Für Herrn Mücke muss die Anasthesie nur möglichst effektiv sein. Wenn es keine effiktive gibt, reicht wohl auch Wein.
abgeordnetenwatch.de/jan_mueck…271--f401707.html#q401707
Zuerst gehen Sie auf die Gleichstellung des Status der körperlichen Unversehrtheit bei Jungen und Mädchen, insbesondere Beschneidung, ein. Der von Ihnen angesprochene Widerspruch war eine in der Tat sehr schwierige Abwägungsentscheidung zwischen dem von Ihnen geschilderten Recht auf körperliche Unversehrtheit und der im Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Religionsfreiheit. In Abs. 2 wird "die ungestörte Religionsausübung" gewährleistet.
Grundsätzlich obliegt die Entscheidung über die Erziehung des Kindes jedoch den Eltern des Kindes. Das gilt auch gerade für die religiöse Kindererziehung. Nur bei einem Missbrauch ihres Erziehungsrechts ist der Staat berechtigt und verpflichtet, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen. Dem Kindeswohl und dem Gesundheitsschutz wird durch die im Gesetz formulierten Voraussetzungen Rechnung getragen. Die Beschneidung muss fachgerecht ("nach den Regeln der ärztlichen Kunst") durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung. Vor dem Eingriff muss besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden. Die Eltern müssen – wie bei allen Erziehungsentscheidungen – den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen. Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass von einer Beschneidung abzusehen ist, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde. Das Gesetz ist am 12. Dezember 2012 im Bundestag mit großer Mehrheit - auch unter den Abgeordneten der Opposition - beschlossen worden.
abgeordnetenwatch.de/jan_mueck…271--f401707.html#q401707