässig, wenn durch Waffenwirkung gegen Sachen oder Tiere der Zweck nicht erreicht wird.
      (2) Die Anwendung der Schußwaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt. Sie ist auch gerechtfertigt zur Ergreifung von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtig sind.
      (3) Die Anwendung der Schußwaffe ist grundsätzlich durch Zuruf oder Abgabe eines Warnschusses anzukündigen, sofern nicht eine unmittelbar bevorstehende Gefahr nur durch die gezielte Anwendung der Schußwaffe verhindert oder beseitigt werden kann.
      GRENZTRUPPEN DER DDR :: Gesetze / Befehle / DV

      Auch darauf nehmen wir Einfluss. Und ich prognostiziere, dass es gut 10 Jahre und etliche Studien dauern wird, bis es allgemein, bis in die politischen Sphären anerkannt ist, dass Beschneidung Schaden anrichtet.
      Welche Allgemeinheit willst Du mit Deiner/unserer Einflussnahme überzeugen? Etwa die ca. 70 Prozent der Bevölkerung, die ohnehin gegen die Zwangsverstümmelung von Kindern sind? Oder die Mehrheit der Politiker, die genügend Informationen (z.B. von den europäischen Pädiatern) über die Schädlichkeit hatten, und es nicht für nötig hielten, Betroffenenverbände "aus Kapazitätsmangel" zu beteiligen, während sie für fanatische Religionsfunktionäre alle Kapazitäten zur Verfügung hatten?
    • @Sternlein, ich finde es toll dass Ihr das Thema aufgreift. Wenn ihr sowiso etwas Schriftliches zusammenstellen wollt, dann wendet Euch doch einfach mal an eine Druckerei wegen einem Sponsoring Eurer Hefte. Für den guten Zweck bekommt man hin und wieder schon gute Sachen.
      Ansonsten hast du ja schon sehr viele tolle Infolinks bekommen, dem ist ja nichts hinzu zu fügen!

      Benno :||

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maria Werner ()

    • Gute sachliche Zusammenfassung (engl.)

      [video]www.youtube.com/watch?v=hi6A7wP7dKw[/video]
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.