Angepinnt Jörg Scheinfeld: Der Gesetzgeber war zwar zu mutlos, um das einzig Richtige zu tun und allen Kindern den gleichen Schutz der Intimsphäre zu bestätigen

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    • Dieses Zitat ist der Hammer

      Es soll dem Gezeichneten schwer gemacht werden, jemals im Leben sein Judentum abzulegen


      Dieses Zitat war mir zumindest bis dato unbekannt. Das kommt sofort in meine MGM-Zitatsammlung, Prädikat: "besonders wertvoll".

      Das ist ja wohl der terminale Tiefschlag für all die Politiker, die immer behaupteten, die religiöse Genitalverstümmelung an Wehrlosen greife überhaupt nicht negativ in die Religionsfreiheit der Opfer ein. Papperlapapp!
      Und das nicht von Rabbi Hinzkunz, sondern von einem der beiden Oberrabbiner!
      Dank, dir schee, Yona! Du hast es auf den Punkt gebracht!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Du hast es auf den Punkt gebracht!

      Es war diese Aussage, und Metzgers Hinweis, dass jegliche Anästhesie gegen das Religionsgesetz verstosse, die den ZDJ dazu veranlasst hat, den Besuch von Metzger als "nicht hilfreich" zu bezeichnen, war man doch diesbezüglich schon auf Verschleierungstaktik abgefahren.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ganz genau genommen hast Du recht. Dem Sinn nach kommt es auf das Gleiche raus.

      O-Ton Metzger:
      "Die Brit Mila, die Beschneidung, das ist ein Bund, ein Abkommen, das jeder Jude hat mit seinem Gott", sagt Metzger. Sie sei ein "Stempel, ein Siegel auf dem Körper eines Juden. Ein Siegel, von dem man sich nie verabschieden kann." Damit soll der jüdische Mann "selbst an dem verlorensten Ort der Welt daran erinnert werden, dass er Jude ist".
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • :)
      Ja es läuft darauf hinaus, aber ich bin bei Zitaten unserer Gegner sehr penibel, wollte nicht bloß rumspießen... Im Artikel sind beide Zitate aufeinander folgend genannt, dass man leicht annimmt, sie seien vom gleichen Urheber.
      Und Metzger hätte das so sicher nie formuliert...es schwer zu machen, jemals das Judentum abzulegen, hat ja einen eindeutig negativen touch...
    • "Die Stanford School of Medicine nennt in einem 2012 veröffentlichten Papier folgende Komplikationen: (1) lokale Blutungen, (2) lokale und systemische Infektionen, (3) unzureichende Vorhautverkürzung – mit der Folge einer Re-Zirkumzision aus ästhetischen Gründen oder wegen einer sekundären Phimose, (4) zu starke Vorhautverkürzung, (5) Verwachsungen der verbleibenden Penishaut mit der Glans, (6) Blasenbildung unter der verbleibenden Penishaut, (7) abnormale Wundheilung, (8 )Meatitis (Entzündung der Harnröhrenöffnung, (9) Harnsperre – wegen des Verbands, (10) sekundäre Phimose, (11) Chordee – abnormale Kurvenhaltung des (eregierten) Penis, (12) Hypospadias – zu weite und an der Unterseite des Penis mündende Öffnung des Harnwegs, (13) Epispadias – an der Oberseite des Penis mündende Harnöffnung, (14) Fistelbildung zwischen Harnröhre und Penishaut, (15) Nekrotisierung des Penis, (16) Amputation des Penis, (17) Tod des Beschnittenen.
      Der Aufklärungsbogen eines Urologen nennt zusätzlich: Schmerzen in den ersten Tagen nach dem Eingriff; allergische Reaktionen gegen Medikamente; (schmerzende) Narben an Vorhautresten; Krampfaderknoten; Kastratationsängste bei vier- oder fünfjährigen Jungen. – Hinzuweisen ist auch auf die Möglichkeit eines "handwerklichen" Fehlers. Allein in Deutschland sind in den Jahren 2010 und 2012 zwei Fälle aufgetreten, wo die Ärzte mit verheerenden Folgen ein Drittel des Penis bzw. ein Stück der Eichel weggeschnitten haben."

      Zu diesen Aufklärungen müsste eigentlich auch die Aufklärung über die Folgen einer, wie Prof. Graf bestätigt hat, möglicherweise ausbleibenden Anästhesie gehören, wie z.B. Wundheilungsstörungen als Folge von gesteigertem Proteinabbau und Steigerung adrenerger Transmitter und kortikosteroidaler Hormone, erhöhte Rate Metabolischer und kardiozirkulatorischer Probleme, streßassoziierte Hirnblutungen und Hirninfarkte, intraventrikuläre Hämorrhagien und periventrikuläre Leukomalazie als häufigste Ursache für eine gestörte neurologische Entwicklung von Früh- und Neugeborenen, langdauernde Verminderung der Schmerzschwelle und Erhöhung des Schmerzmittelbedarfes, Veränderung der psychischen Stabilität und Streßlatenz. Beim von Prof. Graf propagierten Off-label-use von EMLA zur postoperativen Schmerztherapie auf der offenen Wunde kommt noch die hohe Wahrscheinlichkeit toxischer Methämoglobinämien dazu.

      Wer dann noch in die Beschneidung einwilligt, muss wissen, auf was er sich einlässt.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Liegt bei betäubungsloser Beschneidung eine Misshandlung von Schutzbefohlenen vor (§ 225 I StGB)? Das Merkmal "quält" kann verwirklicht sein. Die dafür nötige Intensität und Dauer der Schmerzen dürfte jedenfalls beim Säugling vorliegen.[81] Bei ihm muss zunächst die Vorhaut von der Glans gelöst werden, schon das ist wegen der noch bestehenden natürlichen Verwachsung überaus schmerzhaft, erst nach dem Ablösen erfolgt dann der ebenfalls schmerzhafte eigentliche Schnitt. Die betäubungslose Prozedur wird von Fachleuten als "qualvoll" beschrieben.[82] Letztlich ist es eine Frage des Einzelfalls.


      Hier schließt sich der Kreis zum EMLA-Skandal, mit gravierenden juristischen Folgen. Ist nämlich § 225 StGB einschlägig, kommt es zum einen nicht darauf an, dass der Betroffene - vertreten durch seine Eltern - Strafantrag stelle muss, damit die Tat verfolgt wird. Hier genügt als Verfolgungsvoraussetzung, dass Polizei/Staatsanwaltschaft Kenntnis von der Tat haben, beispielsweise durch Stellung einer Strafanzeige von irgendwem. Zum anderen verjährt die Tat nicht so schnell. Die Verjährung beginnt nämlich erst dann zu laufen, wenn der Betroffene seinen 21. Geburtstag gefeiert hat (§ 78 Abs.1 Ziffer 1 StGB). Der Betroffene kann die Klageerhebung unter bestimmten Umständen auch erzwingen (§§ 172-177 StPO).
    • Pizarro73 schrieb:

      a es läuft darauf hinaus, aber ich bin bei Zitaten unserer Gegner sehr penibel, wollte nicht bloß rumspießen... Im Artikel sind beide Zitate aufeinander folgend genannt, dass man leicht annimmt, sie seien vom gleichen Urheber.


      Danke für den Hinweis, Pizarro!

      Wenn ich hinterfotzig wäre könnte ich natürlich sagen: Ich habe ja auch nie behauptet, dass der Metzger das gesagt hätte. :D Ich bin ihm halt dankbar, dass er

      "Die Brit Mila, die Beschneidung, das ist ein Bund, ein Abkommen, das jeder Jude hat mit seinem Gott", sagt Metzger. Sie sei ein "Stempel, ein Siegel auf dem Körper eines Juden. Ein Siegel, von dem man sich nie verabschieden kann." Damit soll der jüdische Mann "selbst an dem verlorensten Ort der Welt daran erinnert werden, dass er Jude ist".


      gesagt, hat, denn das reicht völlig, der Spruch von Herzberg ist nur die Quintessenz davon.
      Genau, durch die Verstümmelung soll das Opfer lebenslang daran erinnert werden was er zu glauben hat. Und falls es "vom Glauben abfällt", soll sie sein ständiges schlechtes Gewissen sein: "Schau, du lebst jetzt in Sünde!"
      Und deswegen muss die Verstümmelung in unumkehrbarer Weise ausgeführt werden.

      Aber in Wahrheit bin ich natürlich auf die missverständliche Zitierweise von Scheinfeld reingefallen. Man soll halt immer in die Fußnoten gucken. Ansonsten sind die Ausführungen von Scheinfeld wirklich super!

      Ein toller Fund von R2D2!
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.
    • So, jetzt hab' ich mir den Artikel auch gegeben.
      Wirklich brillant. Er demontiert Punkt für Punkt den mit heisser Nadel gestrickten 1631d.
      Mir kam schon mit Publikation des Gesetzesvorschlags die Idee, als mache man das extra so schlampig, um später sagen zu können, man habe ja alles versucht ("vor dem Hintergrund der dt. geschichte", etc.), aber es sei nun mal nicht möglich Derartiges weiter zu gestatten - leider, leider...
      Nur, wer findet nun den Mut diesen, durch Scheinfeld vorgelegten, 11-Meter zu verwandeln?
      Wissenschaftlich scheint die Sache klar, aber der Gegenwind wird mächtig sein, wenn man bedenkt was sich alleine ein Putzke so alles hat anhören dürfen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Vielen Dank für den link zu diesem Juwel.

      " Die Entscheidung darüber, sich den besonders sensiblen und erogenen Teil seines Geschlechtsorgans abschneiden zu lassen (sei es aus Gründen der Ästhetik, der Hygiene, der Prophylaxe oder für einen Bund mit seinem Gott) betrifft die Intimsphäre der Person und ist eine höchstpersönliche Entscheidung, die nicht in Stellvertretung getroffen werden darf.[11] Da völlig offen ist, ob der spätere, entscheidungsreife Erwachsene sich für eine Beschneidung entschiede und diesen intimen Körperteil irgendeinem Interesse opferte, drückt die Anmaßung einer Stellvertreterentscheidung nur aus, dass man die – noch reifende – Persönlichkeit des Kindes nicht respektiert. "


      Dieses Argument habe ich schon immer für das überzeugenste gehalten, weil es völlig unabhängig medizinischer oder religiöser Zusammenhänge gilt. Vortreffliche Zusammenfasssung.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Besonders schön finde ich diese Vergleiche:

      (2) das Spenden von 500 Euro aus dem kindlichen Vermögen, das die Eltern treuhänderisch verwalten, an die Glaubensgemeinschaft, der das Kind angehört und deren religiöses Gebot es damit erfüllt (§ 1641 S. 1 BGB, § 266 StGB);[28] (3) das Veranlassen der Entnahme von Knochenmark aus dem kindlichen Körper zwecks Rettung eines leukämiekranken Nachbarkindes (§§ 8, 8a 19 I TPG). Vor dem Hintergrund dieser (strafbewehrten) Verbote erweist sich die in § 1631d BGB normierte Einwilligungserlaubnis nicht nur als schon für sich illegitimes Sonderrecht, sondern auch als evident gleichheitssatzwidrig.


      500 Euro aus dem kindlichen Vermögen zu nehmen ist Diebstahl, egal ob es vermeintlich von Gott so gewollt ist.
      Und dem Kind für immer ein Körperteil aus seinem körperlichen "Vermögen" zu nehmen und zu zerstören, ist nicht nur Diebstahl, sondern weil es mit Gewalt erfolgt, Raub. Genauso egal, ob es vermeintlich von Gott so gewollt ist.
      Außerdem "dürfen" nach 1631d diesen Raub jetzt auch Eltern begehen, für die Gott eh Kokolores ist.
      Ein Erwachsener weiß sich seiner Haut zu wehren.
      Ein Kind aber kann das nicht. Ein Rechtsstaat muss sich schützend vor Kinder stellen.