Jan Mücke [FDP]

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Jan Mücke [FDP]

      Für Herrn Mücke muss die Anasthesie nur möglichst effektiv sein. Wenn es keine effiktive gibt, reicht wohl auch Wein.

      Zuerst gehen Sie auf die Gleichstellung des Status der körperlichen Unversehrtheit bei Jungen und Mädchen, insbesondere Beschneidung, ein. Der von Ihnen angesprochene Widerspruch war eine in der Tat sehr schwierige Abwägungsentscheidung zwischen dem von Ihnen geschilderten Recht auf körperliche Unversehrtheit und der im Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Religionsfreiheit. In Abs. 2 wird "die ungestörte Religionsausübung" gewährleistet.

      Grundsätzlich obliegt die Entscheidung über die Erziehung des Kindes jedoch den Eltern des Kindes. Das gilt auch gerade für die religiöse Kindererziehung. Nur bei einem Missbrauch ihres Erziehungsrechts ist der Staat berechtigt und verpflichtet, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen. Dem Kindeswohl und dem Gesundheitsschutz wird durch die im Gesetz formulierten Voraussetzungen Rechnung getragen. Die Beschneidung muss fachgerecht ("nach den Regeln der ärztlichen Kunst") durchgeführt werden, insbesondere möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung. Vor dem Eingriff muss besonders umfassend über alle damit verbundenen Risiken und mögliche Folgen aufgeklärt werden. Die Eltern müssen – wie bei allen Erziehungsentscheidungen – den Kindeswillen, soweit ein solcher schon gebildet werden kann, in ihre Entscheidung über die Beschneidung mit einbeziehen. Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass von einer Beschneidung abzusehen ist, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet würde. Das Gesetz ist am 12. Dezember 2012 im Bundestag mit großer Mehrheit - auch unter den Abgeordneten der Opposition - beschlossen worden.


      abgeordnetenwatch.de/jan_mueck…271--f401707.html#q401707
    • "Vor dem Eingriff MUSS BESONDERS UMFASSEND über die Risiken und möglichen Folgen aufgeklärt werden."

      Interessant, Herr Mücke. Und WER macht das? Und was für Konsequenzen werden daraus gezogen, wenn das NICHT erfolgt - und der Junge dann leider trotzdem verstümmelt ist? WER entschädigt den Jungen dann?
      Sie, als politisch Verantwortlicher, Herr Mücke?
    • Vor dem Eingriff MUSS BESONDERS UMFASSEND über die Risiken und möglichen Folgen aufgeklärt werden


      Und wie wird das protokolliert und archiviert? Eine Aufklärung mit unterschriebenem Protokoll ist ja schon in vielen Fällen ein Witz, ohne ein solches muss man schlicht davon ausgehen, dass keinerlei Aufklärung stattgefunden hat.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"