Der Pirat Lars Buesing bereut seine Entscheidung für die Legalisierung der Beschneidung.

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    • Der Pirat Lars Buesing bereut seine Entscheidung für die Legalisierung der Beschneidung.

      Meine größte politische Fehlentscheidung: Beim Thema Beschneidung habe ich zuerst die Religionsfreiheit höher bewertet als die Unversehrtheit des Einzelnen. Ich habe meine Meinung geändert.

      nw-news.de/owl/bielefeld/serie…50_Der_Programmierer.html
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Ich bin sicher, viele der damaligen Beteiligten denken ebenso, sind aber zu feige/bequem/abgezockt, dies öffentlich zuzugeben.

      Respekt, Herr Büsing. :thumbup:
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Hier schreibt er auch was dazu:

      abgeordnetenwatch.de/lars_bues…498--f399289.html#q399289

      Der inzwischen verabschiedete Gesetzentwurf zur Legalisierung der Beschneidung von Jungen wurde vom Bundestag innerhalb kürzester Zeit beschlossen. Zwar gab es eine auch in der Öffentlichkeit geführte Diskussion, der jedoch angesichts der Schwere der Entscheidung wesentlich mehr Zeit hätte eingeräumt werden sollen. Statt am Ende der Debatte eine Entscheidung herbeizuführem, bleibt der Eindruck bestehen, dass mit der Entscheidung das Ende der Debatte herbeigeführt werden sollte (was offenkundig auch gelungen ist).
      Ich halte die jetzige Regelung für nicht tragbar, u.a. da sie geschlechterspezifisch ist und die Durchführung der Beschneidung nur sehr vage regelt. Soweit es mir möglich ist, werde ich mich für die Abschaffung der bestehenden Gesetzgebung (BGB §1631d) und für eine Regelung einsetzen, die klar und deutlich die Unvereinbarkeit der Beschneidung mit den Grundrechten formuliert, aber dennoch - zumindest für eine Übergangszeit - Wege eröffnet, wie Eltern, die eine Beschneidung ihres Sohnes (trotz vorheriger Beratung über Folgen und Alternativen) unbedingt wünschen, diese unter optimaler medizinischer Betreuung straffrei durchführen lassen können.
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)
    • Diese Ablehnung in Form eines Verbotes ist jedoch in der Praxis nicht durchsetzbar. Eltern, die die Beschneidung wünschen, würden diese im Zweifelsfall im Ausland durchführen lassen, oder "im Hinterzimmer" ohne eine hinreichend qualifizierte medizinische Betreuung. Die Durchsetzung eines Verbotes wäre zum jetzigen Zeitpunkt weder für das gesellschaftliche Zusammenleben noch für die Betroffenen von Vorteil.

      Schade nur, dass auch er immer noch auf das Hinterzimmer-Argument hereinfällt.
      1. Unter Gesichtspunkten der Hygiene und der ärztlichen Kunst kommt eine Synagoge einem Hinterzimmer schon recht nahe, vor allem wenn das Blut oral abgesaugt wird.
      2. Sollte man dann auch Haschisch in D legalisieren, da es sonst in holländischen Hinterhöfen (Coffee-shops genannt) gekauft und geraucht wird.
    • Vielleicht ist er hereinfallen...vielleicht auch ein Entgegenkommen, um seine Position durchsetzungsfähiger zu machen...allein seine Forderung nach Beratung über Folgen und Alternativen und Klarstellung der grundsätzlichen Unrechtmäßigkeit der Zwangsbeschneidung wären umgesetzt ein richtiger Meilenstein in Richtung Schutz aller Kinder.
      Wir müssen uns auf viele Zwischenschritte einstellen.
      VAs sind so unglaublich verbreitet und ewige Zeiten lang derart bagatellisiert worden, hinzu oft in autoritär strukturierten Gesellschaften zuhause. Unser Tun rüttelt an Mauern des Schweigens und Verdängens und stellt für diese Kreisläufe eine echte Bedrohung dar. Ein sensibles Vorgehen, dass Menschen eher mitnimmt als angreift, ist zum tatsächlichen Schutz der Jungen sehr wichtig. Wie das aussehen könnte, ist zu diskutieren: genau das wäre ja ein Ziel des abgelehnten runden Tisches gewesen.
      Der Weg ist lang.
      Denkt an das lächerliche FGM-Gesetz von diesem Sommer...trotz Einigkeit über dieses Verbrechen ist nicht mehr als ein symbolischer Wisch zustande gekommen, zudem verfassungswidrig...Kinderrechte zählen in Deutschland einfach: nichts.
      Dagegen kämpfen wir, und jeder, dessen Tun in die richtige Richtung geht, verdient unsere Unterstützung.
    • Das Hinterzimmer-Argument ist das hinterletzte, die Kapitulation des Rechtsstaates vor dem Verbrechen.
      Hinterlistigerweise wird das Hinterzimmer-Argument nie auf die FGM angewandt. Dabei ist längst erwiesen, dass es bei fachärztlich durchgeführter FGM wesentlich seltener zu Komplikationen, insbesonders zu schweren, sogar tödlichen Zwischenfällen kommt als bei der Kinderzimmer-Verstümmelung durch eine "traditionelle Fachkraft". Und natürlich ist eine Verstümmelung unter qualifizierter Vollnarkose weniger traumatisch als eine festhalte-strampel-schrei-volle-Schmerzdröhnungsverstümmelung.
      Ergo: Wir müssen die qualifizierte, ärztlich durchgeführte FGM zulassen um das Leben der kleinen Mädchen zu retten!
      Jedes Mädchen, das durch eine versaubeutelte Besenkammer-Verstümmelung mit der rostigen Sense umkommt ist ein Mädchen zuviel!

      Rettet die süßen, kleinen, so zerbrechlichen Mädchen! (Pino) (würg) ;( X( :cursing:

      Und wer sich nicht dafür einsetzt, der ist ganz klar ein Mädchenmörder, rangiert also noch unter der Amöbe!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Wenn man das Parken in Brandschutzzonen gesetzlich verbieten konnte, kann man auch die Genitalverstümmelung von Minderjährigen unter Strafe stellen. In beiden Fällen geht es schließlich darum, Menschen vor Verletzungen bis hin zu Lebensgefahren zu schützen. Dass es immer wieder dennoch Falschparker gibt, kann kein Grund dafür sein, dass man hier von Verboten absieht.

      Das Umdenken ist bei Herrn Buesing daher noch nicht ganz abgeschlossen. Bei der Ideologie, wie sie letztes Jahr aber auch verbreitet wurde (Wir wollen lieber Folterknechte sein, statt eine Komikernation oder so ähnlich...), dauert es vermutlich noch eine Weile, bis sich viele für ihre aktuelle Haltung ganz schön schämen werden. Dass Herr Buesing daher bereits jetzt sein Umdenken formuliert, hat Respekt verdient.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)