Wofür der Verstümmelungsparagraph 1631d jetzt alles herhalten muss

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    • Wofür der Verstümmelungsparagraph 1631d jetzt alles herhalten muss

      "Needlewitch", die Nadelhexe schreibt:

      Wenn ein Kind mit 4 Jahren Lobes haben will und die Eltern einwilligen und das Kind nicht vor dem ganzen Szenario im Studio wieder wegläuft dann stechen wir ihm auch die gewünschten Ohrlöcher - und wenn die Eltern gut über die Pflege aufgeklärt sind, sind Entzündungen sehr sehr selten.

      Die Geschäftsfähigkeit des Kindes ist rechtlich nicht erforderlich - Eltern entscheiden in dem Alter sowieso alleine für ihre Kinder - da ist in Sachen Beschneidung vor nicht all zu langer Zeit noch extra ein Gesetz geschaffen worden....
      Ein 8jähriger kann auch einer Beschneidung nicht effektiv widersprechen wenn seine Eltern das beschließen...


      piercing.de/piercingforum/index.php?t=msg&goto=903220&rid=0
      There is no skin like foreskin
    • Absolut richtig. Er kann zwar sagen, dass er es nicht will, aber mehr, als sich mit dem Willen des Kindes "auseinanderzusetzen", brauchen die Eltern nicht.
      Rechtssicherheit heißt das, oder?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Ja, letztes Jahr sah das in Sachen "Kinderstechen" noch ganz anders aus:

      Die Vorsitzende der European Association for Professional Piercing, Martina Lehnhoff, erklärte, es gebe "überhaupt keinen Grund, einer Dreijährigen Ohrlöcher zu stechen". "Unter 14 Jahren sollte überhaupt nicht gepierct werden", sagte Lehnhoff der "FAS". Sie nannte es "überfällig, dass Piercing gesetzlich geregelt wird".


      stern.de/panorama/debatte-nach…erverletzung-1888044.html

      Davon ist jetzt natürlich keine Rede mehr - you can't have the cake and eat it!

      Es ist in der Tat so, dass nach in Kraft treten des verbrecherischen Paragraphen Eltern, die sich in irgendeiner Art schneidend oder stechend am (natürlich männlichen) Kinde zu schaffen machen wollen - sich auf den 1631d berufen können.

      "Aber wenn man sogar einen Großteil der Oberfläche des Genitals abschneiden darf, dann wird man doch wohl, ... also das entscheiden doch wohl die Eltern!"

      Ohrläppchen? Sehen doof aus, braucht der Bub nicht! Auf Ohrläppchen bilden sich manchmal tödliche Melanome!
      Die Entfernung der Ohrläppchen schützt nicht nur 60%ig, sie schützt 100% vor Melanomen auf denselben! Da sterben jedes Jahr drei Menschen dran!
      Jeder Tote ist ein Toter zuviel! ;)

      Oder die Initialen der Eltern, als Branding auf den Arsch, damit er nie vergisst, wer immer die Scheiße wegmachen musste, das wäre doch prima!

      Auf, auf, zum große Schneiden und Stechen und Brennen! Aber immer schön die magische Salbe vorher drauf!

      Und die nächste Serie bei RTL2 heißt:

      Pimp up your son! :cursing:
      There is no skin like foreskin

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