Kerstin Andreae - Beteiligt Euch!

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    • Hier ein Bericht der badischen Zeitung über die Aktion! Wir sind gefordert: die Demagogie der Befürworter wird kaum auf sich warten lassen und gerade die Grünen zeigen sich dagegen leider nur selten resistent (übergroße Anfälligkeit bei Rassismus-Vorwürfen und übertriebene Rücksichtnahme auf - nichtchristliche - Religionsgemeinschaften auch dort, wo Menschenrechte gefährdet sind; seltsamerweise ist man den christlichen Kirchen gegenüber in dieser Hinsicht wiederum besonders kritisch. Vgl. Hierzu die Kritik von Mina Ahadi: "Ich klage an").

      Andererseits ist die Aktion ein gutes Zeichen, wir sollten das honorieren und für uns nutzen!

      badische-zeitung.de/freiburg/o…schneidung--63515870.html
    • Würdet ihr mir helfen, die Dame anzuschreiben?
      Die lädt da einen Kinderarzt ein, dessen Standpunkt nirgend im Internet zu finden ist. Kein Moslem wurde eingeladen.
      Das wird, fürchte ich, eine Propagandaaktion für die Beschneidung.
      Ich weiss gar nicht, ob ich, unter diesen Umständen, hingehe.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Würdet ihr mir helfen, die Dame anzuschreiben?
      Die lädt da einen Kinderarzt ein, dessen Standpunkt nirgend im Internet zu finden ist. Kein Moslem wurde eingeladen.
      Das wird, fürchte ich, eine Propagandaaktion für die Beschneidung.
      Ich weiss gar nicht, ob ich, unter diesen Umständen, hingehe.
      Guy, Du hast das Schreiben im Grunde schon entworfen: Wir drücken unser Befremden darüber aus, dass das eine einseitige (kein Moslem) Podiumsveranstaltung ist, bei der Leute eingeladen sind, von deren Kompetenz in dieser Frage bisher so gut wie nichts bekannt ist. Wir schlagen vor, z.B. Vertreter vom Kinderschutzbund, von der Bundesvereinigung der Kinder- und Jugendärzte, von .... neben den Vertretern der Konfessionen einzuladen. Andernfalls würden wir wegen der Befürchtung einer einseitigen Propagandaveranstaltung öffentlich von einer Teilnahme abraten.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • So, Kommentar ist abgesetzt. Selten so einen schwachsinniges Statement gelesen wie das von Herrn Schwarzmann...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Weguer schrieb:

      So, Kommentar ist abgesetzt. Selten so einen schwachsinniges Statement gelesen wie das von Herrn Schwarzmann...

      Ja, vor allem diese Stellen:

      Darüber hinaus dient Beschneidung natürlich dem Kindeswohl. Zirkumzision
      ist aus medizinischen, hygienischen und ästhetischen Gründen sehr
      vorteilhaft

      Dann dieser Satz:
      Zweitens betreiben nachweislich lediglich 10-15 % der Männer in Deutschland eine ausreichende Intimhygiene.

      welcher im Widerspruch zu diesem steht:
      Die Vorhaut ist ein Organ, welches vor tausenden von Jahren
      für die Männer notwendig war. Die meisten Menschen lebten unter
      unhygienischen Bedingungen und brauchten einen Penisschutz
      Unterm Strich braucht man ihm garnicht zu widersprechen. Er tut es schon selbst.
      Ich diskutiere nicht ob falsch oder wahr, ich propagiere nicht, ich lege dar (Arno Holz)
    • Bin gespannt, wann die Moderation meinen Beitrag freigibt.
      Ich konnte gar nicht auf alles eingehen, was der Kerl verschwurbelt hat...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Weguer schrieb:

      Bin gespannt, wann die Moderation meinen Beitrag freigibt
      ich auch. Warte seit 3 Stunden auf meinen, die Märchen über AIDS betreffend.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Den Nordflügel und den Südflügel eines ollen Bahnhofs schützen die, weil man dafür keinen Mut braucht, keine Aufrichtigkeit und keine tiefgreifenden Fragestellungen.

      Hier eine Antwort, die ich auf meine Standard-Mail an die Parteien bekommen habe:

      Info schrieb am 4. Sep 2012 um 09:43:
      Sehr geehrte Frau Werner,

      vielen Dank für die Anfrage.

      Religionsfreiheit ein hohes Gut, deshalb ist sie auch vom Grundgesetz geschützt. Dasselbe gilt für das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Nun hat ein Gericht in einem konkreten Fall ein Urteil in einer Strafsache gegen einen Arzt gefällt und damit seine Meinung zum Ausdruck gebracht. Es stand vor dem Problem beide Grundrechte gegeneinander abwägen zu müssen. Das Gericht hat den Arzt freigesprochen und Beschneidung nicht verboten. Es hat aber darauf hingewiesen, dass man hier vor einem juristisch ungeklärten Problem steht. Und plötzlich interessiert sich jeder für ein Thema das jahrzehntelang keine öffentliche Aufmerksamkeit gefunden hat.

      Deshalb ist nun die Politik gefragt zu einem verantwortlichen und sensiblen Umgang mit dem Thema zu kommen. Die Beschneidung ist nicht irgendein religiöser Brauch, sondern es kommt ihr eine große identitätsstiftende Bedeutung zu. Eine Diskussion über Beschneidung kann man deshalb nur mit den und nicht gegen die betroffenen Religionsgemeinschaften führen. Dabei geht es einerseits um die Rechtssicherheit der handelnden Personen wie der operierenden Ärzte. Es geht aber auch darum, eine Regelung zu finden, die den langen kulturellen und religiösen Traditionen jüdischen und muslimischen Lebens nicht ausgrenzt.

      Vielleicht wissen Sie, dass wir die fraktionsübergreifende Resolution - die bis zum Herbst einen Gesetzentwurf zur Zulässigkeit einer „medizinisch fachgerechten Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen“ von der Bundesregierung fordert - nicht mit in den Bundestag eingebracht haben. Die Abstimmung über die Resolution wurde in unserer Fraktion freigegeben.

      Renate Künast als Fraktionsvorsitzende hatte das auch damit begründet, dass das „Hauruckverfahren der Koalition“ nicht angemessen wäre. Wir wollen jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland in allen Facetten ermöglichen. Dafür müssen wir aber eine gründliche Debatte über die Beschneidung in einem Spannungsfeld von Religionsfreiheit, dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, kulturellen Riten, medizinischer Indizierung und elterlicher Sorge führen. Die nächsten Monate werden hier wohl Klarheit bringen.

      Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


      Mit freundlichen Grüßen

      Hans-Christian Mrowietz
      ----------------------------
      BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
      Bundesgeschäftsstelle
      Platz vor dem Neuen Tor 1
      10115 Berlin

      Tel:  030/28442-122
      E:    [email protected]
      gruene.de/
    • Bei den Grünen bewegt sich was

      Ob wir an der Basis uns durchsetzen und ob das dann gffls im Bundestag tatsächlich zum Tragen kommt, weiß ich nicht. Aber ich bin selbst an der Basis aktiv und treffe auf sehr viel Unterstützung! Auch in der Grünen Bundestagsfraktion gibt es Unterstützer! Der unselige Antrag fand in der Grünen Fraktion keine Mehrheit. Das läßt mich auf ein Umdenken vieler zu Widerstand gegen die Legalisierung hoffen. Natürlich nur, wenn Aufklärung und Protest "rund um die Uhr" nicht aufhören!

      Mehrere Arbeitskreise der bayerischen Grünen z.B. unterstützen bereits ausdrücklich ein Verbot männlicher Genitalverstümmelung bei Kindern. Nun geht es durch die Parteiinstanzen und wir bleiben am Ball. Helft mit!
    • Danke, Pizarro73. Die Information lässt hoffen! Man bekommt ja ständig solche verqueren Ansichten von "oben" zu hören, dass der Frust tief sitzt.

      Wenn Du Hilfe brauchst, sag uns einfach, was wir tun können. Es ist gut, zu wissen, wo man sich Verbündete schaffen kann. Diese werden dann in ihrer Ansicht auch durch unsere Arbeit und die Betroffenengeschichten gestärkt.
    • Religionsfreiheit ein hohes Gut, deshalb ist sie auch vom Grundgesetz geschützt. Dasselbe gilt für das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

      Weimarer Verfassung:

      Der Artikel 136 sagt:

      Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.


      Der Artikel 137 der Weimarer Verfassung sagt:

      Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.


      Art. 136, 137, 138,
      139 und 141 der Weimarer Verfassung sind 1949 durch Artikel 140 Bestandteil des Grundgesetzes geworden.


      Falls ich richtig deutsch verstehe, ist es daher keine Frage welches Recht Vorrang hat: Die Religionsausübung ist nur innerhalb des Grundgesetzes möglich.
    • Manfred schrieb:

      Die Religionsausübung ist nur innerhalb des Grundgesetzes möglich.
      Irgendwie logisch, sonst hätten wir einen Gottesstaat.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Manfred schrieb:

      Weimarer Verfassung:

      Der Artikel 136 sagt:

      Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.


      Der Artikel 137 der Weimarer Verfassung sagt:

      Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.


      Art. 136, 137, 138,
      139 und 141 der Weimarer Verfassung sind 1949 durch Artikel 140 Bestandteil des Grundgesetzes geworden.


      Falls ich richtig deutsch verstehe, ist es daher keine Frage welches Recht Vorrang hat: Die Religionsausübung ist nur innerhalb des Grundgesetzes möglich.
      Exakt so ist es. Das Problem ist nur, dass - salopp gesagt - viele beim Lesen des GG nicht so weit kommen, bzw. die eingearbeiteten Artikel aus der WM im Text des GG gar nicht auffindbar sind.
      Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell
    • Es geht schwerpunktmäßig um das elterliche Erziehungsrecht, das ebenfalls Verfassungsrang hat. Die Religionsgemeinschaften glauben immer, Religionsfreiheit sei eine Art Freifahrschein für alles, aber das stimmt nicht. Religionsfreiheit ist ein Selbstbestimmungsrecht, kein Fremdbestimmungsrecht. Man darf seine religiöse Überzeugung leben, solange man niemandem damit schadet und die Gesetze nicht verletzt. Zudem dürfen sich Religionsgemeinschaften frei und selbst organisieren, und die Gläubigen dürfen sich zu ihren Gottesdiensten versammeln. Das ist alles. Religionsfreiheit ist ein Kind der Aufklärung, kein Relikt des heiligen römischen Reiches deutscher Nation.

      Betrachten wir also das Erziehungsrecht. Artikel 6 der Verfassung (das GG hat keine Paragraphen, sondern Artikel) lautet:


      Art 6
      (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
      (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
      (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
      (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
      (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


      Eltern dürfen ihr Kind auch religiös erziehen, bis es im Alter von 14 Jahren religionsmündig wird. Hier schlägt deren Religionsfreiheit dann wieder durch, aber nicht unbegrenzt. Wichtig ist Absatz 2 von Art.6. Hier sieht man die Erziehung als Recht und Pflicht der Eltern, was vom Staat begrenzt werden kann. Diese Begrenzungen erfolgen in untergeordneten Gesetzen, vor allem im BGB (Familienrecht).

      Zudem sind auch Kinder grundrechtsfähig und die Grundrechte der Eltern müssen mit denen des Kindes abgewogen werden. Bei diesem Prozess, den man "praktische Konkordanz" nennt, werden die Vor- und Nachteile für jede Seite miteinander verglichen. Schon auf dieser Ebene stehen sich also das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes und religiös geprägtes Erziehungsrecht der Eltern gegenüber.

      Das Erziehungsrecht wird im BGB (Familienrecht) näher definiert und begrenzt.


      § 1627
      Ausübung der elterlichen Sorge
      Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.


      Hier fällt also der Begriff "Kindeswohl". Im Zusammenspiel der Normen sehen wir also, dass das im GG verankerte Erziehungsrecht nur dann ausgeübt werden kann und darf, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Das Kind ist also nicht Eigentum der Eltern, über das sie unbegrenzte Verfügungsgewalt hätten.

      Weiter im BGB.


      § 1631
      Inhalt und Grenzen der Personensorge
      (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
      (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
      (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.


      Absatz 2, der seit dem Jahre 2000 im BGB so aufgeführt wird, ist besonders wichtig. Kinder haben also ein verbrieftes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperverletzungen wie die Amputation der männlichen Vorhaut fallen unter den Begriff "Gewalt". Medizinisch indizierte ärztliche Heileingriffe bleiben außen vor.

      Das Recht in Art.6 wird also zum einen durch die Verfassungsrechte des Kindes, zum andren durch das Recht auf gewaltfreie Erziehung begrenzt. Ob die Gewalt nun religiös begründet ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant.

      Genau hier will die Bundesregierung ansetzen. Sie will dieses Recht wieder aufweichen, um den Eltern ein Recht auf Körperverletzung ihrer Kinder aus religiösen Gründen einzuräumen.
    • Frau Andreae ist hinterm Busch vorgekommen...

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ganz bestimmt. Da sind keine Fetischistinnen dabei. Sicher nicht...
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Die Grünen sind eine etablierte Partei, nunmehr. Und Frau Andreae ist eine geschickte Berufspolitikerin. Sie hat ihr Fähnchen schön in den Wind gehängt. Und jetzt, wo die Richtung klar ist, kommt sie hinterm Busch hervor, mit Beck, Roth, Künast. Die reinste Geisterbahn, diese Fraktion.

      Schon damals bei der Podiumsdiskussion, konnte man sich nur wundern, dass sie als Bauchredner auftrat, mit diesem Juristen der Freiburger Uni im Schlepptau, der zuvor nicht angemeldet war.
      Dr. Fressle war der Einzige auf dem Podium, der Vernünftiges von sich gab. Das Publikum war befremdet und produzierte keinen einzigen Pro-Beitrag.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)