Stephan Kramer lehnte bekanntlich vor dem Rechtsausschuss den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.
Worin besteht nun diese "Hintertür"?
Es liegt also an der "mangelnden Mitwirkungsbereitschaft von Ärzten", wenn diese nicht bereit sind, Salbe, Zäpfchen und Zuckerwasser als "ärztliche Kunst" einzustufen. Werden hier nicht die Ärzte implizit dazu aufgerufen, gegen wissenschaftliche Standards und ihr Berufsethos zu verstossen?
"Die Änderung umfasst den Zusatz, dass das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt werden solle, Details durch Rechtsverordnung zu regeln.
Es besteht u. A. die Gefahr, dass die Beschneidung durch einen Mohel durch die Hintertür doch verunmöglicht wird."
Worin besteht nun diese "Hintertür"?
"Zudem wird gefordert, „altersangepasste Standards (...) hinsichtlich einer adäquaten Schmerzbehandlung und Nachsorge einzuführen“.
Dieser Punkt ist zu unbestimmt, da es unterschiedliche Auffassungen gibt. Nicht nur kann die Betäubung beispielsweise am Peniswurzelblock nur von einem Arzt durchgeführt werden, sie ist mindestens, wenn nicht sogar schmerzhafter als die eigentliche Beschneidung selbst. Auch muss bedacht werden, dass aufgrund einer mangelnden Mitwirkungsbereitschaft von Ärzten (ein Ärzteverband hat dies bereits angekündigt) die Beschneidung, quasi durch die Hintertür unmöglich gemacht wird, wenn hier restriktivere Standards ohne sachliche Begründung angewendet werden müssen. Außerdem sind wir der Auffassung, dass die Schmerzlinderung, wie sie bisher vorgenommen wird, völlig ausreicht (EMLA-Salbe, Zäpfchen)".
Es liegt also an der "mangelnden Mitwirkungsbereitschaft von Ärzten", wenn diese nicht bereit sind, Salbe, Zäpfchen und Zuckerwasser als "ärztliche Kunst" einzustufen. Werden hier nicht die Ärzte implizit dazu aufgerufen, gegen wissenschaftliche Standards und ihr Berufsethos zu verstossen?
"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.